Wenn Du aber einen Mietvertrag mit Deinen Eltern hast (dieser kann auch sehr formlos auf einem Stück Papier handgeschrieben sein), dann werden auch die Kosten im Rahmen der örtlich geltenden Mietobergrenzen übernommen. Falls man Kontoauszüge über die Mietzahlungen an Deine Eltern sehen will, so kannst Du die Miete ja auch in bar an deine Eltern gegeben haben. Kontoauszüge sind dann möglicherweise nicht vorhanden.
In diesen Fällen daran denken, dass deine Eltern diese Mieteinkünfte auch immer ordentlich in ihrer Steuererklärung angegeben haben oder angeben werden.
Warum willst Du mit einem Anwalt drohen? Ist doch alles in Ordnung, wenn du einen Mietvertrag hast.
Das Jobcenter wird dann schon zahlen. Oder verweigern die sich?
Ich hab jetzt mit dem Jobcenter telefoniert, meine unterlagen für die miete sind wohl auch angekommen, die geben das jetzt an die Leistungsabteilung und wollten sich dann bei mir melden.
wenn ich das richtig verstehe ist er seit Dezember 2012 beim Jobcenter und die haben die Miete bis heute nicht bezahlt.
Wenns so ist würde ich da mal selbst vorständig mit Mietvertrag und aktuellen Hartz IV Bescheid und die mal fragen was
das wohl soll, es kann ja nicht sein das er einen Mietvertrag hat und Miete zahlt und das Jobcenter sich einen dummen
angehen lässt.
Sollte das nicht fruchten dann ganz schnell zu Anwalt, so das er denen richtig druck macht.
Ja hast du richtig verstanden TV Pirat, ich werde jetzt bie Dienstag warten und wenn die sich nicht melden, werde ich mit meiner Kopie vom Mietvertrag zum Anwalt gehen.
So ich habe heute nochmal im JobCenter angerufen und nach der Miete gefragt, da wurde mir gesagt es wird noch Geprüft und es wird ein Ausendienstmitarbeiter kommen und sich das angucken.
So letzte Woche war es dann soweit und 2 Leute vom Amt sind unangemeldet gekommen, ich hab sie dann reingelassen weil ich sonst mit meinem Vermieter ( Eltern ) stress bekomme weil die auf ihr geld warten, die 2 vom Amt waren auch freundlich haben sich alles angeschaut geprüft ob es einen separaten Eingang gibt. So jetzt werde ich mal bis zum 28 warten ob Geld für die Miete drauf kommt. Werde dann berichten.
Na...ob die so schnell sind ? Auf den Bescheid zu meinem Hausbesuch habe ich damals 2 Monate warten dürfen..und auf die anhängige Mietzahlung auch. Ich möchte dir ja keine Angst machen, aber diese Herrschaften haben garantiert nicht nur nach Indizien gekuckt,die für eine eigene Bedarfsgemeinschft spricht (z.B. der separate Eingang). Denn gerade wenn zwischen Mieter und Vermieter irgendwelche privaten oder gar familiären Bindungen bestehen, gehen die Jobcenter generell erstmal von einer Unterstützung aus. Traurig, aber wahr.
Noch was zur Mietzahlung. Man kann jeden Mietvertrag anzweifeln wenn man davon ausgehen kann, dass dieser NUR geschlossen worden ist, um die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen oder die Leistungen zu erhöhen! Ohne Nachweise der Mietzahlung ist das sehr fragwürdig, in BAR ist der volle Witz und das Amt kann als Nachweis verlagen das du zukünftig die Miete überweist...wenn der Mitarbeiter schlau ist, lässt er dich und deine Eltern das unterschreiben seit wann Miete gezahlt wurde, falls es nicht per Überweisung passiert ist. Das Schriftstück schickt er dann mit einer Mitteilung über Steuerstraftaten nach § 116 der Abgabenordnung (AO) an die Steuerfahndung. Sozialdatenschutz zählt da nicht, steht in der AO . Die Damen und Herren von der Steuerfahndung werden nicht nett sein, wenn deine Eltern die Mieteinnahmen nicht angegeben haben.