Die kostenfrei angebotene Wetter-App des steuerlich finanzierten Deutschen Wetterdienstes verstößt nach Ansicht des Landgerichts Bonn gegen das Wettbewerbsrecht. Die App biete auch allgemeine Infos über das Wetter und dürfe daher nicht kostenfrei verfügbar sein.
Die kostenlose "WarnWetter-App" des deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone verstößt nach einer Gerichtsentscheidung gegen das Wettbewerbsrecht. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16). Deshalb müsse der DWD nach den gesetzlichen Grundlagen eine Vergütung verlangen.
Klage eines privaten Wetteranbieters
Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der für seine App Geld verlangt oder Werbung einspielt. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Zunächst müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Jedenfalls verfolge der DWD mit der App als Behörde keine kommerziellen Ziele, betonte er. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einzuschätzen.
Das sah das Gericht anders: Der DWD agiere mit der App nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen - auch wenn er kein Geld verlange. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht.
DWD sieht Gefahr eher durch internationale Wetterkonzerne
Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.
Der DWD-Sprecher hielt dagegen, in der App werde absichtlich nur ein geringer Teil der Informationen verbreitet, die der Wetterdienst habe. Dagegen stelle der DWD seit dem 1. Juli alle seine Daten kostenlos den privaten Diensten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die privaten Wetterdienste in Deutschland kämpften an der falschen Stelle. Die wirkliche Gefahr für ihr Geschäftsmodell liege nicht bei der deutschen Wetter-Behörde DWD, sondern bei internationalen Wetterkonzernen etwa aus den USA.
Quelle; onlinekosten
Die kostenlose "WarnWetter-App" des deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone verstößt nach einer Gerichtsentscheidung gegen das Wettbewerbsrecht. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16). Deshalb müsse der DWD nach den gesetzlichen Grundlagen eine Vergütung verlangen.
Klage eines privaten Wetteranbieters
Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der für seine App Geld verlangt oder Werbung einspielt. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Zunächst müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Jedenfalls verfolge der DWD mit der App als Behörde keine kommerziellen Ziele, betonte er. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einzuschätzen.
Das sah das Gericht anders: Der DWD agiere mit der App nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen - auch wenn er kein Geld verlange. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht.
DWD sieht Gefahr eher durch internationale Wetterkonzerne
Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.
Der DWD-Sprecher hielt dagegen, in der App werde absichtlich nur ein geringer Teil der Informationen verbreitet, die der Wetterdienst habe. Dagegen stelle der DWD seit dem 1. Juli alle seine Daten kostenlos den privaten Diensten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die privaten Wetterdienste in Deutschland kämpften an der falschen Stelle. Die wirkliche Gefahr für ihr Geschäftsmodell liege nicht bei der deutschen Wetter-Behörde DWD, sondern bei internationalen Wetterkonzernen etwa aus den USA.
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