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Handy - Navigation Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Angestellte geschickte SMS erst mit Beginn ihres Dienstes zur Kenntnis nehmen, entschied ein Arbeitsgericht.

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Ein Arbeitnehmer muss keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom September 2022. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter. Zuvor berichtete "Der Spiegel" über das Urteil (Az.: 1 Sa 39 öD/22).

Wesentlich geht es um die Frage, ob der Notfallsanitäter in seiner Freizeit auf eine kurzfristige Dienstplanänderung für den Folgetag reagieren musste. Er war in zwei solchen Fällen telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per E-Mail nicht zu erreichen gewesen und meldete sich jeweils, wie ursprünglich geplant, zu seinen Diensten. Der Arbeitgeber wertete das Verhalten seines Angestellten als unentschuldigtes Fehlen und erteilte ihm zunächst eine Ermahnung und dann eine Abmahnung. Der Notfallsanitäter zog vor das Arbeitsgericht (ArbG) und unterlag. In der Berufung entschied das LAG zugunsten des Mannes.

Kenntnisnahme erst zu Dienstbeginn

Der Arbeitgeber musste nach Angaben des LAG damit rechnen, dass der Kläger die ihm geschickte SMS erst mit Beginn seines Dienstes zur Kenntnis nahm. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger verpflichtet, seiner Arbeit nachzugehen und dazu gehöre auch, die in seiner Freizeit bei ihm eingegangenen dienstlichen Nachrichten des Arbeitgebers zu lesen.

Der Kläger habe sich nicht treuwidrig verhalten, urteilte das LAG. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene neben dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dem Persönlichkeitsschutz. "Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht."

DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel lobte die Entscheidung. Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten in der Freizeit Arbeit und Erreichbarkeit erwarteten, seien auf dem Holzweg. "Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer muss in der Freizeit SMS lesen oder sonstige Anfragen beantworten. Damit erbringt man nämlich Arbeitsleistung und das ist Arbeitszeit", teilte Piel mit. Unbegrenzte Arbeitszeit und ständige Erreichbarkeit seien ungesund. "Arbeitgeber müssen Arbeit so organisieren, dass die Freizeit der Beschäftigten geschützt ist – das ist technisch ohne Weiteres möglich."

Quelle; heise
 
Ich hab anfangs meine Vorgesetzten, Kollegen, Verwandte, Bekannte usw. immer damit „schockiert“, dass ich z.B. E-Mails, SMS … nur ein Mal täglich lese, und dienstliche eh nur während der Dienstzeit. Haben sich alle daran gewöhnt, dass man mich erstmal fragen muss „Hast du schon gelesen?“, ehe man mit mir über den Inhalt reden kann. Die Arbeitkollegen, wissen damit, dass es besser ist, mich während der Dienstzeit anzurufen, um schnell ein Problem klären zu können. Sowas geht auch telefonisch schneller, weil man nach Unklarheiten einfach sofort fragen kann und Antworten bekommt.
 
Bei mir war es im Schichtdienst, teilweise am Tage angerufen, ob ich am selben
Abend eine Schicht übernehmen kann, weil jemand anders ausgefallen ist.

Ehrlicherweise war es nicht so oft, aber es kam vor und wenn der Arbeitgeber
das o.g. Urteil kennt, kann er nicht erwarten, dass man sich meldet bzw.
das einem später vielleicht sogar ankreiden.
 
Angerufen zu werden ist was anderes als zu erwarten, dass man E-Mails, SMS usw. sofort und jederzeit zur Kenntnis nehmen muss. Wenn jemand sich heute die „Mühe“ macht anzurufen statt „einfach“ irgendwelchen Text zu schreiben, weiß man, dass es wohl dringend und wichtig ist.;):)
 
Leb ihr um zu Arbeiten , oder Arbeitet ihr um zu Leben ???

wenn ich von 6 bis 14 arbeite bin auch in der zeit ereichtbar , danach nicht mehr , und keiner kann von mir verlangen um zb. 16 eine Dinstliche sache zu bearbeiten wo meine schiht vorbei ist :ROFLMAO:

und überstunden mache ich nicht mehr , weil mir das leben für so ein schit einfach zu schade ist

wer denoch nach sein arbeitschlus telefone oder emails bearbeitet , ist einfach nur selbst schuld

PS.
als mätzker nehme ich auch keine schweinehelfte na hause um es zu zerschneiden , der maurer nimt auch keine zigelsteine mit nachause :ROFLMAO:
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotz 24/7 Bereitschaftsdienst, der auch bezahlt wird, hab ich in den vergangenen fast 20 Jahren so 3…4…5 Anrufe während dem Bereitschaftsdienst gehabt. Hauptsachlich tagsüber im Urlaub und war wirklich dringend, konnte aber immer schnell in ein paar Minuten geklärt werden. Richtig gefordert wurde ich während des Bereitschaftsdienstes nur ein einzigstes Mal, als ein sonntäglich aus der Ferne gemachtes Software-Update nicht automatisch auf die Arbeits-Computer bei Schichtbeginn sonntags gegen ca. 21 Uhr übernommen wurde. Da musste ich dann sofort in die Firma, um auf jedem der damals ca. 15 Computer das Update von Hand zu starten.
 
Also auf mich bezogen, es war keine Bereitschaftszeit, ich war ca. 30 Jahre im Schichtdienst
und nach meinen Schichten war es Freizeit. Und trotzdem kam es vor, dass man einen Lückenfüller
gesucht hat und ich so blöd war (in den meisten Fällen) und mich dazu habe breitschlagen lassen.

Na gut, alles Schnee von gestern für mich, aber trotz alledem ein interessantes Urteil für Betroffene.
 
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