AW: DISKUSSIONSTHREAD zur aktuellen Sky "änderung".... Teil 8
Zwei Anwälte (einer vom Verbraucherschutz Rostock, der Sky in die Knie zwang wegen HD-Feeds Bundesliga oder so) bezeichnen das Verhalten von Sky als gewerbsmäßigen strafbaren Betrug. Schriftlich gegenüber dem Landgericht Lübeck im Mai 2016.
Zitat:
Sofern die Beklagte sich nach Abschluss des Vertrages auf das Pairing beruft und einen eigenen Receiver zur Verfügung stellt, handelt es sich um eine einseitige Vertragsanpassung, die nicht zulässig ist. Zudem liegt der Verdacht nahe, dass hier der strafrechtliche Bereich durch die gewerbsmäßige Täuschung der Kunden betroffen ist.
Das Amtsgericht Eutin urteilte am 15.03.2016: "Wenn der Kunde eigenen Receiver vertraglich vereinbarte, darf er ihn auch bis Laufzeitende nutzen."
(Ein Kläger hat Vertrag bis 2018)
Warten wir ab, aber nicht so überheblich irreführend, sondern sachlich.
Laut AGB und Sky-rechtsbateilung ist Leihgerät keine Pflicht, kann ja auch heute neu ohne Leihgerät abonniert werden.
Frage also, welche Geräte "zugelassen" sind... Auch bei Kunden ohne AGB.
EDIT:
Urteile demnächst, mehrere Verfahren laufen noch (müssen ja rechtskräftig werden).
Paint Sky später doch, liegt es ja nicht am Receiver, denn die V14 geht ja auch im Sky-Gerät des Nachbarn dann nicht. Und die ungepairte V14 eines anderen geht ja dann noch im Receiver des betroffenen Kunden, also nachweislich Problem nur der V14, nicht des eigenen Receivers!