Viele Filme werden zukünftig schneller im Streaming verfügbar sein, wenn ihre Zeit im Kino abgelaufen ist. Die bisherigen langen Sperrfristen konnten jetzt nach Verhandlungen zwischen der Film- und Medienbranche ein Stück weit aufgeweicht werden.
Die neue Regelung betrifft alle Filmproduktionen, die nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) gefördert werden. Hierbei handelt es sich keineswegs nur um die klassischen deutschen Kinofilme. Auch viele Hollywood-Produktionen greifen gern auf die Gelder der deutschen Filmförderung zurück - was man dann unter anderem an deutschen Schauspielern und hierzulande stattfindende Drehtage erkennt.
Bisher galt für solche Kinoproduktionen die starre Regel, dass die Filme in den ersten sechs Monaten nach der Veröffentlichung ausschließlich in den Lichtspielhäusern gezeigt werden durften. Das bedeutete dann in der Regel, dass ein Film, der nach drei Wochen aus dem Programm der Kinos verschwand, für interessierte Verbraucher über Monate nirgends angesehen werden konnte. Erst nach Ablauf der Frist wurde dann die Verwertung im Streaming oder auch im Fernsehen möglich. Zwischenzeitlich gab es zwar noch die Option des Leih-Geschäfts, das nach dem weitgehenden Aussterben der Videotheken aber faktisch keine Rolle mehr spielt.
Die Grundlage hierfür bietet eine Anfang letzten Jahres in Kraft getretene Änderung des Filmförderungsgesetzes. Mit dieser wurden die strikten Vorgaben bereits abgeschafft. Stattdessen wurde es nun möglich, dass der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) mit eigenen Richtlinien die Verwertungsfenster festlegt.
Zusammenfassung
Quelle; winfuture
Die neue Regelung betrifft alle Filmproduktionen, die nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) gefördert werden. Hierbei handelt es sich keineswegs nur um die klassischen deutschen Kinofilme. Auch viele Hollywood-Produktionen greifen gern auf die Gelder der deutschen Filmförderung zurück - was man dann unter anderem an deutschen Schauspielern und hierzulande stattfindende Drehtage erkennt.
Bisher galt für solche Kinoproduktionen die starre Regel, dass die Filme in den ersten sechs Monaten nach der Veröffentlichung ausschließlich in den Lichtspielhäusern gezeigt werden durften. Das bedeutete dann in der Regel, dass ein Film, der nach drei Wochen aus dem Programm der Kinos verschwand, für interessierte Verbraucher über Monate nirgends angesehen werden konnte. Erst nach Ablauf der Frist wurde dann die Verwertung im Streaming oder auch im Fernsehen möglich. Zwischenzeitlich gab es zwar noch die Option des Leih-Geschäfts, das nach dem weitgehenden Aussterben der Videotheken aber faktisch keine Rolle mehr spielt.
Weitere Schritte folgen
Die Branchenverbände der Film- und Medienwirtschaft haben sich nun darauf verständigt, die Länge der Auswertungsfenster zu verkürzen. Zukünftig sollen die Produktionen bereits nach vier Monaten auch auf den Streaming-Plattformen veröffentlicht werden können. Man habe sich außerdem darauf verständigt, den Dialog zu weiteren Flexibilisierungen für Free-TV und den besucherschwachen Dokumentarfilm fortzusetzen.Die Grundlage hierfür bietet eine Anfang letzten Jahres in Kraft getretene Änderung des Filmförderungsgesetzes. Mit dieser wurden die strikten Vorgaben bereits abgeschafft. Stattdessen wurde es nun möglich, dass der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) mit eigenen Richtlinien die Verwertungsfenster festlegt.
Zusammenfassung
- Verhandlungen zw. Film- u. Medienbranche: Sperrfristen aufgeweicht
- Betrifft alle FFG-geförderten Produktionen
- Bisher 6 Monate Kino-Exklusivität, danach Streaming
- Neu: Verwertungsfenster auf 4 Monate verkürzt
- Dialog für Flexibilisierungen für Free-TV, Dokus
- Änderung des FFG: Verwaltungsrat legt Verwertungsfenster fest
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Quelle; winfuture