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IPTV Filme dürfen nach dem Kino jetzt schneller ins Streaming kommen

Viele Filme werden zukünftig schneller im Streaming verfügbar sein, wenn ihre Zeit im Kino abgelaufen ist. Die bisherigen langen Sperrfristen konnten jetzt nach Verhandlungen zwischen der Film- und Medienbranche ein Stück weit aufgeweicht werden.

Die neue Regelung betrifft alle Filmproduktionen, die nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) gefördert werden. Hierbei handelt es sich keineswegs nur um die klassischen deutschen Kinofilme. Auch viele Hollywood-Produktionen greifen gern auf die Gelder der deutschen Filmförderung zurück - was man dann unter anderem an deutschen Schauspielern und hierzulande stattfindende Drehtage erkennt.

Bisher galt für solche Kinoproduktionen die starre Regel, dass die Filme in den ersten sechs Monaten nach der Veröffentlichung ausschließlich in den Lichtspielhäusern gezeigt werden durften. Das bedeutete dann in der Regel, dass ein Film, der nach drei Wochen aus dem Programm der Kinos verschwand, für interessierte Verbraucher über Monate nirgends angesehen werden konnte. Erst nach Ablauf der Frist wurde dann die Verwertung im Streaming oder auch im Fernsehen möglich. Zwischenzeitlich gab es zwar noch die Option des Leih-Geschäfts, das nach dem weitgehenden Aussterben der Videotheken aber faktisch keine Rolle mehr spielt.

Weitere Schritte folgen

Die Branchenverbände der Film- und Medienwirtschaft haben sich nun darauf verständigt, die Länge der Auswertungsfenster zu verkürzen. Zukünftig sollen die Produktionen bereits nach vier Monaten auch auf den Streaming-Plattformen veröffentlicht werden können. Man habe sich außerdem darauf verständigt, den Dialog zu weiteren Flexibilisierungen für Free-TV und den besucherschwachen Dokumentarfilm fortzusetzen.

Die Grundlage hierfür bietet eine Anfang letzten Jahres in Kraft getretene Änderung des Filmförderungsgesetzes. Mit dieser wurden die strikten Vorgaben bereits abgeschafft. Stattdessen wurde es nun möglich, dass der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) mit eigenen Richtlinien die Verwertungsfenster festlegt.

Zusammenfassung
  • Verhandlungen zw. Film- u. Medienbranche: Sperrfristen aufgeweicht
  • Betrifft alle FFG-geförderten Produktionen
  • Bisher 6 Monate Kino-Exklusivität, danach Streaming
  • Neu: Verwertungsfenster auf 4 Monate verkürzt
  • Dialog für Flexibilisierungen für Free-TV, Dokus
  • Änderung des FFG: Verwaltungsrat legt Verwertungsfenster fest

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Quelle; winfuture
 
Hi @ all!

Und schon haben sie (vielleicht) einen Grund die Streaming-Preise, für diese Kinostreifen zu erhöhen! Einer muss es ja bezahlen! Und das sind halt immer die Kunden!

MfG
Pred@tor
 
Ich hab meine meinung nach, wie vielen hier viel Geld für gute Suround Anlage, Beamer/ TV sessel usw ausgegeben, geschätzte 7000-10000€oder mehr ausgeben, und bin ich zufrieden.
ABER ein Film in Kino zu sehen, ist immer ein erlebnis, nicht nur das unsere Technik zuhause, lachnummer ist zum Vergleich, von die von Kinos betreiber,
Sind auch andere Faktoren die grosse Rollen spielen, gute Film zu erleben.
Avatar, Transformer, TopGun ist zuhause halb so gut wie in Kino, für mich.
 
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Seit die Popcorn , Getränke usw. In Kinos anbieten , ist es kein Ergebnis mehr

Vor allem wenn irgendwelche Idioten der Meinung sind das die mit ihrem beschisenen Smartphone während der Vorstellung telefonieren Müssen, schaue ich mir die Filme lieber Zuhause und spare den Weg ins Kino



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