Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil bekannt gegeben, welches sich mit etwas beschäftigt, was auch bei uns Thema war. Es geht um WarnWetter, die App des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nämlich entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über reine Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf.
Das Ganze zieht sich schon ein paar Jahre und es handelte sich ja auch nicht um das erste Gerichtsverfahren, denn bereits Ende 2017 gab es ein erstes Urteil, das besagte, dass es die App nicht kostenlos geben dürfe. In diesem Zuge wurde der Preis im Dezember 2017 auf 1,99 Euro angehoben. Warum das Ganze? Na klar: Ein Mitbewerber hatte gegen das kostenlose Angebot geklagt und auch Recht bekommen.
Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer WarnWetter-App allerdings nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt.
Er hat dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht allein auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten – so der Bundesgerichtshof. Deshalb ist das Angebot der WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu bemessen.
Quelle; caschy
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nämlich entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über reine Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf.
Das Ganze zieht sich schon ein paar Jahre und es handelte sich ja auch nicht um das erste Gerichtsverfahren, denn bereits Ende 2017 gab es ein erstes Urteil, das besagte, dass es die App nicht kostenlos geben dürfe. In diesem Zuge wurde der Preis im Dezember 2017 auf 1,99 Euro angehoben. Warum das Ganze? Na klar: Ein Mitbewerber hatte gegen das kostenlose Angebot geklagt und auch Recht bekommen.
Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer WarnWetter-App allerdings nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt.
Er hat dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht allein auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten – so der Bundesgerichtshof. Deshalb ist das Angebot der WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu bemessen.
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Quelle; caschy