Computerprogramme, die Schutzsysteme von Spielkonsolen knacken, können nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig sein. Im konkreten Fall geht es um Hürden, die der Spiele-Spezialist Nintendo in seine Geräte einbaut: Sie verhindern sowohl das Abspielen von Raubkopien als auch die Nutzung von Spielen und Programmen anderer Hersteller. Allerdings sehe das EU-Recht solche Vorkehrungen nur vor, um das Urheberrecht zu schützen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag (Rechtssache C-355/12, PDF). Knack-Software, die anderen Zwecken dient, könne dagegen erlaubt sein.
Nintendo gegen Zusatzsoftware auf Konsolen
Nintendo wehrt sich vor einem italienischen Gericht dagegen, dass die Firma PC Box Original-Konsolen mit Zusatzsoftware vertreibt. Es geht um die mobile DS-Konsole sowie die stationäre Wii. Die italienischen Richter baten ihre EU-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Die Luxemburger Richter stellten klar, dass Nintendos Videospiele eigenen schöpferischen Wert besitzen und damit urheberrechtlich geschützt sind. "Wirksame technische Maßnahmen" gegen Raubkopien seien erlaubt. PC Box etwa ermöglicht aber auch das Abspielen von Filmen, Videos und MP3-Dateien auf Nintendo-Konsolen.
Italienisches Gericht muss prüfen
Die Frage, ob die beiden Funktionen voneinander zu trennen sind, beantwortet der Europäische Gerichtshof nicht - dies müsse das italienische Gericht prüfen. Es solle auch untersuchen, ob andere Schutzmaßnahmen mit geringeren Beeinträchtigungen für Nutzer in Frage kämen sowie ob die Geräte von PC Box häufig zum Abspielen von Raubkopien verwendet worden seien.
Quelle: onlinekosten
Nintendo gegen Zusatzsoftware auf Konsolen
Nintendo wehrt sich vor einem italienischen Gericht dagegen, dass die Firma PC Box Original-Konsolen mit Zusatzsoftware vertreibt. Es geht um die mobile DS-Konsole sowie die stationäre Wii. Die italienischen Richter baten ihre EU-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Die Luxemburger Richter stellten klar, dass Nintendos Videospiele eigenen schöpferischen Wert besitzen und damit urheberrechtlich geschützt sind. "Wirksame technische Maßnahmen" gegen Raubkopien seien erlaubt. PC Box etwa ermöglicht aber auch das Abspielen von Filmen, Videos und MP3-Dateien auf Nintendo-Konsolen.
Italienisches Gericht muss prüfen
Die Frage, ob die beiden Funktionen voneinander zu trennen sind, beantwortet der Europäische Gerichtshof nicht - dies müsse das italienische Gericht prüfen. Es solle auch untersuchen, ob andere Schutzmaßnahmen mit geringeren Beeinträchtigungen für Nutzer in Frage kämen sowie ob die Geräte von PC Box häufig zum Abspielen von Raubkopien verwendet worden seien.
Quelle: onlinekosten