- Registriert
- 11. September 2010
- Beiträge
- 22.659
- Lösungen
- 10
- Reaktionspunkte
- 70.593
- Punkte
- 1.103
Darf ein Kleinkraftrad, für die freiwillige Zulassung, bereits ein Versicherungskennzeichen haben?
War letzte Woche bei der Zulassungsstelle. Da wurde mir gesagt, man könne keine freiwillige Zulassung machen, da das Fahrzeug bereits ein Versicherungskennzeichen hat.Ich müsse das erst abmelden, dann könne man es zulassen, davon ab das Die auch noch das (hier schon öfters erwähnte) Gutachten für die Nummernschlidausleuchtung haben wollen.
Fragen:
Kennt jemand die rechtlichen Bestimmungen darüber?
Möglicherweise die dazugehörigen §§§
Ich bin der Meinung, das ein Versicherungskennzeichen keine Zulassung ist und es meine Kohle ist, wenn ich zwei mal Versicherung bezahle.
Währe evtl jemand so freundlich, so ein Gutachten mal als PDF hochzuladen bzw als Bild einzustellen?
Ich habe nur dieses und das erkennen Die nicht an.
Es geht hier um einen Mangosteen M1P.
Anhänge
Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.