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Auf express.de ist auch ein Bericht. Da steht unter anderem folgendes...moin
Und die werden noch bei vielen Usern *Strafantrag* stellen, da ja die filme temporär
auf der hdd zwischengespeichert wurden.
gruss
user können nicht belangt werden,nur betreiber
kollege 4 millionen user am tag.wieviele staatsanwälte wollen die einstellen.jung überleg doch mal.
temporär ist kein download..........![]()
Die Nutzer von kino.to könnten davonkommen. Es gibt da zwar viele Grauzonen, aber illegal ist erst einmal nur das Bereitstellen solcher Inhalte - und nicht das Angucken über einen Stream.
"Streaming ist illegal"
Tatsächlich bewegen sich Nutzer von Streaming-Portalen auf rechtlich sehr dünnem Eis. Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht genügt es oft schon, wenn ein Film auf dem PC zwischengespeichert wird, warnt Rechtsanwalt Jörg Dittrich im Interview mit t-online.de. Und genau dass passiert beim Streaming in der Regel. "Rechtlich ist diese Speicherung eine Vervielfältigung und damit illegal", so der Experte. Besonders heikel sei es, wenn der Stream bewusst dauerhaft gespeichert wird, wie es zum Beispiel mit einigen Browsern und Zusatzprogrammen möglich ist. Auch das Recht auf die so genannte Privatkopie greift hier nicht, da eine Privatkopie nur von legal gekauften Medien hergestellt werden darf.
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