Ein Autofahrer wollte während der Fahrt nur kurz mit einem Blick auf sein Smartphone kontrollieren, ob das Mobiltelefon ausgeschaltet ist. Doch laut Urteil des OLG Hamm ist dies am Steuer nicht erlaubt.
Als Fahrer ohne Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, ist verboten. Doch auch wer das Gerät am Steuer nur mal kurz in die Hand nimmt, etwa um zu prüfen, ob es ausgeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Dezember 2016, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az: 1 RBs 170/16).
Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons im Straßenverkehr nicht erlaubt
Im konkreten Fall nahm ein Mann während der Fahrt sein Handy in die Hand. Das beobachtete ein Polizist. Vor Gericht gab der Mann an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei.
Doch auch das ist verboten. Denn auch Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich dabei war, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Der Mann musste ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen.
Quelle; onlinekosten
Als Fahrer ohne Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, ist verboten. Doch auch wer das Gerät am Steuer nur mal kurz in die Hand nimmt, etwa um zu prüfen, ob es ausgeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Dezember 2016, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az: 1 RBs 170/16).
Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons im Straßenverkehr nicht erlaubt
Im konkreten Fall nahm ein Mann während der Fahrt sein Handy in die Hand. Das beobachtete ein Polizist. Vor Gericht gab der Mann an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei.
Doch auch das ist verboten. Denn auch Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich dabei war, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Der Mann musste ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen.
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