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E-Zigarette am Steuer fällt unters Handy-Verbot beim Autofahren

boxer75

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Egal ob Handy oder E-Zigarette: Am Steuer sollte man keine Touchdisplays bedienen. Ansonsten drohen dreistellige Bußgelder, wie das OLG Köln jetzt klargestellt hat.


Die Bedienung einer E-Zigarette beim Autofahren fällt unter das "Handy-Verbot" des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO). Das hat das entschieden (Beschl. v. 25.09.2025, Az. III-1 ORbs 139/25).


Ein Mann aus Köln war auf der Autobahn von zwei Polizeibeamten dabei beobachtet worden, wie er am Steuer seines Audi A6 offenbar Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Die Polizei vermutete die Nutzung eines Mobiltelefons. Es wurde eine Geldbuße über 150 Euro verhängt.


Dagegen zog der Mann vor Gericht, doch beim zuständigen Amtsgericht (AG) Siegburg hatte er keinen Erfolg. Es stellte sich in der Beweisaufnahme gleichwohl heraus, dass er kein Mobiltelefon genutzt hatte, sondern eine E-Zigarette. Konkret hatte er den Stärkegrad der E-Zigarette über ein Touchdisplay geändert.


Das fällt aus Sicht des AG Siegburg und nunmehr auch aus Sicht des OLG Köln ebenfalls unter das "Handy-Verbot" des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO). Denn eine E-Zigarette mit Touchdisplay ist aus Sicht des OLG ein Gerät mit "Berührungsbildschirm" im Sinne des § 23 Abs. 1a S. 2 StVO. Soweit die E-Zigarette außerdem auch Informationen bereithalte, indem die veränderte Dampfstärke auf einem Touchdisplay angezeigt wird, ist aus Sicht des OLG auch § 23 Abs. 1a S. 1 StVO einschlägig.


OLG sieht "erhebliches Ablenkungspotential"​


§ 23 Abs. 1a StVO sieht in S. 1 vor, dass zur Kommunikation, Information oder Organisation bestimmte elektronische Geräte nur unter strengen Voraussetzungen genutzt werden dürfen – bestes Beispiel hierfür ist das (erlaubte) Telefonieren über eine Freisprechanlage. In S. 2 sind sodann bestimmte Geräte aufgelistet, so auch "Berührungsbildschirme".


Zwar sei der Zweck einer E-Zigarette in erster Linie die Produktion von Dämpfen zum Einatmen. Jedoch stelle die Regelung der Dampfstärke über ein Touchdisplay eine Hilfsfunktion dar, welche ihre Hauptfunktion unterstützt, so das OLG. "Ihre Bedienung begründet auch ein erhebliches Ablenkungspotential für den Fahrzeugführer, welches sich nicht von der Veränderung der Lautstärke eines Mobiltelefons unterscheidet. Daher liegt in der Einstellung der Dampfstärke über das Touchdisplay ein verbotswidriges Benutzen."


Der Mann muss also das Bußgeld in Höhe von 150 Euro bezahlen. Außerdem droht ihm ein Punkt in Flensburg.

QUELLE: LTO.de


Meine Meinung als Dampfer:
Richtig so, aber dann sollte man das Bedienen der "Mittelkonsole" auch verbieten, das lenkt mittlerweile noch mehr ab.
 
Uff....das wird ja immer verrückter hier...:sneaky: Ich mußte mich jetzt erstmal kräftig beuteln, weil ich gedacht habe ich lese nicht richtig! Aber zum Glück habe ich noch ältere 18650er Akkuträger ohne Display und Einstellmöglichkeit (Volt/Ampere). Dort ist alles fest voreingestellt. Dann kommen die eben ins Auto!
 
Ich bin der Meinung das man während der Fahrt sich nur aufs Autofahren Konzentrieren sollte und nicht irgendwas Bedient. Sollte doch mal was Wichtiges Bedient oder ähnliches, kann man ja eben Rechts ran fahren und halten. Ich denke da steh ich mit meiner Meinung so gut wie alleine da. Sieht man ja im Straßenverkehr sehr gut.


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Mann kann es auch übertreiben..
Telefonieren finde ich nicht mal schlimm im Auto.
Fahre seit letztem Jahr 2x die Woche mit einem Ducato wahren aus.
Da ich etwas höher sitze, kann ich oft sehen, dass sehr viele ihr Handy auf dem Schoss haben und Nachrichten schreiben oder lesen.
Das sind die, die man erwischen sollte...
 
Rauchen und Dampfen im Auto sollte generell unterlassen werden.
Wie schnell ist man abgelenkt beim Abaschen oder Anzünden der Zigarette?
Dann ist es nur eine Konsequenz das Dampfen dazu gehört.
 
Wollen wir nicht gleich alles verbieten!
Sollte jeder für sich entscheiden ob er im Auto raucht oder dampft.
Habe noch nie einen Unfall gemacht weil ich geraucht oder gedampft habe.
Der einzige grund beim autofahren nicht zu rauchen ist dann wenn man Kinder im Auto hat.
Also ich dampfe im auto weiter!
 
ich bin zwar selbst leidenschaftlicher raucher, aber 2 orte sind für mich absolut tabu - wohnung & auto.
die wohnung hat nen balkon und wem´s zu kalt ist der hat keinen bock zu rauchen.
und wenn ich mit dem auto unterwegs bin, hab ich wenigstens mal nen grund ein päuschen einzulegen.

@staffco1
wo der gesunde menschenverstand nicht ausreicht, muss halt ein verbot her.
das schlimmste hier ist nämlich, jeder denkt er kann machen was er will und man muss ihn gefälligst zu allem fragen, ob ihm das auch recht ist.
ein irrglaube mit dem schnellstens aufgeräumt werden muss. sonst braucht man auch keine gesetze und verordnungen. in einem betrieb bestimmt auch der dhef und nicht die belegschaft.
 
Frauen im Auto sollten such verboten werden, die lenken den Fahrer mehr ab als ne kippe

Schreiende Kinder genau so, genau wie Werbung im DEB Radio , sogar schon mit abwechselnden Bilder , das lenkt den Fahrer auch ab

Ah was erzähle ich da, das auto fahren sollte verboten werden, die Autos können doch selbst entscheiden wie die fahren

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Es gibt mittlerweile E-Dampfer mit Zugautomatik, bei denen nichts am Display verändert werden muss. Es ist wieder einmal auffällig, mit welchen zum Teil absurden Urteilen man sich abfinden muss. Es gibt zahlreiche lebensmüde Autofahrer, die weder rauchen noch dampfen, aber durch ihre Fahrweise andere gefährden. Und damit meine ich jene, die irgendwann einmal die Fahrprüfung bestanden haben, aber danach unsicher fahren oder glauben, die Straßenverkehrsordnung gelte nicht mehr für sie. Anstatt sich darum zu kümmern, hat man jetzt ein weiteres Bußgeld und damit eine zusätzliche Einnahmequelle gefunden.
 
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