Rainer Winkler, im Netz besser bekannt als „Drachenlord“, hat mehrfach gegen den Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) verstoßen. Über die Livestreaming-Plattform YouNow verbreitete er trotz des Verbots mehrfach seine Live-Sendung „Drache_Offiziell“. Wer regelmäßig live streamed, benötigt dafür eine Rundfunklizenz, die man zuvor schriftlich beantragen muss. Das hat Herr Winkler nicht getan.
Da wiehert der Amtsschimmel: Rundfunkzulassung für Live-Streams
Wer im Internet wiederholt streamt, muss prüfen, ob er dafür eine Rundfunkzulassung braucht. Rechtsgrundlage der Rundfunklizenzen für Live-Streaming Angebote ist der Rundfunkstaatsvertrag aller 16 Bundesländer. Gemeint sind aber nur Live-Sendungen. Videos aus der Dose von YouTube oder Vimeo fallen nicht darunter, außer sie sind live. Die Zulassung für die Lizenz wird einmalig erhoben. Die Gebühr richtet sich dabei nach dem wirtschaftlichen Erfolg des Angebots. Für die Anmeldung benötigt man zudem ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses wird einem im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis nicht ausgehändigt, sondern nach der Beantragung direkt an die zuständige Landesmedienanstalt geschickt.
Ob es jetzt an den zu erwartenden Gebühren oder dem Führungszeugnis lag, wissen wir nicht. Rainer Winkler hat laut BLM in jedem Fall nachweislich mehrfach gegen den Bescheid verstoßen, indem er nichts anmeldete und trotzdem weiterhin häufiger live zu sehen war. Mittlerweile konnten von Drachenlord alleine bei der Plattform YouNow über sechs Millionen Video-Views generiert werden. Sein dortiges Profil hat über 48.000 Follower. Im Laufe der letzten Jahre hat der Drache genügend Hater um sich geschart. Dazu kommt, dass die jeweiligen Landeszentralen den Beschwerden über das Fehlen einer Rundfunkgenehmigung zwingend nachgehen müssen.
Winkler verstieß gleich mehrfach gegen Verbot
Rainer Winkler aka Drachenlord ist mit inzwischen bestandskräftigem Bescheid untersagt worden, das nicht als Rundfunk genehmigte Angebot „Drache_Offiziell“ online als Livestream zu verbreiten. Durch die weitere Ausstrahlung des Angebots hat Winkler gleich mehrfach gegen diese Untersagung verstoßen. Die BLM hatte Rainer Winkler daher ein Zwangsgeld angedroht, sofern er sein Fehlverhalten nicht einstellen würde. Das Zwangsgeld in unbekannter Höhe wurde zwischenzeitlich fällig, weil Drachenlord erneut live zu sehen war. Für den Fall weiterer Verstöße hat man ihm ein erhöhtes Zwangsgeld angedroht. Man werde sein Angebot im Internet weiterhin beobachten, schreibt die Behörde auf ihrer Webseite.
Auf unsere Pressefrage hin verweist man lediglich auf die FAQ. Welche Maßnahmen von der BLM im Fall „Drache_Offiziell“ konkret unternommen wurden, möchte man „aufgrund laufender Verfahren“ derzeit nicht sagen, teilte uns die Pressesprecherin mit. Phoenix Drache, wie er sich auf YouTube nennt, argumentiert in einem Antwortvideo zur Rundfunklizenz, es gebe keinen Sendeplan für seine Streams, deswegen würde er auch nicht unter die Zulassungspflicht fallen. Winkler könne die Anzahl der Zuschauer bei YouNow nicht wie verlangt, auf weniger als 500 Stück begrenzen. Das ginge dort schlichtweg nicht. Außerdem sieht er sich außerstande, seine Beiträge redaktionell aufzubereiten, weil er nicht journalistisch arbeitet. Auch stehe sein Angebot nicht regelmäßig zur Verfügung. Er würde halt live streamen, wann immer er gerade Zeit und Lust dazu habe. Das wäre zu völlig unterschiedlichen Zeiten. Ob ihm diese Argumentation vor Gericht etwas nutzen wird, bleibt abzuwarten. Ob man einem nackten Mann in die Taschen greifen kann, allerdings auch. Apropos nackt:
Jugendschutz, was war das nochmal?
Laut dem BLM läuft außerdem ein Aufsichtsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen. Zu laufenden Jugendschutzverfahren könne man aber keine Auskunft geben und entsprechende Anfragen deshalb nicht beantworten. Fraglich ist auf jeden Fall, warum Winkler bei der Videoplattform P0rnhub offenbar einen eigenen Video-Kanal eingerichtet hat. Seine sieben bisherigen Videos wurden natürlich auf mehrere andere einschlägig bekannte Portale weiterverbreitet. Die Frage nach dem Jugendschutz stellt sich in dem Fall erst gar nicht, denn der ist schlichtweg nicht gegeben. Auch die Urheberschaft scheint unzweifelhaft festzustehen. So wurde sein Kanal inklusive Logo und Foto als „DracheOffizielRW“ bezeichnet. Als Wohnort gab man in der Selbstbeschreibung die Adresse Winklers im mittelfränkischen Emskirchen an. Es wäre auf jeden Fall spannend zu wissen, warum er ausgerechnet bei solchen Gelegenheiten Zuschauer braucht. Mit einem normalen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit haben seine Filmchen zumindest nichts gemeinsam. Oder was meint ihr?
Quelle; tarnkappe
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Da wiehert der Amtsschimmel: Rundfunkzulassung für Live-Streams
Wer im Internet wiederholt streamt, muss prüfen, ob er dafür eine Rundfunkzulassung braucht. Rechtsgrundlage der Rundfunklizenzen für Live-Streaming Angebote ist der Rundfunkstaatsvertrag aller 16 Bundesländer. Gemeint sind aber nur Live-Sendungen. Videos aus der Dose von YouTube oder Vimeo fallen nicht darunter, außer sie sind live. Die Zulassung für die Lizenz wird einmalig erhoben. Die Gebühr richtet sich dabei nach dem wirtschaftlichen Erfolg des Angebots. Für die Anmeldung benötigt man zudem ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses wird einem im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis nicht ausgehändigt, sondern nach der Beantragung direkt an die zuständige Landesmedienanstalt geschickt.
Ob es jetzt an den zu erwartenden Gebühren oder dem Führungszeugnis lag, wissen wir nicht. Rainer Winkler hat laut BLM in jedem Fall nachweislich mehrfach gegen den Bescheid verstoßen, indem er nichts anmeldete und trotzdem weiterhin häufiger live zu sehen war. Mittlerweile konnten von Drachenlord alleine bei der Plattform YouNow über sechs Millionen Video-Views generiert werden. Sein dortiges Profil hat über 48.000 Follower. Im Laufe der letzten Jahre hat der Drache genügend Hater um sich geschart. Dazu kommt, dass die jeweiligen Landeszentralen den Beschwerden über das Fehlen einer Rundfunkgenehmigung zwingend nachgehen müssen.
Winkler verstieß gleich mehrfach gegen Verbot
Rainer Winkler aka Drachenlord ist mit inzwischen bestandskräftigem Bescheid untersagt worden, das nicht als Rundfunk genehmigte Angebot „Drache_Offiziell“ online als Livestream zu verbreiten. Durch die weitere Ausstrahlung des Angebots hat Winkler gleich mehrfach gegen diese Untersagung verstoßen. Die BLM hatte Rainer Winkler daher ein Zwangsgeld angedroht, sofern er sein Fehlverhalten nicht einstellen würde. Das Zwangsgeld in unbekannter Höhe wurde zwischenzeitlich fällig, weil Drachenlord erneut live zu sehen war. Für den Fall weiterer Verstöße hat man ihm ein erhöhtes Zwangsgeld angedroht. Man werde sein Angebot im Internet weiterhin beobachten, schreibt die Behörde auf ihrer Webseite.
Auf unsere Pressefrage hin verweist man lediglich auf die FAQ. Welche Maßnahmen von der BLM im Fall „Drache_Offiziell“ konkret unternommen wurden, möchte man „aufgrund laufender Verfahren“ derzeit nicht sagen, teilte uns die Pressesprecherin mit. Phoenix Drache, wie er sich auf YouTube nennt, argumentiert in einem Antwortvideo zur Rundfunklizenz, es gebe keinen Sendeplan für seine Streams, deswegen würde er auch nicht unter die Zulassungspflicht fallen. Winkler könne die Anzahl der Zuschauer bei YouNow nicht wie verlangt, auf weniger als 500 Stück begrenzen. Das ginge dort schlichtweg nicht. Außerdem sieht er sich außerstande, seine Beiträge redaktionell aufzubereiten, weil er nicht journalistisch arbeitet. Auch stehe sein Angebot nicht regelmäßig zur Verfügung. Er würde halt live streamen, wann immer er gerade Zeit und Lust dazu habe. Das wäre zu völlig unterschiedlichen Zeiten. Ob ihm diese Argumentation vor Gericht etwas nutzen wird, bleibt abzuwarten. Ob man einem nackten Mann in die Taschen greifen kann, allerdings auch. Apropos nackt:
Jugendschutz, was war das nochmal?
Laut dem BLM läuft außerdem ein Aufsichtsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen. Zu laufenden Jugendschutzverfahren könne man aber keine Auskunft geben und entsprechende Anfragen deshalb nicht beantworten. Fraglich ist auf jeden Fall, warum Winkler bei der Videoplattform P0rnhub offenbar einen eigenen Video-Kanal eingerichtet hat. Seine sieben bisherigen Videos wurden natürlich auf mehrere andere einschlägig bekannte Portale weiterverbreitet. Die Frage nach dem Jugendschutz stellt sich in dem Fall erst gar nicht, denn der ist schlichtweg nicht gegeben. Auch die Urheberschaft scheint unzweifelhaft festzustehen. So wurde sein Kanal inklusive Logo und Foto als „DracheOffizielRW“ bezeichnet. Als Wohnort gab man in der Selbstbeschreibung die Adresse Winklers im mittelfränkischen Emskirchen an. Es wäre auf jeden Fall spannend zu wissen, warum er ausgerechnet bei solchen Gelegenheiten Zuschauer braucht. Mit einem normalen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit haben seine Filmchen zumindest nichts gemeinsam. Oder was meint ihr?
Quelle; tarnkappe
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