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eBay: Gefälschte Artikel müssen entfernt werden

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Anderl

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eBay: Gefälschte Artikel müssen entfernt werden

Wenn auf der Online-Auktionsplattform eBay ein Markeninhaber die Betreiber auf ein gefälschtes Produkt hinweist, so muss dieses entfernt werden. Namen und Adressen muss eBay allerdings nicht weitergeben.
Der (BGH) ist in diesem Zusammenhang zu einem offiziellen Grundsatzurteil gekommen. Aus dem veröffentlichten Urteil geht hervor, dass die Betreiber von eBay bestimmte Angebote von der Plattform entfernen müssen, sofern sie der rechtmäßige Inhaber auf illegale Produkte hinweist.
Eine Auskunftspflicht über die Namen und Adressen der Verkäufer besteht in diesem Zusammenhang allerdings nicht. Abgesehen davon hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass eBay keine Unterlassungserklärung für zukünftige Fälle abgeben muss.
Zu diesem Prozess ist es ursprünglich gekommen, da auf der Online-Auktionsplattform Fälschungen eines Marken-Parfüms der Firma "Davidoff" verkauft wurden. Konkret geht es dabei um den Duft, der offiziell als Davidoff Echo verkauft wird und auf eBay unter der Bezeichnung Echo von Davidoff angeboten wurde.
Der Lizenzinhaber machte eBay auf diesen Sachverhalt aufmerksam und forderte, dass die Auktionen von der Plattform entfernt werden. Zudem wollte man eine Unterlassungserklärung von eBay und die Verkäuferdaten ausgehändigt bekommen. Die Betreiber des Auktionshauses haben innerhalb von kurzer Zeit reagiert und die Auktionen beendet.


Quelle: winfuture
 
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