Im Zorn getrennt: Streit um die Verteilung der Werbeeinnahmen soll zum Fall von kino.to geführt haben.
Der Schlag gegen das Filmpiratenportal kino.to ist einem Insider zu verdanken. Ein ehemaliges Mitglied der Betreiber-Gruppe hat seine früheren Kompagnons verraten. Der Mann fühlte sich bei der Verteilung der umfangreichen Gewinne benachteiligt und stieg aus.
Ein ehemaliges Mitglied der Betreiber-Gruppe von kino.to hat der Polizei die entscheidenden Hinweise auf Leipzig als den Aufenthaltsort des Kopfes der Bande gegeben. Der Aussteiger hatte die Gruppe verlassen, weil er sich bei der Verteilung der Einnahmen aus der auf kino.to platzierten Online-Werbung benachteiligt sah. Die Bild zitiert Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU): "Es gab Streit untereinander. Einer hat schließlich geredet."
Verdächtiger floh aus dem Krankenhaus
Mit diesen Informationen konnte die GVU Anzeige gegen den Kopf der Bande erstatten, der in Leipzig lebt. Daraufhin liefen die Ermittlungen an, die zu den Razzien am Mittwoch führten, bei denen 13 Personen verhaftet wurden. Einen Verdächtigen trafen die Beamten nicht zu Hause an. Er lag im Krankenhaus, wurde dort wohl gewarnt und flüchtete.
Bis zu vier Millionen kino.to-Nutzer
kino.to war das bedeutendste illegale Filmportal im deutschsprachigen Raum. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben täglich bis zu vier Millionen Internetnutzer den Streamingdienst in Anspruch genommen, um gratis aktuelle Kinofilme oder TV-Serien zu schauen. Die GVU hat angekündigt, auch gegen ähnliche Angebote im Internet vorzugehen. Laut Sprecherin Ehlers beobachte man derzeit 18 Seiten. Die GVU und auch der ermittelnde Oberstaatsanwalt in Dresden haben dabei vor allem die Betreiber im Visier und nicht die Nutzer.
Premium-Nutzer eventuell im Visier
Allerdings könnten kino.to-Nutzer, die einen kostenpflichtigen Premium-Zugang hatten, doch noch Ziel der Ermittlungen werden. Premium-Nutzer zahlten per Kreditkarte eine Pauschale und konnten dafür schnellere Zugänge nutzen. Dazu Ehlers: "Wir werden das nicht forcieren, aber wenn die Staatsanwaltschaft auf uns zukommt, würden wir die Ermittlungen gegen Nutzer mit einem Strafantrag unterstützen." Diesen Personen können dann verschiedene Konsequenzen drohen.
Streaming ist nicht immer legal
Tatsächlich bewegen sich Nutzer von illegalen Streaming-Portalen wie kino.to rechtlich auf sehr dünnem Eis. Die Betreiber von kino.to und ähnlichen illegalen Portalen besorgen sich die Filme widerrechtlich und kaufen keine Lizenzen bei den Rechteinhabern. Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht genügt es oft schon, wenn ein Film auf dem PC zwischengespeichert wird, warnt Rechtsanwalt Jörg Dittrich im Interview mit t-online.de. Und genau dass passiert beim Streaming in der Regel. "Rechtlich ist diese Speicherung eine Vervielfältigung und damit illegal", so der Experte. Besonders heikel sei es, wenn der Stream bewusst dauerhaft gespeichert wird, wie es zum Beispiel mit einigen Browsern und Zusatzprogrammen möglich ist. Auch das Recht auf die so genannte Privatkopie greift hier nicht, da eine Privatkopie nur von legal gekauften Medien hergestellt werden darf. Statt der illegalen Quellen bieten sich legale Dienste wie beispielsweise Videoload an.
Quelle:
T-Online