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PC & Internet Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

Großrazzia gegen Betreiber von Kino.to - 13 Personen verhaftet

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am Mittwoch mehrere Razzien gegen Mitarbeiter der umstrittenen Video-Plattform Kino.tv durchgeführt. Unter Leitung einer sächsischen Ermittlungseinheit Sachsen vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen.

Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren, teilte dieGesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GUV) am Mittwoch mit.

13 Personen wurden demnach verhaftet. Nach einer Person wird gefahndet. Die Polizei hat die Domain Kino.to beschlagnahmt. Mehrere so genannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, wurden von den Behörden vom Netz genommen. Anlass der Maßnahme sei der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen", wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihrer Presseinformation mitteilte.

Begonnen hatte dieses aktuelle Verfahren mit einem Strafantrag derGVU vom 28. April 2011. Vorausgegangen seien jahrelange Vorermittlungen dieser Organisation, hieß es. Deren Erkenntnisse zu Kino.to hätten "auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" hingewiesen, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wordensei, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen. Dabei hätten Indizien auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite Kino.to hingewiesen.

Weitere Anhaltspunkte begründeten zudem den Anfangsverdacht, dass zumindest einige dieser Speicherdienste für direkt abspielbare Filmraubkopien-Dateien aktiv zum Funktionieren des Systems Kino.to beigetragen oder sogar eigens zu diesem Zweck gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite selbst betrieben worden seien. Erhebliche Einnahmen könnte Kino.to dabei nach GVU-Analysen über wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite
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und auf den Eingangsseiten der Hoster sowie über den Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer der Hoster generieren.

Am Mittwochnachmittag war die Seite nicht mehr zu erreichen: Stattdessen war dort zu lesen:

"Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

Mitte Mai hatte auch der Verein für Antipiraterie der Film- und Videobranche (VAP) eine Einstweilige Verfügung gegen den österreichischen Kabelnetzer UPC im Zusammenhang mit der Video-Plattform Kino.to erwirkt.

Quelle: Sat+kabel
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

moin :)

Und die werden noch bei vielen Usern *Strafantrag* stellen, da ja die filme temporär
auf der hdd zwischengespeichert wurden.

gruss
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

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Auf express.de ist auch ein Bericht. Da steht unter anderem folgendes...

Nach Angaben der Betreiber wird die Seite von rund vier Millionen Zuschauern im Monat besucht. Über 96% der Besucher sollen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen.

Na, dann viel Spass beim Strafantrag stellen :emoticon-0114-dull:
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

och glaub mir ... wenn behörden geld wittern :)
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

user können nicht belangt werden,nur betreiber.

das problem was da entstanden ist.die hatten premium user,und die mussten in deutschland überweisen.
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

kollege 4 millionen user am tag.wieviele staatsanwälte wollen die einstellen.jung überleg doch mal.
temporär ist kein download..........:)
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

Das ist ein Schock für viele Serien- und Kinofans: kino.to ist offline. Wenn man die Seite jetzt aufruft, erscheint nur noch die Meldung, dass die Polizei sie gesperrt hat. Das wird sehr viele treffen; ich kenne selbst lauter Leute, die sich ihre Filme und Serien wirklich immer dort angesehen haben, auch wenn das Angebot selbst illegal war.

Die Staatsanwaltschaft hat nach ihrem Schlag heute auch ein paar Zahlen bekannt gegeben: Vier Millionen Leute waren jeden Tag auf kino.to unterwegs, um sich die Tausenden Filme und Zehntausenden Serienfolgen anzusehen. Die Macher selbst haben laut der GVU, einem Verein, der Urheberrechtsverletzungen verfolgt, Millionen mit dem Angebot gemacht, indem sie den Nutzern Premiumzugänge angeboten haben.

20 Razzien hat es in Deutschland gegeben, zusätzliche in Spanien und Frankreich, 13 Leute wurden festgenommen, nach einem wird noch gesucht. Sie erwartet bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Die Nutzer von kino.to könnten davonkommen. Es gibt da zwar viele Grauzonen, aber illegal ist erst einmal nur das Bereitstellen solcher Inhalte - und nicht das Angucken über einen Stream.

Viele von uns werden sich ihre Serien und Kinofilme jetzt bestimmt woanders besorgen müssen, vielleicht sogar wieder über legale Quellen. Irgendwoher mussten die vier Millionen Nutzer von kino.to pro Tag ja kommen...


Quelle: einslive.de:aha:
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

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die haben jahrelang versucht kino.to hochzunehmen und die werden mit sicherheit
die *rechtliche* grauzone ausnutzen,um einigen usern einen vor den bug knallen.

gruss
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet


Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am Mittwoch (8. Juni) in einem Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal "kino.to" zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Die Internet-Seite wurde abgeschaltet.

Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) haben Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden zeitgleich in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen Razzien durchgeführt, teilte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Dienstag mit. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden fügte hinzu, dass der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" bestehe.

In Deutschland beteiligten sich über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit an der Aktion, im Zuge derer die Polizei die Domain "kino.to" beschlagnahmt hat. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Auf der Webseite ist nur noch ein Verweis der Kriminalpolizei zu finden: "Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von Kino.to wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen".

Im April hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Strafantrag gegen die Organisation angestellt. Die mehrere Jahre dauernden Vorermittlungen zum System "kino.to" würden auf "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" hindeuten, das durch systematische Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten verschafft habe.

Die Indizien würden demnach auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite verweisen. Mindestens einer der Speicherdienste wird außerdem verdächtigt, für direkt abspielbare Filmraubkopien-Dateien aktiv zum Funktionieren des Systems "kino.to" beigetragen zu haben. Es sei sogar möglich, dass dieser Dienst nur aus diesem Grund gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite selbst betrieben wurden.

Wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite sowie den Eingangsseiten der Hoster und der Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer haben nach GVU-Analysen "erhebliche Einnahmen" generiert. Die weiterführenden Ermittlungen von INES, die nachdem der Strafantrag gestellt wurde, begonnen hatten, hätten den Anfangsverdacht kongretisiert, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt wurden.

In Österreich hat das Portal für eine Einstweilige Verfügung gegen den Kabelnetzbetreiber UPC gesorgt, den der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) beim Handelsgericht Wien erwirkt hatte. Den österreichischen UPC-Kunden sollte damit der Zugang zu dem Filmportal verwehrt werden. UPC Austria war von der VAP stellvertretend für den Betreiber der Streaming-Plattform, der mutmaßlich in Russland sitzt, zur Verantwortung gezogen worden (
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).

In Deutschland ist das Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten rechtswidrig, da diese vom "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" vor unrechtmäßiger Vervielfältigungen, also illegalen Kopien, geschützt sind (UrhG §16). Da der Inhalte-Urheber an Portalen wie "kino.to" keine Rechte abgetreten hat, greift auch die Privat-Kopie-Klausel nicht. Denn von illegalen Inhalten dürfen keine Kopien angefertigt werden - auch nicht temporär, wie es beim Streaming passiert. Die Daten werden dabei kurzfristig im Cache des PCs gespeichert und stellen eine Kopie dar, so Rechtsanwalt Jens Pauleit, der auf Medienrecht spezialisiert ist und bereits in TV-Shows wie "Ein Fall für Escher" auftrat.

[Update] Nach Bekanntwerden der Razzien hat sich auf Facebook eine Gruppe mit dem Namen "Wir wollen kino.to zurück" gegründet, die innerhalb einer Stunde 109 Mitglieder gewonnen hat. Außerdem wurden mehrere Facebook-Fanseiten mit ähnlichen Namen gegründet, deren Mitgliederzahlen minütlich anwachsen. Darin wird sogar zu Demonstrationen aufgerufen.

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Quelle: Digitalfernsehen
 
Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to


Am heutigen Mittwoch hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen konzentrierten Schlag gegen das Online-Videostreaming Portal kino.to durchgeführt. Unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen.

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Der Einsatz wurde mit maximalen personellen Mitteln unterstützt. So durchsuchten allein in Deutschland über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit und vor allem zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume sowie Rechenzentren. Insgesamt wurden bisher 13 Personen verhaftet. Nach einer Person wird noch gefahndet. Die Domain kino.to ist gegenwärtig nicht zu erreichen. Dies ist auf die Beschlagnahmung seitens der Polizei zurückzuführen.

Darüber hinaus wurden mehrere Streamhoster ebenfalls vom Netz genommen. Auf den Hostern waren die urheberrechtlich geschützten Filmmaterialien bereitgehalten worden. Kino.to selbst verwies auf diese Angebote. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist der Grund dieser massiven AKtion der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Dies bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einer Presseinformation.

Seinen Lauf nahm diese Aktion am 28. April 2011. Zu diesem Zeitpunkt hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) einen Strafantrag gegen kino.to gestellt. Im Vorfeld war jahrelang gegen die Köpfe hinter kino.to ermittelt worden.

Wie die GVU mitteilt, führten die Erkenntnisse zum System kino.to darauf hin, dass es sich um "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" handelt, welches "auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."

Aufgrund mehrerer Indizien habe man außerdem herausgefunden, dass es eine enge Verflechtung zwischen diversen Streamhostern sowie der Website kino.to gibt. Man verfüge darüber hinaus über Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen diese Hoster begründen, wonach diese aktiv zum Funktionieren von kino.to beitrugen.

Dies findet seine Grenzen aber nicht darin, dass sie schlicht die Inhalte gehostet haben. Die GVU geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass einige Hoster einzig aus dem Zweck gegründet wurden, das System kino.to am laufen zu halten. Darüber hinaus sollen die Verantwortlichen von kino.to einige Hoster selbst betrieben haben.

Die GVU schätzt, dass kino.to auf erhebliche Werbeeinnahmen zurückgreifen kann. Dies geschehe durch die wiederholten Werbeeinblendungen sowie die Vermittlung von Premium-Zugängen der diversen, dort angebotenen Hoster. Diese Erkenntnisse waren auch Teil des Strafantrags, der an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übermittelt wurde.

Federführend bei diesem Zugriff war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES). Nachdem der Strafantrag eingereicht wurde, ermittelten diese ebenfalls weitere relevante Details und zogen auch andere Dienststellen zur Unterstützung heran. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht konkretisiert werden, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt und erlassen wurden. Die Ermittlungen dauern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch an.

Update: Gegenwärtig liefert die Domain kino.to folgenden Inhalt:

"Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

Quelle: Gulli
 
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Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen
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sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat", sagte er.

Letztlich müsse man sich auch fragen, so Solmecke weiter, welche Daten auf den Servern von Kino.to oder den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern.

Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden über die letzten Tage oder Wochen gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform genutzt haben.
Die Filmindustrie vertritt im Gegensatz als Solmecke die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.

Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die im Zuge der letzten Urheberrechtsreform auf 100 Euro gedeckelt wurden und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich beispielsweise an den Kosten eines Kinobesuchs oder am Ausleihen einer DVD mit etwa 10 Euro orientieren dürfte.

Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch wieder angeboten wird.
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Quelle: WinFuture
 
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