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Niemand muss dem Arbeitgeber die private Handy-Nummer nennen

josef.13

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Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter nicht zwingen, dass diese ihm ihre privaten Mobilfunknummern geben. Und schon gar nicht kann verlangt werden, dass die Beschäftigten in ihrer Freizeit erreichbar sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Thüringen in einem gestern ergangenen Urteil entschieden. Wer dem Chef die eigene Handynummer gibt muss sich darüber bewusst sein, dass sich daraus so etwas wie eine Einwilligung zu ständiger Bereitschaft ergeben kann.

Das sollte man aber nicht hinnehmen. Wenn der Arbeitgeber es für nötig erachtet dass bestimmte Mitarbeiter ständig erreichbar sind, muss er für diese wenigstens eine Bereitschaftsregelung mit entsprechenden Auswirkungen auf Gehalt und Arbeitszeiten schaffen und im Zweifelsfall eben auch Diensthandys zulegen.

Die eigene Mobilfunknummer des Beschäftigten ist hingegen eine private Angelegenheit. Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass diese herausgegeben wird, greift er unzulässig in die informationelle Selbstbestimmung des Angestellten ein, bringt es das Gericht auf den Punkt. Denn jeder habe das Recht komplett selbst darüber zu bestimmen, für wen er in der Freizeit erreichbar sein will.

Ständige Quasi-Bereitschaft
In dem Fall ging es um zwei Mitarbeiter eines Landratsamtes. Dort war vor einiger Zeit eine neue Bereitschaftsregelung eingeführt worden. Diese sah vor, dass in Notfällen nach dem Zufallsprinzip auch Angestellte angerufen werden können. Eine Festlegung auf einen Bereitschaftsdienst wurde hier als unsinnig erachtet, weil es im Grunde selten vorkommt, dass Beschäftigte außerhalb der Arbeitszeit belästigt werden müssen.

Die beiden Kläger hatten zwar durchaus ihre Festnetznummern angegeben, wollten ihre privaten Mobilfunknummern aber nicht angeben. Daraufhin wurden sie vom Arbeitgeber sogar abgemahnt, was zuvor schon erfolgreich angefochten wurde. Der Landkreis wollte das aber nicht hinnehmen und ging in die nächste Instanz - die nun ebenso zu Gunsten der Mitarbeiter entschied.

Quelle; winfuture
 
@Phantom

es gibts bei jedem Smartphone so ne funktion , nehnt sich Auschalten ;) , wenn du schon die Nr. gegeben hast , kanst du die funktion auch ab und zu nutzen
 
Meist kennt man ja die anrufenden Telefonnummern und muss ja ohne Bereitschaftsreglung dann nicht reagieren, wenn in der Freizeit jemand beruflich versucht einen zu erreichen.

Hab eine Bereitschaftsreglung im Arbeitsvertrag und außerhalb der Bereitschaftszeit ignoriere ich erfolgreich berufliche Anrufe(r). Daran gewöhnen sich die Beteiligten ganz schnell, wie auch, dass ich nach beruflichen E-Mails nur werktäglich einmal schaue und am Wochenende/Feiertag gar nicht. Das nennt man Entschleunigung und verhindert einen vorzeitigen Tod.
 
Das ist bei uns auch leidiges Thema im Betrieb zahlen wollen sie die Bereitschaft nicht aber versuchen dich auf dem privat Handy zu erreichen.....mal gut das man alles blocken kann.
:)
 
....nöööö, musst deine Nummer deinem Chef nicht sagen, aber dann darfst du dich auch nicht wundern wenn er dich bei einer Lohnerhöhung oder Beförderung doch glattweg vergisst.
Ist eben alles ein geben und nehmen.
 
Wenn ich Bereitschaft habe, dann bekomme ich ein extra Handy. Kollegen rufen mich eventuell in ihrer Bereitschaft an, wenn etwas unklar ist. In meiner Branche sollte ich da aber auch ran gehen, anderenfalls steht das ein oder andere und in der Welt brennt es vor Panik lichterloh :(
 
Wenn der Chef möchte, dass du erreichbar bist, dann stellt jedes halbwegs vernünftige Unternehmen dem Mitarbeiter ein Handy inkl. Bereitschaftsregelung. Denn auch wenn du ein Firmenhandy hast heißt da nicht, dass du deshalb immer erreichbar sein musst. Da gibt es aktive und passive Bereitschaft. Bei passiver Bereitschaft darfst du angerufen werden, musst aber nicht direkt erreichbar sein. Bei aktiver Bereitschaft musst du erreichbar sein. Dafür gibt es Geld vom Arbeitgeber. Jede Minute, die du während deiner Bereitschaft telefoniert ist extra Arbeitszeit.
Also nicht einfach nach dem Motto: „Hier hast du ein Handy damit ich dich jederzeit anrufen kann“ ist auch nicht.
Und auf dem privaten schon gar nicht.


Gesendet von meiner Handquetsche
 
Wir bekommen die komplette Bereitschaft bezahlt Pro Tag. Dafür klingelt das Telefon 24h, demnach auch nachts und leider ist das keine Seltenheit. Wenn man raus muss, was in meinem fall immer so ist, dann bekomme ich die Stunden bezahlt.Ist der Einsatz mit 2h veranschlagt, bekomme ich die auch bezahlt, auch wenn ich nach 15 Minuten fertig bin. Von daher bin ich gern dabei :D
 
...Bei passiver Bereitschaft darfst du angerufen werden, musst aber nicht direkt erreichbar sein. Bei aktiver Bereitschaft musst du erreichbar sein. Dafür gibt es Geld vom Arbeitgeber. Jede Minute, die du während deiner Bereitschaft telefoniert ist extra Arbeitszeit.
...

So ist das bei mir/uns auch geregelt und für passive (bei mir 24/7) Bereitschaftszeit gibt es 25% bzw. bei aktiver Bereitschaftszeit 50% vom Stundenlohn. Arbeitszeit während der Bereitschaft wird dann mit 125% vergütet und für jeweils 10 Stunden Bereitschaftszeit gibt es eine Stunde Freizeit/Urlaub gutgeschrieben.

Kann ich/man gut mit Leben.
 
Thema Bereitschaft in jetziger Firma hatte ich einmal, danach nie wieder.:D

Meine private Nummern - plus spezielle Mail-Adresse - hat im Betrieb nur noch eine Kollegin - und sie meldet nur, sobald es wirklich brennt.
PA hat Nummer Festnetz auch, in meiner Anlage sind aber genau zwo Nummern vom Betrieb auf Whitelist - und BGL hat Verbot bei einer Nummer FA an Apparat zu gehen.

Handy-Nummer habe ich im Betrieb explizit löschen lassen, Wer was will, soll meinen Vorgesetzten anrufen - oder warten, bis ich wieder auf Arbeit bin! Bin unwichtig & ersetzbar.
Thema Beförderung & Lohnerhöhung bei uns im Betrieb lachhaft, sage nur Vitamin B oder idAk.:mad:

Ich geniesse meine ...(setze FA ein)-freie Zeit & erhole mich. Es gibt auch ein Leben nach ...(setze FA ein):p
 
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