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Freiwillige Zulassung eines Mopeds. Wer kennt sich da aus?

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Darf ein Kleinkraftrad, für die freiwillige Zulassung, bereits ein Versicherungskennzeichen haben?

War letzte Woche bei der Zulassungsstelle. Da wurde mir gesagt, man könne keine freiwillige Zulassung machen, da das Fahrzeug bereits ein Versicherungskennzeichen hat.
Ich müsse das erst abmelden, dann könne man es zulassen, davon ab das Die auch noch das (hier schon öfters erwähnte) Gutachten für die Nummernschlidausleuchtung haben wollen.
Fragen:
Kennt jemand die rechtlichen Bestimmungen darüber?
Möglicherweise die dazugehörigen §§§
Ich bin der Meinung, das ein Versicherungskennzeichen keine Zulassung ist und es meine Kohle ist, wenn ich zwei mal Versicherung bezahle.
Währe evtl jemand so freundlich, so ein Gutachten mal als PDF hochzuladen bzw als Bild einzustellen?
Ich habe nur dieses und das erkennen Die nicht an.

Es geht hier um einen Mangosteen M1P.
 

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Wenn es angemeldet ist wieso willst du es noch Mal anmelden ???

Oder verstehe ich da was richtig falsch ??

Melde es einfach um auf dein Namen wenn es so wichtig für dich ist , sonst weiter nutzen so wie es ist

Gesendet von meinem Power mit Tapatalk
 

Wenn ich das richtig verstehe, ist dies nicht Deine Aufgabe. Aber die Zulassungsstelle wälzt die Arbeit wohl gerne auf Dich ab ;-) Würde ja sonst einen zusätzlichen Zeitaufwand benötigen ;)

Hier steht u.a. folgender Hinweis:

"Sollte der Roller noch über ein gültiges Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) verfügen, entzieht die Meldebehörde die Nummer, da eine Doppelanmeldung nicht möglich ist."
 
ein "Kleinkraftrad" hat aber kein Mofa-Kennzeichen. Ein Kleinkraftrad ha ein normales Auto-Kennzeichen in klein.

Eventuell ist es gar kein Kleinkraftrad, kenne die nur bis Mitte der 80ger, danach kam Leichtkraftrad, mit gleichem Nummernschild.
 
Motorrad-Kennzeichen:

Hier noch eine andere Quelle zur freiwilligen Zulassung:
 
Was ist in DE schon freiwillig!?
Die haben ja sonst für alles Gesetze,hmmm den jeniger der zahlen muss, bei was doch immer:)
Mal ehrlich, wieviel Kraft,Geld und Aufwand ist es dir das wert ,das du deine Wille durchsetzt!?
In Vergleich zu vorgeschlagenen Vorgehensweise!?
Manchmal ist es günstiger,einfach zu schlucken, machen,und bezahlen lassen:)
 
Aber die Zulassungsstelle wälzt die Arbeit wohl gerne auf Dich ab
Sieht danach aus.
Ich kann mich jetzt mit der Dame streiten, dann sucht Die noch paar Hirten aus dem Regal.
Muss Ihr also Honig ums Maul schmieren.
ein "Kleinkraftrad" hat aber kein Mofa-Kennzeichen.
Jetzt fangen wir an Erbsen zu zählen. Du weißt schon was ich meine. - Es ist ein Moped mit Versicherungskennzeichen.
wieso willst du es noch Mal anmelden
Weil das große Nummernschild mehr Fläche hat. Das hilft beim bremsen.:ROFLMAO:
@czutok Stichwort THG-Quote.

Egal, das Problem ist, wenn ich das Moped vor der Zulassung abmelden, kann ich nicht mehr fahren. Das Moped muss aber bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Oder ich müsste es schieben oder aufladen (Aufwand). Aber das bekomme ich sicher hin.
Das Problem mit dem Gutachten, das die Nummernschildbeleuchtung EU-konform ist, ist viel größer. Das kostet so ca um 100 €. Irgendwann rechnet sich die Sache nämlich nicht mehr.
Mir ist bekannt, das die Beamten genügend Spielraum haben, um darüber hinwegzusehen. Es wird nur bei manchen Ämtern verlangt.
 
Ich habe sogar schon gehört (vor ca. 3 Jahren), dass es Zulassungsstellen gibt, die die freiwillige Zulassung gänzlich verweigern! Da kocht jede Stadt/Gemeinde ein anderes Süppchen. Oder sie rollen einem so viele Steine in den Weg (wie bei dir), dass einem die Lust danach vergeht!
 
Ich hab kein Ahnung von Motoräder/ Redächen, aber von Autos.
Wenn du Bekanten/Freunde hast bei irgendein Auto/Motorad verkstat,las die das regeln.Die haben fast so viel Spielräume wie die Beamten bei Zulassung stellen außer die sind als Schwartze Schafen bekannt, dann ist Erbseln zählen,angesagt:-).

Wenn du hier in Nähe RWTH Stadt wohnst ,kenn ich ein paar davon und konnte helfen.
Bei nächste Verkstadt besuch,gibt' man Jungs Spende für die Kaffee Kasse und gut ist.
 
die die freiwillige Zulassung gänzlich verweigern!
Das können die nicht. Dafür gibt es ja Paragraphen. In dem Fall $3, Absatz 3 FZV. Die können aber die Hürden hoch legen und sich immer wieder neue Schikanen einfallen lassen.
,las die das regeln.
Siehe oben die PDF, das ist ja auch meine Kreation (mehr oder weniger).:devilish: Wenn ich das passen Papier hätte, würde ich auch das Gutachten, der Dekra, hinbekommen.
Aber rein zufällig kenne ich jemanden bei der Dekra. Der muss dann aber den Tarif nehmen, da komm ich nicht rundrum.
 
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