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PC & Internet Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

kino.to - So flog das Filmpiratenportal auf


Im Zorn getrennt: Streit um die Verteilung der Werbeeinnahmen soll zum Fall von kino.to geführt haben.

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Der Schlag gegen das Filmpiratenportal kino.to ist einem Insider zu verdanken. Ein ehemaliges Mitglied der Betreiber-Gruppe hat seine früheren Kompagnons verraten. Der Mann fühlte sich bei der Verteilung der umfangreichen Gewinne benachteiligt und stieg aus.

Ein ehemaliges Mitglied der Betreiber-Gruppe von kino.to hat der Polizei die entscheidenden Hinweise auf Leipzig als den Aufenthaltsort des Kopfes der Bande gegeben. Der Aussteiger hatte die Gruppe verlassen, weil er sich bei der Verteilung der Einnahmen aus der auf kino.to platzierten Online-Werbung benachteiligt sah. Die Bild zitiert Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU): "Es gab Streit untereinander. Einer hat schließlich geredet."

Verdächtiger floh aus dem Krankenhaus

Mit diesen Informationen konnte die GVU Anzeige gegen den Kopf der Bande erstatten, der in Leipzig lebt. Daraufhin liefen die Ermittlungen an, die zu den Razzien am Mittwoch führten, bei denen 13 Personen verhaftet wurden. Einen Verdächtigen trafen die Beamten nicht zu Hause an. Er lag im Krankenhaus, wurde dort wohl gewarnt und flüchtete.

Bis zu vier Millionen kino.to-Nutzer

kino.to war das bedeutendste illegale Filmportal im deutschsprachigen Raum. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben täglich bis zu vier Millionen Internetnutzer den Streamingdienst in Anspruch genommen, um gratis aktuelle Kinofilme oder TV-Serien zu schauen. Die GVU hat angekündigt, auch gegen ähnliche Angebote im Internet vorzugehen. Laut Sprecherin Ehlers beobachte man derzeit 18 Seiten. Die GVU und auch der ermittelnde Oberstaatsanwalt in Dresden haben dabei vor allem die Betreiber im Visier und nicht die Nutzer.

Premium-Nutzer eventuell im Visier

Allerdings könnten kino.to-Nutzer, die einen kostenpflichtigen Premium-Zugang hatten, doch noch Ziel der Ermittlungen werden. Premium-Nutzer zahlten per Kreditkarte eine Pauschale und konnten dafür schnellere Zugänge nutzen. Dazu Ehlers: "Wir werden das nicht forcieren, aber wenn die Staatsanwaltschaft auf uns zukommt, würden wir die Ermittlungen gegen Nutzer mit einem Strafantrag unterstützen." Diesen Personen können dann verschiedene Konsequenzen drohen.

Streaming ist nicht immer legal

Tatsächlich bewegen sich Nutzer von illegalen Streaming-Portalen wie kino.to rechtlich auf sehr dünnem Eis. Die Betreiber von kino.to und ähnlichen illegalen Portalen besorgen sich die Filme widerrechtlich und kaufen keine Lizenzen bei den Rechteinhabern. Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht genügt es oft schon, wenn ein Film auf dem PC zwischengespeichert wird, warnt Rechtsanwalt Jörg Dittrich im Interview mit t-online.de. Und genau dass passiert beim Streaming in der Regel. "Rechtlich ist diese Speicherung eine Vervielfältigung und damit illegal", so der Experte. Besonders heikel sei es, wenn der Stream bewusst dauerhaft gespeichert wird, wie es zum Beispiel mit einigen Browsern und Zusatzprogrammen möglich ist. Auch das Recht auf die so genannte Privatkopie greift hier nicht, da eine Privatkopie nur von legal gekauften Medien hergestellt werden darf. Statt der illegalen Quellen bieten sich legale Dienste wie beispielsweise Videoload an.

Quelle: T-Online
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

Der Hammer, heute lese ich in der Zeitung da wurde ein älterer Typ ins Koma geschlagen weil so jugendliche nichts besseres zu tun hatten, und was kriegen die 1-3 Jahre haft und bei guter führung gehen se vllt auch früher raus. Die sollen sich ernstahft mal was wichtigeres ausdenken, ist das gleiche wie das Strafgesetzt wegen Kinderpornografie, wenn man schaut wie lange da einer im Knast musst und wie lange einer gehen muss der Raubkopien macht....ich werde das deutsche gesetz nie verstehen!
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

Dann beklag dich nicht.

bebe
 
AW: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite kino.to

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Guten Morgen,

was hat das bitte mit beklag dich nicht zu tun? Es ist nun mal meine Meinung es bringt nichts zu wählen, da die Politik einfach sinnlos ist egal wen man wählt, jeder hat seine vorteile und nachteile wieso sollte ich den wählen? Ausserdem ich beklag mich nicht, ich lebe hier in deutschland und bin froh darüber, es geht einfach nur um ein ganz normales Menschenverstand was ich in meinen Satz oben gennant habe, man kann nicht wegen eine schweinerei wie Kinderporno usw. 2-3 Jahre haft geben und wegen raubkopie sind 6-7 Jahren drinnen, das ist einfach nur unlogisch. In manchen Länder gehört z.B vergewaltigung als Todesstrafe (was ich nicht sage das es okay ist) und hier in deutschland wie hotthue schon sagt:
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Dass ist nun mal so und glaub mir das hat recht herzlich wenig damit zu tun ob ich wählen gehe oder nicht!
Die sollten die Leute einfangen die mit Raubkopien o.Ä Tausende von €uros verdienen, da bin ich voll und ganz einverstanden, aber nicht Leute wo sich mal ein Film anschauen will in Privat alleine Daheim. Ich gehe selbst mindestens 2-3x im Kino, weil ich das mag, allerdings wenn man betrachtet bei uns am WE kostet ein Film 9€( von 3D aufpreise ganz zu schweigen), natürlich kauft man sich dann dort Chips Popcorn o.Ä mit Getränk, da bist du schon mit 7-8€ dabei, Parkplatz gebühren ca 4€, da ist man bei sage und schreibe ca 20€ für eine Person und dann wundern sie sich wenn die Leute über so seiten wie kino.to filme anschauen?
 
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Denkst du es wird besser wenn du dich hier darüber ausläßt?
Wenn dir das Strafrecht nicht passt, dann hast du immer noch die Möglichkeit eine Petition einzureichen.
Geht sogar elektronisch
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bebe
 
Kino.to - Strafbare Handlung der Nutzer mehr als fraglich


Seit dem Bust von kino.to gibt es angeregte Diskussion darüber, ob auch die Nutzer in den Fokus geraten könnten. Insbesondere nach den jüngsten Ankündigungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), dass sich die Nutzer sehr wohl strafbar gemacht hätten. Beispielsweise der Jurist Peter Kehl beurteilt die Rechtslage der Nutzer des Portals völlig anders als die GVU.

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Diese Rechtsansicht mag nachvollziehbar sein, schließlich vertritt die GVU bestimmte Interessen. Es ist nur verständlich, dass diese ein möglichst großes Schreckensszenario für die Nutzer aufbauen wollen, um diese von der Nutzung der zahlreichen Alternativangebote abzuhalten. Gegenwärtig spricht jedoch nur sehr wenig dafür, dass die Nutzer tatsächlich eine strafrechtlich relevante Handlung begangen haben.

In erster Linie geht es darum, die Frage zu klären, ob die gestreamten Inhalte kopiert wurden und dieses Kopie als Verbreitung im Sinne des Gesetzgebers angesehen werden darf. So erfüllt nicht jede digitale Kopie oder Bruchteile einer digitalen Kopie eines Werkes den Straftatbestand. Auch wenn dies bei der kurzfristigen Herstellung von körperlichen Werken bereits hinreichend ist. Durch die relevanten Gesetze soll sichergestellt werden, dass eine Vervielfältigung verhindert wird, die über eine gewisse "Zeitspanne" existiert.

Eine temporäre Zwischenspeicherung, wie bei vielen Streams üblich, entspricht dem jedoch nicht. Deshalb kann auch nicht die Rede von einer Vervielfältigung sein. Inzwischen haben sich mehrere Juristen dahingehend geäußert, dass die Begrifflichkeit der "Vervielfältigkeit" hier restriktiv ausgelegt werden muss.

Ungeachtet dessen gibt es ein weiteres, sehr wichtiges Argument, dass gegen eine strafbare Handlung der Nutzer spricht. Das deutsche Strafrecht setzt nur vorsätzliches Handeln unter Strafe. Mit Ausnahme der Paragraphen, in denen auch fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht ist. Gerade bei Streaming-Seiten wie kino.to dürfte es jedoch schwierig sein zu beweisen, dass der Nutzer eine Kopie anlegen wollte. Es ist ja gerade der Sinn von Streaming-Seiten, dass diese nur temporär den Inhalt übermitteln. Ohne dass die Festplatte vollgestopft wird. Von daher erscheint die Aussage der GVU mehr als zweifelhaft.

Quelle: Gulli
 
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Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

Nach der Verfolgung und Verhaftung der Betreiber des Filmstreaming-Portals kino.to will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen.

In ihrem Online-Blog legte die Gesellschaft ihre Meinung über das Verhalten der kino.to-User dar. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Nach der Rechtsauffassung der GVU erfolgen beim Streaming über das Internet diverse Speicherungen auf dem Endgerät des Nutzers. Diese seien rechtlich als Kopie einzustufen. Darüber hinaus sei eine Kopie von einer illegalen Vorlage, wie im Falle von kino.to, immer illegal.

Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to sei somit selbst illegal, schlussfolgerte Leonardy. Deutlich erläuterte die GVU auch die möglichen Konsequenzen für die User. Sie drohte mit zivil- und strafrechtlichen Verfahren, mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Völlig unklar ist dabei jedoch, ob die Rechtsauffassung der GVU von den zuständigen Gerichten geteilt wird.

Unter Experten herrscht in diesem Punkt Uneinigkeit. Aus Sicht des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke ist der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig. Dies gelte jedoch nur, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner gespeichert wird (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Bisher liegt noch kein höchstrichterliches Urteil über die Strafbarkeit der Nutzung von illegalen Videostreams vor. Sollte die GVU jedoch wirklich ernst machen und die kino.to-User verfolgen, könnte dieses Grundsatzurteil bald folgen.

Fraglich ist dabei auch ob und inwieweit kino.to die IP-Adressen seiner User archiviert hat. Neben dem Streamingportal müssten auch die Server der jeweiligen Internetanbieter die Adressen ihrer Kunden gesichert haben. Nach Einschätzung Solmeckes brauchen Nutzer nur dann Befürchtungen haben, wenn sie zeitnah - also innerhalb der letzten Tage vor der Abschaltung - auf den Dienst zugegriffen hätten.

Noch in der letzten Woche schien es, als ob sich die GVU und die Staatsanwaltschaft nur auf die Seitenbetreiber konzentrieren wollten. Wolfgang Klein, der Sprecher der Dresdener Generalstaatsanwaltschaft sagte zu diesem Thema: Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden. Mit ihrem Blog-Eintrag rückte die GVU nun von diesem Standpunkt ab.

Die Plattform kino.to wurde zuletzt von täglich etwa vier Millionen Menschen genutzt. Am vergangenen Mittwoch (9. Juni) hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal ausgeholt und die Internetseite abgeschaltet. Zeitgleich wurden 20 Wohnungen, Geschäftsräume und das Rechenzentrum durchsucht sowie 13 Personen verhaftet.

Quelle: digitalfernsehen
 
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die wollen doch nur den leuten angst machen und die gelegenheitsuser die sich nicht auskennen lassen es nun lieber ganz sein mehr erreichen die eh nicht
 
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Mal was zum Thema:
Link veralten (gelöscht)
 
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Kino.to-Razzia: Millionen Euro auf Konten - Autos beschlagnahmt

Nach dem Schlag gegen das illegale Internet-Filmportal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen vermeintliche Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden.

Nach einem
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, der sich auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden stützt, stellten Ermittler auf Konten in Spanien, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Diese sollen dem aus Leipzig stammenden Hauptbeschuldigten gehören. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm Computertechnik sowie drei Autos in Deutschland und auf Mallorca. Laut "Focus" fanden die Ermittler auf dem deutschen Konto eines führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.

Ob der Leipziger tatsächlich der Kopf der Plattform ist, bleibt zunächst offen. Er soll das Modell der Streaming-Plattform entwickelt haben. "Der war kein Robin Hood, der Daten einfach im Netz verteilte", sagte ein Fahnder dem "Focus", sondern habe im Gegenteil einen "Riesenreibach" gemacht.

Der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein ist indessen davon überzeugt, dass es sich bei Kino.to "um ein hochkriminelles, profitorientiertes System" handelt, bei dem die Anführer alles penibel organisiert haben – "vom illegalen Beschaffen der Filme über das Aufladen der Hoster, die man zum Teil selbst betrieben hat, bis zur Bereitstellung der Links auf ihrer Internet-Seite".

Am 8. Juni hatten Polizisten, Steuerfahnder und Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Link veralten (gelöscht). 13 Personen wurden verhaftet, eine inzwischen wieder freigelassen. Nach einer Person wird noch bundesweit gefahndet. Seither ist das Portal in seiner bislang gewohnten Form nicht mehr abrufbar. Begonnen hatte das Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) von Ende April.

Wie hoch der Schaden durch Raubkopien ist, diskutieren Experten durchaus kontrovers.
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, mit falschen Zahlen zu operieren, um eigene Interessen rücksichtslos durchzusetzen.

Quelle: Sat+kabel
 
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"""Verluste durch Filesharing stark übertrieben!!!!!!!!!

Durch Filesharing entsteht offenbar weniger Schaden, als bisher behauptet. Das geht aus einem Bericht der US-Regierung hervor. Harte Strafen werden damit fragwürdig."""
 
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Kino.to: Millionen-Konten und Autos beschlagnahmt

Nach dem Schlag gegen das Video-Portal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen die Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin 'Focus' unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Demnach stellten Ermittler auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. aus Leipzig zugeordnet werden, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm hochwertige Computertechnik sowie drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca. Den Angaben zufolge fand man auf dem deutschen Konto eines anderen führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.
Die Ermittler seien davon überzeugt, dass B. der Kopf der Bande ist. Er soll das Modell des Gratis-Kinos entwickelt und im Laufe der Zeit perfektioniert haben. "Der war kein Robin Hood, der Daten einfach im Netz verteilte", sagte ein Fahnder dem Magazin. "Der hat einen Riesenreibach gemacht." B. schweigt bislang zu den Vorwürfen. Andere Beschuldigte haben sich zuTeil geständig gezeigt.
Der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein widersprach dabei den Äußerungen einiger Beschuldigter, sie hätten nur Links zu illegalen Kopien angeboten, nicht aber die Videos selbst. Klein ist davon überzeugt, dass es sich bei Kino.to "um ein hochkriminelles, profitorientiertes System" handelte, bei dem die Anführer alles penibel organisiert haben – "vom illegalen Beschaffen der Filme über das Aufladen der Hoster, die man zum Teil selbst betrieben hat, bis zur Bereitstellung der Links auf ihrer Internet-Seite".
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden konnte sich zu Beginn ihrer Ermittlungen Ende April 2011 auf ein laufendes Verfahren in Bayern stützen. Dem 'Focus' zufolge ermittelte die Staatsanwaltschaft München I seit Dezember 2009 gegen die Betreiber von Kino.to. Den Anstoß gab eine Anwaltskanzlei aus München, die im Auftrag eines renommierten Filmproduzenten und -Verleihers aus Bayern gegen Verletzungen des Urheberrechts vorgeht.
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Quelle: winfuture
 
Kino.to - 2,5 Mio. Euro Computer und Luxusautos beschlagnahmt


Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Focus wurden die ersten Konten der Betreiber von Kino.to lokalisiert und eingefroren. Bislang wurden laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Dazu kommt hochwertige Hardware und mehrere Luxusautos in Mallorca und Deutschland.

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Nach dem Bust des Streaming-Portals Kino.to gaben die Ermittler gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus nun erste Informationen preis. Demnach hätte die Justiz in Spanien zirka 2,5 Millionen Euro eingefroren. Der Leipziger Betreiber verfügte zudem über hochwertige Computer und drei Luxusautos auf Mallorca und Deutschland. Auf dem deutschen Konto eines anderen Hintermanns wurden 200.000 Euro aufgefunden. Vermutlich handelt es sich dabei um seinen Anteil am Erlös des Portals. Die Macher haben nach Ansicht der Ermittler das Konzept des Gratis-Kinos im Web entwickelt und ständig perfektioniert. Den Betreibern ging es offenbar nicht darum, die Rolle des Robin Hoods des Internets zu spielen. Für den Staatsanwalt war Kino.to ein durchweg "hochkriminelles, profitorientiertes System", bei dem von der Beschaffung der Kino-Mitschnitte, des Hochladens der Dateien bei den Hostern, der Zusammenarbeit untereinander und der Bereitstellung alles perfekt aufeinander abgestimmt war.

Der Leipziger Angeklagte hat bisher zu keinem der Vorwürfe Stellung bezogen. Andere Beschuldigte sollen sich in den vergangenen Tagen geständig gezeigt haben. Begonnen hatten die Ermittlungen im Dezember 2009 in der Staatsanwaltschaft München I. Ein bayerisches Filmstudio hatte Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Ob man mit dem Vorgehen die Urheberrechtsverletzungen dauerhaft einschränken kann, bleibt dahingestellt. Nach den ersten DDoS-Angriffen auf den Hauptkonkurrenten Movie2k.to (gulli:News berichtete) läuft dieses Portal mittlerweile wieder ohne Zwischenfälle. Daneben existieren aber noch zahlreiche andere Seiten, die ihren Besuchern ähnliche Serviceleistungen bereitstellen. Statt die Betreiber juristisch zu verfolgen oder Netzsperren vor Gericht zu erwirken, sollte sich die Filmwirtschaft vielmehr auf attraktive legale Alternativen konzentrieren.

Quelle: Gulli
 
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