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Handy - Navigation Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin

Kein Problem, nach einem Reboot, weil der Akku leer war, ist die Blitzer App geschlossen und der Besitz für diese legal erworbene Software, stellt keine Straftat dar.
 
Wegen einer Lichthupe: bin ich auch schon versehentlich dran gekommen, ohne mit der Absicht jemanden zu warnen. Für so etwas würde ich sogar wegen 5Euro vor Gericht streiten.
Und was das Handy betrifft: Zum Teufel... nie im Leben würde ich das Gerät Entsperren, damit ein Strassen Polizist in meinen privaten Eingeweiden stöbern kann! Das ist mein Eigentum und geschützt ist zudem meine Privatsphäre. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage, dass dieser einfach mal so, weil dieser der Meinung ist, diese von sich aus wegen einer kleinen Ordnungswidrigkeit zu verletzen. Und selbst wenn das gegen jedem normalen Rechtsempfinden so wäre, entscheide immer noch ich (Sperrcode), ob ich meine "Hosen" runter lasse.
 
@knoppel
Teilweise hast du Recht, würde ich auch nicht tun, aber es gibt leider auch Ausnahmen, die es Rechtfertigen!
Zb. Gefahr in Verzug, Mord und Totschlag etc.
Dann dürfen die dein Handy beschlagnahmen und auswerten, geht aber nur über Staatsanwalt und Richterliche Verfügung!
 
An die Hobbyjuristen:

Quelle:
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Wen. Man Schwiegermutter,oder bestimmten Personen am Beifahrer sitz hat,braucht man kein Warn app.
Manchmal fährt man am liebsten an Seite
Streifen,und bleibt stehn,und gibt freiwillig
Führer Schein ab,,oder man bekommt verbotenen Gedanke,Totschlag usw
 
@bebe : Das stimmt.

Aber wie sieht es denn aus, wenn der Beifahrer das Handy in der Hand hält (1. kein physischer Kontakt zum Fahrzeug oder Fahrer), es so hält, dass der Fahrer das Display nicht sehen kann (Punkt 2) und auch keinen Alarmton ausgibt (Punkt 3)?
Zumindest Punkt 1 und 2 sind in dem vorliegendem Fall (Threadthema) nicht gegeben, das Handy hatte Kontakt zum Fahrzeug, wurde also mitgeführt, (und kurz zum Fahrer beim Wegschubsen) sowie das Display war auf der Mittelkonsole auch vom Fahrer aus einsehbar.

Edit: Steht auch in dem verlinktem Artikel:
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