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Off Topic EuGH entscheidet Donnerstag: Sind 0180-Nummern zu teuer?

Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof, ob 0180-Nummern, wie sie in Deutschland betrieben werden, mit dem europäischen Recht vereinbar sind oder ob die Kosten zu hoch sind. Welche Folgen hätte ein Verbot?

0180-Nummern werden in Deutschland oftmals als Hotline-Nummern für den Kundenservice eingesetzt und haben das Image, teuer zu sein. In vielen Fällen sind Anrufe auch wirklich teurer als ein Gespräch ins Festnetz. Doch nicht immer ist das der Fall. Und die Nummern haben ohnehin nicht mehr die Bedeutung, die sie vor einigen Jahren noch hatten. Dennoch spricht am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil, ob 0180-Nummern in Deutschland in der bestehenden Form weiterbetrieben werden dürfen. Das Gericht beschäftigt sich dabei mit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Versandhändler comtech. Das Verfahren war vom Landgericht Stuttgart an das EuGH verwiesen worden.

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Urteil über 0180-Nummern​

0180-Nummern haben inzwischen eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Denn schon einmal ging es den Nummern gewaltig ans Leder: Seit Mitte 2013 müssen Warteschleifen bei Hotlines generell kostenlos sein. Mit den alten, weit verbreiteten 01805-Nummern war das nicht machbar. Viele Firmen stellten ihre Hotlines um auf Festnetznummern oder kostenlose 0800-Nummern. Nur wenige wechselten zu den neuen Nummerngassen 01806 und 01807 - die meisten entschieden sich dabei für die 01806-Nummern. Diese werden nur noch pro Anruf abgerechnet. 20 Cent aus dem Festnetz, 60 Cent aus dem Mobilfunknetz kostet ein Anruf - egal wie lange sich der Callcenter-Agent mit dem Kunden beschäftigt und egal wie lange der Anrufer zuvor in der Warteschleife war. Das ist teuer als ein Anruf ins Festnetz, sofern auf dem Handy oder dem Festnetzanschluss eine Flatrate gebucht ist. Das ist aber nur bei einem Teil der Anschlüsse der Anrufer von 0180-Nummern der Fall.

Pauschaltarif kann günstiger sein
Geht man von einem Handy-zu-Festnetz-Tarif von 9 Cent aus, so wäre der 01806-Anruf nach sieben Minuten günstiger als der direkte Festnetzanruf. Auch im Festnetz wird nicht immer per Flatrate abgerechnet. Die Telekom verlangt alternativ in halbwegs aktuellen Tarifen 2,9 Cent pro Minute. Gegenüber dem Preis von 20 Cent pro Anruf sind es auch hier sieben Gesprächsminuten, die der Anruf längstens dauern darf. Bedenkt man, welche Warteschleifen an manchen Hotlines üblich sind, ist das nichts Ungewöhnliches.

Müsste nach einem möglichen Urteil gegen die gängige Praxis in Deutschland die Tarifierung der 01806-Nummern an das Festnetzniveau des Kunden angepasst werden, steht die Branche aber wieder vor dem Problem, das sie 2013 schon einmal hatte: Warteschleifen müssen kostenlos sein. Das gilt auch für zwischengelagerte Warteschleifen, etwa wenn der Agent seinen Teamleiter etwas fragen muss. Die Abrechnungsinfrastruktur gibt es etwas aber bei einem Minutenpreis nicht her, da durch die Telefongesellschaften nicht ermittelt werden kann, wann der Agent einen Anrufer in die Warteschleife legt. Die Firmen wären in der Folge gezwungen, die Hotlines komplett kostenlos zu machen oder aber die Hotline-Nummern erneut umzustellen und sich für Festnetznummern als Hotline zu entscheiden. Beides erzeugt bei den Firmen erneute Kosten, die von den Firmen auf die Verbraucher umgelegt werden dürften - auch auf die, die die Hotlines gar nicht benötigen.

Nur noch 800 000 Minuten pro Tag
Faktisch kommt ein solcher Ansatz auch einige Jahre zu spät. Denn die Bedeutung von 0180-Nummern ist überschaubar. Nach Einschätzung einer Studie von Dialog Consult und dem VATM vom Herbst vergangenen Jahres werden pro Tag in ganz Deutschland gerade einmal 800 000 Minuten zu den Nummern geführt. Bei 33,2 Millionen Anschlüssen in Deutschland (31,2 Millionen Breitbandanschlüsse plus etwa 2 Millionen reine Telefonanschlüsse) sind das pro Tag rein rechnerisch 0,02 Minuten - aufs Jahr hochgerechnet 8,8 Minuten. 2013, im Jahr der Warteschleifen-Umstellung, waren es noch 2,3 Millionen Minuten pro Tag.

Abzuwarten bleibt nun, wie der EuGH am Donnerstag urteilt. Ein Gutachter hatte sich bereits dahingehend geäußert, dass die Praxis in Deutschland gegen EU-Recht verstößt. Die Begründung: Gemäß einer EU-Richtlinie müssten Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Kunden für Kontakte zum Händler nicht mehr als den Grundtarif zahlen. Eine überteuerte Rufnummer würde Verbraucher von Nachfragen zu Liefertermin, Rechnung oder Gewährleistung abschrecken, argumentierte der Generalanwalt. Übrigens: Für viele 0180-Nummern bietet unser 0180-Telefonbuch schon heute alternative Festnetznummern an.

Quelle; teltarif
 
EuGH: 0180-Anrufe dürfen für Kunden keine Zusatzkosten verursachen
Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Extrakosten mit sich bringen. Die Luxemburger Richter begründeten die Entscheidung am 2. März damit, dass zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort ist der Online-Elektro-Händler Comtech angeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft Comtech daher eine „unlautere geschäftliche Handlung“ vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die entsprechende EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen ist. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

Quelle; INFOSAT

EuGH: 0180-Anrufe dürfen für Kunden keine Zusatzkosten verursachen

Die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst dürfen laut einem EuGH-Urteil nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.


Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen laut einem Urteil (C-568/15) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Extrakosten mit sich bringen. Die Luxemburger Richter begründeten die Entscheidung am heutigen Donnerstag damit, dass zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort wurde der Online-Elektro-Händler Comtech vergeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft Comtech daher eine "unlautere geschäftliche Handlung" vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die dazugehörige EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen ist. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

Quelle; heise
 
Zuletzt bearbeitet:
Vertragsservice darf nicht über 0180-Nummer laufen
Abzocke bei Kundenhotlines ist seit Jahren ein Ärgernis für Verbraucher. Nun hat der Europäische Gerichtshof eine weitere Praxis für unzulässig erklärt. Der Onlinehandel droht nun mit höheren Preisen.

Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Extrakosten mit sich bringen. Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern könnten Verbraucher davon abhalten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden, urteilten die Luxemburger Richter. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern (Aktenzeichen C 568/15). Es spiele dabei keine Rolle, ob das Unternehmen mit der Hotline Geld verdiene.

Das Urteil des EuGH hat nach Angaben der Bundesnetzagentur keine Auswirkungen auf die Höhe der festgelegten Kosten für 0180-Nummern, wie ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de erläuterte.

Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart (Az. 1 O 21/15). Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat darin den Online-Elektrohändler Comtech verklagt, weil dieser laut Pressemitteilung "Verbrauchern, die mit ihm einen Vertrag über den Onlineshop abgeschlossen hatten, zur telefonischen Kontaktaufnahme eine kostenpflichtige 01805-Nummer angeboten hatte". Das bedeutet, dass Verbraucher für die Anrufe 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz oder bis zu 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz zahlen mussten.

Was ist ein "Grundtarif"?
Das deutsche Gericht fragte beim EuGH in einem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen nach, wie die entsprechende EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten auszulegen ist.

Laut Artikel 21 der Richtlinie 2011/83/EU dürfen Verbraucher nicht verpflichtet werden, "bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer mehr als den Grundtarif zu zahlen, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen". Nach Ansicht des EuGH bedeutet "Grundtarif" in diesem Fall, dass die Kosten diejenigen "eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen".

Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben in einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg (Az. 10 U 24/15) die Verwendung einer kostenpflichtigen Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung ebenfalls beanstandet. Die Stuttgarter und Hamburger Gerichte müssten nun entscheiden, ob die betroffenen Unternehmer künftig verpflichtet seien, "die Angabe derartiger Rufnummern für Vertragsrückfragen bzw. in Widerrufsbelehrungen zu unterlassen". Sollte das der Fall sein, dürften solche Anrufe für Verbraucher in der Regel deutlich günstiger werden, wenn sie beispielsweise über eine Flatrate verfügen.

Höhere Preise für Produkte möglich
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Luxemburger Entscheidung. Es gehöre zum Service, nach Vertragsabschluss Fragen der Kunden zu beantworten, sagte Otmar Lell, Teamleiter Handel, der Nachrichtenagentur dpa. "Es kann nicht sein, dass dafür extra Geld bezahlt werden muss." Bislang hätten sich allerdings nur wenige Menschen über hohe Kosten für Servicenummern beschwert. "Wir vermuten, dass die Verbraucher sich an die Zusatzgebühren gewöhnt haben", sagte Lell.

"Service kostet", sagte hingegen der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. "Dementsprechend muss der Händler schauen, wie er die Kosten gedeckt bekommt." Verbraucher müssten dann möglicherweise künftig auf andere Art für Serviceleistungen aufkommen. Es bleibe abzuwarten, ob etwa im Onlinehandel auf Dauer die Preise für Produkte steigen würden.

Nachtrag vom 2. März 2017, 15:16 Uhr
Der Kölner IT-Fachanwalt Christian Solmecke sagte, das Urteil sei ein "höchst erfreulicher Sieg für alle Verbraucher und ihre Rechte". Seiner Ansicht nach sind teure 0180-Service-Rufnummern künftig in den meisten Fällen bei Klärung von Vertragsfragen unzulässig. Zwar gelte das Urteil zunächst nur unmittelbar für das Comtech-Verfahren, jedoch müssten alle Unternehmer ab sofort umdenken, da deutsche Gerichte zukünftig bei weiteren Verfahren dem EuGH-Urteil folgen dürften. "Sollten Unternehmen also auch weiterhin höhere Gebühren als für einen gewöhnlichen Anruf verlangen, so droht ihnen ebenfalls eine Abmahnung oder sogar Klage", sagte Solmecke.

Der einzelne Verbraucher selbst sei zwar nicht berechtigt, wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei zu hohen Gebühren geltend zu machen. Dennoch sollten Verbraucher ab sofort vom jeweiligen Unternehmen eine kostenfreie Rufnummer unter Hinweis auf das EuGH-Urteil verlangen. Klageberechtigt seien neben Mitbewerbern auch alle Verbraucherschutzverbände sowie Berufsverbände und die Industrie- und Handelskammern.

Quelle; golem
 
Na Ja

Seht euch mal GMX an
2-4 Euro pro Minute wenn man den Support mal brauchst.

Z.b wenn dein Account missbraucht wurde und du ein neues PW brauchst.
Gehen hier mal so um die 20 minuten in den Raum bevor überhaupt mal jemand sich in Stande sieht zu helfen
.
 
GMX wird von vielen Internetdiensten sowieso abgelehnt ,ich habe sie gelöscht,die hohen SERVICE-Gebühren habe ich gesehen !!!!
So etwas bitte einfach nicht benutzen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
GMX hat auch dazu gelernt,
mittlerweile kann man de Trick nicht mehr Verwenden die Hauptnummer an zu rufen die hinter der Hotline steht.

Dies sieht der GMX mitarbeiter auch und sofort wird einem nur noch gesagt das man keinen Support erhält so lange man nicht über die Hotline Nummer anrufen tust.
 
Erwischt es Sky dann auch damit?
Da findet man auch keine Hauptnummer mehr...
 
Die dreiste Abzocke mit 0137-Nummern und Call-by-Call

Mit dem Urteil gegen 0180-Nummern ist eine Kostenfalle weniger auf dem Markt. Doch es lauern andere Kostenfallen im Telefon: Vorsicht gilt bei 0137 und auch bei Call-by-Call steckt der Teufel im Detail.

Bei Comtech hat die 0180-Vorwahl ausgedient. Statt bis zu 42 Cent pro Minute fallen für künftige Anrufe bei der Servicehotline des Elektronikhändlers nur noch die Kosten der üblichen Ortsvorwahl an. Comtech macht das jedoch nicht ganz freiwillig. Der Grund ist eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die alte überteuerte Servicenummer. Das Verfahren landete nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Das EuGH-Urteil ist wegweisend: Anrufe bei einer Kundendiensthotline dürfen nun nicht mehr als ein gewöhnlicher Telefon- oder Mobilfunkanruf kosten. Für die Anbieter wird das eine Umstellung – für die Kunden allerdings auch.

Die Urteilsbegründung der Luxemburger Richter ist deutlich. Wie bereits der Gutachter, der Generalanwalt des EuGH, Maciej Szpunar, klarmachte, würden zu hohe Telefongebühren Verbraucher davon abhalten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Das sei aus Sicht der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung in Luxemburg nicht vertretbar.

0180-Nummern sowieso auf dem Rückzug
Nur was heißt das nun für die Kunden? Mit 0180-Nummern lässt sich künftig kein Geschäft mehr machen – und auch keine missliebigen Anrufe bei der eigenen Firmenhotline verhindern. Nur hatte sich das Anbieterverhalten gerade bei den 0180-Nummern in den vergangenen Jahren ohnehin schon dramatisch verändert.

Denn schon Mitte 2013 gab es große Veränderungen in diesem Bereich: Seither müssen Warteschleifen bei Hotlines kostenlos sein. Da dies mit den alten 01805-Nummern nicht möglich war, stellten bereits zu diesem Zeitpunkt viele Firmen auf Festnetz- oder kostenlose 0800-Nummern um.


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Nur wenige wechselten zu den neuen 0180-Nummern. Deshalb wählen Verbraucher schon jetzt kaum noch die 0180, wenn sie ein Problem mit einem Anbieter haben. Ein Blick auf die Statistik zeigt: 2011 lagen die täglichen Gesprächsminuten der 0180-Nummern bei circa 2,3 Millionen pro Tag. Fünf Jahre später ist die Zahl auf lediglich 0,8 Millionen Anrufe pro Tag gesunken.

Damit ist jedoch längst nicht alles gut im deutschen Sonderrufnummerndschungel. Denn auch das neue Urteil verhindert keinesfalls Missbrauch. Längst sind nicht mehr nur die 0180-Nummern das Problem.

Kostspielige 0137-Nummern sind das neue Problem
Wenn eine 0137-Nummer auf dem Handy anruft und gleich wieder auflegt, sollte man keinesfalls zurückrufen, raten Verbraucherschützer. Denn Neugier kann in diesem Fall schnell teuer werden. Je nach Folgezahl der Vorwahl kann der kurze
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vom Handy mehr als 50 Cent kosten. Manchmal sogar bis zu zwei Euro. Selbst wenn in der Leitung lediglich Rauschen oder Knacken zu hören ist.

Je länger die Anrufer in der Leitung gehalten werden, desto kostspieliger wird es. 0137-Sonderrufnummern sind nämlich von keinerlei Flatrate abgedeckt. Ursprünglich gehörten sie zu den Televoting-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet wurden. Mittlerweile werden diese jedoch häufig für besonders raffinierte Betrugsmethoden missbraucht.

Verbraucherschützer raten daher: „Informieren Sie sich im Internet über unbekannte Rufnummern.“ Meist findet man auf diesem Weg hilfreiche Informationen über Unternehmen und Kosten. Außerdem sollten Betroffene die Bundesnetzagentur über solche unseriösen Praktiken informieren.

Abgezockt und ausgenommen
„Vielen Verbrauchern ist selbst heute noch nicht bewusst, dass die Kosten für einen Anruf zu einer Servicenummer vom Handy aus deutlich teurer sein können als vom Festnetz aus“, sagt Thorsten Neuhetzki, Redakteur des Verbraucherportals Teltarif.de. Egal ob Fernsehgewinnspiele oder Servicehotlines – der Satz „Mobilfunk kann abweichen“ taucht dort fast immer auf.

Auch wenn sich die meisten bei diesen Hotlines darüber bewusst sind, einen kostenpflichtigen Anruf zu tätigen, wissen die wenigsten, mit welchen Kosten sie in diesem Fall rechnen müssen. Denn theoretisch gibt es nicht einmal eine Preisgrenze nach oben. Möchte man trotzdem einen solchen Service per Handy wahrnehmen, sollte unbedingt in den Tarifen zu Sonderrufnummern des jeweiligen Anbieters nachgeschaut werden. Hier wird das Rätsel der abweichenden Kosten oftmals geklärt. Nur ist das eben häufig mühsam.

Dubiose Geschäftsmodelle bei Call-by-Call
Probleme gibt es auch bei dem von vielen Kunden genutzten „Call-by-Call“-Angebot der Telekom. Mit ihnen kann man oft preisgünstig ins Ausland und ins Mobilfunknetz telefonieren. Dabei wählen Verbraucher die Vorwahl eines anderen Netzanbieters, um preiswerter als zu Telekom-Tarifen zu telefonieren. Dafür wird eine Vorwahl vor die eigentliche Telefonnummer des Gesprächspartners gewählt.

So können vermeintliche Billigtarife schnell Kosten von über 60 Euro oder mehr auf der Telefonrechnung verursachen. Dabei liegen die Tricks der Betrüger im Detail.

Zwar müssen die Anbieter seit 2012 vor jedem Call-by-Call-Anruf eine kostenlose Tarifansage schalten. Doch hält diese Regelung keineswegs vor Abzocke ab. Denn die Tarife dürfen mehrfach am Tag geändert werden. Kostet vormittags das Gespräch nur 0,99 Cent, kann es am Nachmittag schon 0,99 Euro pro Minute kosten. Wer nicht genau aufpasst, bemerkt gar nicht, dass die Einheit gewechselt hat. Außerdem ist zu beachten, ob von Preisen pro Minute oder pro Tag gesprochen wird.

Call-by-Call-Anbieter haben zudem teilweise sehr ähnliche Vorwahlnummern. So sichern sich Firmen bestimmte Rufnummern, die nur mit einer Ziffer von häufig genutzten Sparvorwahlen abweichen, aber mit deutlich höheren Preisen arbeiten. Verbraucher sollten demnach immer konzentriert die Vorwahl eintippen und aufmerksam der Tarifansage zuhören. Ansonsten wird aus der günstigen Alternative schnell eine deftige Kostenfalle.

„Aus Notsituationen Kapital schlagen“
Teuer sind auch Telefonauskünfte. „Manche Anbieter versuchen selbst aus Notsituationen Kapital zu schlagen“, sagt Neuhetzki. Im Zeitalter von Smartphones und Google werden diese zwar bei Weitem nicht mehr so häufig genutzt wie früher. Wenn man sie dann aber doch einmal braucht – vielleicht weil das eigene Handy keinen Internetzugang hat –, ist das häufig nicht billig. Ein Anruf kann dann bis zu 1,99 pro Minute kosten.

Im Dschungel der Sonderrufnummern und versteckten Kostenfallen scheint das Urteil über die 0180-Nummern aus Verbraucherperspektive – trotz anderer weiterbestehender Kostenfallen – trotzdem eine Erleichterung. „Grundsätzlich ist diese Entscheidung positiv“, sagt Susanne Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Schließlich gibt es nun eine Kostenfalle weniger auf dem Markt.

Fraglich ist mit dem Urteil aber auch, ob die Hotline-Anbieter künftig ihre Services einschränken, weil sie mit der Hotline kein Geld mehr einnehmen.

Für die Verbraucherschützer steht allerdings fest: Das Urteil kommt für den Verbraucher definitiv zu spät. Eine Preisanpassung hätte bereits vor der Umstellung 2013 geschehen müssen, meint Neuhetzki von Teltarif.de. Nun kann das Urteil etwaige Nachteile mit sich ziehen. Er vermutet ellenlange Warteschlangen, Preiserhöhungen bei anderen Services der Unternehmen oder gar die Schließung einzelner Servicecenter.

Verbraucherschützerin Blohm sieht der Änderung weniger dramatisch entgegen. Die Frage sei, inwieweit „sich die Kundendienste und Servicenummern für die Unternehmen rentieren“. Geht es um den Umsatz oder um die Kundenzufriedenheit bei Kundendiensten? „Ein guter Kundenservice ist ein großer Wettbewerbsvorteil.“ Kundenbindung und -zufriedenheit sollten laut Blohm viel wichtiger für die Unternehmen als die generierten Profite durch die Servicenummern sein.

Quelle; welt
 
Anruf beim Kundendienst: Widerspruch bei hoher Gebühr von 0180-Nummer
Wer bei Fragen zu einem Vertrag eine 0180-Nummer wählt und danach extra Telefonkosten zahlen soll, kann dagegen Widerspruch einlegen. Der Verbraucher hat das Recht, die Zahlung zu verweigern, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Basis ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-568/15). Telefonate mit dem Unternehmen unter 0180-Nummern dürfen nicht teurer sein als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Das gilt aber nur dann, wenn Verbraucher bereits einen Vertrag wie ein Abonnement mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. Aber auch in anderen Fällen gibt es Grenzen für die Entgelte bei 0180-Nummern. Verbraucher können das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herausfinden.

So darf ein Anruf zum Beispiel bei einer 0180-1er-Nummer höchstens mit 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz zu Buche schlagen.

Ruft man einen Service-Dienst unter einer 0180er-Nummer an, legt das Telekommunikationsgesetz fest, dass der Anruf aus dem Festnetz höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf und aus dem Mobilfunknetz höchstens 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen darf. Und die Abrechnung dürfe höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Verbraucher können Verstöße gegen diese Regelung bei der Bundesnetzagentur melden. Dafür bietet die Behörde extra ein Online-Formular an.

Quelle; INFOSAT
 
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