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Handy - Navigation DWD-Wetter-App bald nicht mehr kostenlos?

Die kostenfrei angebotene Wetter-App des steuerlich finanzierten Deutschen Wetterdienstes verstößt nach Ansicht des Landgerichts Bonn gegen das Wettbewerbsrecht. Die App biete auch allgemeine Infos über das Wetter und dürfe daher nicht kostenfrei verfügbar sein.

Die kostenlose "WarnWetter-App" des deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone verstößt nach einer Gerichtsentscheidung gegen das Wettbewerbsrecht. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16). Deshalb müsse der DWD nach den gesetzlichen Grundlagen eine Vergütung verlangen.

Klage eines privaten Wetteranbieters
Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der für seine App Geld verlangt oder Werbung einspielt. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Zunächst müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Jedenfalls verfolge der DWD mit der App als Behörde keine kommerziellen Ziele, betonte er. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einzuschätzen.

Das sah das Gericht anders: Der DWD agiere mit der App nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen - auch wenn er kein Geld verlange. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht.

DWD sieht Gefahr eher durch internationale Wetterkonzerne
Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.

Der DWD-Sprecher hielt dagegen, in der App werde absichtlich nur ein geringer Teil der Informationen verbreitet, die der Wetterdienst habe. Dagegen stelle der DWD seit dem 1. Juli alle seine Daten kostenlos den privaten Diensten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die privaten Wetterdienste in Deutschland kämpften an der falschen Stelle. Die wirkliche Gefahr für ihr Geschäftsmodell liege nicht bei der deutschen Wetter-Behörde DWD, sondern bei internationalen Wetterkonzernen etwa aus den USA.

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Quelle; onlinekosten
 

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na wenn das die runde macht, dann dürfen ämter und kommunen gar nichts mehr, weil irgendwo alles wettbewerbsverzerrung ist. zb der aufbau und betreiben von kostenlosen WLAN access points aus steuermitteln.
 
Falls es sich noch nicht rumgesprochen hat, der Kläger ist "WetterOnline". Genaueres dazu steht . Ich habe meine Konsequenzen gezogen: WetterOnline-App gelöscht nachdem sie mit Verweis auf das Urteil mit 1 Stern bewertet wurde....
 
Nach Gerichtsurteil: Vollversion der WarnWetter-App des DWD kostet nun 1,99 Euro
Es ist noch gar nicht so lange her, dass die WarnWetter-App vom Deutschen Wetterdienst eine Schlappe vor Gericht einstecken musste. Ein Mitbewerber hat gegen das kostenlose Angebot geklagt und auch Recht bekommen. Während der DWD nun die nächste Instanz bemüht, muss er sich dennoch auch an das vollstreckbare Urteil der ersten Instanz halten und darf die App in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr kostenlos anbieten. Das wird ab sofort umgesetzt.

Die Grundversion der WarnWetter-App bleibt weiterhin kostenlos, ist aber im Umfang sehr stark eingeschränkt. Wer den bisherigen Funktionsumfang behalten möchte, wird nun zur Kasse gebeten. Ein einmaliger In-App-Kauf in Höhe von 1,99 Euro schaltet die Funktionen frei. Die Funktionen der kostenpflichtigen Variante der App sehen folgendermaßen aus:

• Amtliche Warnungen zur Warnsituation, Infos zur Warnlageentwicklung
• Individuell konfigurierbare Warnelemente und Warnstufen
• Zuschaltbare Alarmierungsfunktion bei Änderung der Warnlage vor Ort
• Frühe Alarmierung durch ‚Vorabinformation Unwetter‘ als Push-Nachricht
• Widget auf Startbildschirm für individuell ausgewählte Orte/Warnungen
• Unwettervideos aus dem DWD-TV-Studio bei größeren Unwetterlagen
• Aktuelle Wetterradarbilder mit Anzeige der georteten Blitze
• Aktueller Warnmonitor für Gewitter, Glatteis, Starkregen und Schneefall
• Integrierte Hitzewarnungen und Angaben zur lokalen Wärmebelastung
• UV-Warnungen in Ortsansicht und als flächige Karte
• Hochwasserwarnungen und Hochwasserlage in den Bundesländern
• Sturmflutwarnungen, Wasserstandvorhersagen für die deutsche Küste
• Einschätzung der Lawinengefahr für Stationen der Bayerischen Alpen
• Teilen von Warninformationen in Social Media
• Weitere Wetterinformationen zur Personalisierung des Unwetterrisikos

1,99 Euro für eine Wetter-App ist immer noch ein sehr guter Preis, zumal die Daten von WarnWetter eben tatsächlich sehr gut sind. Und man sollte eventuell auch nicht vergessen, dass hier ein privater Anbieter gegen das kostenlose Angebot vorgegangen ist, der „Mist“ sich also nicht beim DWD ausgedacht wurde.

Unter Umständen kann man die App sogar weiterhin kostenlos nutzen, dann muss man allerdings Mitglied des Katastrophenschutzes oder einer Hilfsorganisation sein, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist. Und, auch schon gekauft?

Quelle; caschy
 
Das Gerichtsurtei ist eine Schande und müßte durch das oberste Gerucht gekillt werden.
Es ist doch Softwareentwicklern selbst überlassen, ob sie es der Gesellschaft kostenlos zur Verfügung stellt.
Soweit kommt es noch, das Windows Linux beklagt, das es kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Oder Firefox ode, oder....
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit kommt es noch, das Windows Linux beklagt, das es kosenlos zur Verfügung gestellt wird. Oder Firefox ode, oder....

...der Unterschied ist aber das die keine Steuermittel bekommen, der DWD aber schon.
Und die Angestellten werden auch zum Teil vom Steuerzahler bezahlt und sind eben keine freien Programmierer die der Gesellschaft was zur Verfügung stellen können, da es gar nicht ihr Eigentum ist.

Überall müssen kommerzielle Dienste und Organisationen diese Daten kaufen.
 
wer ist so krank und zahlt für eine wetter app , wenn er kostenlos aus dem fenster schauen kann und LIVE sehen was abgeht ??

die ganzen vorhersagen sind sovieso ein witz , je stunde ne andere vorhersage , und das wetter ist sovieso anders als vorher gesagt wurde :D
 
Rückschlag für Bonner Unternehmen "Wetteronline"

Köln/Bonn. Im November hatte das Bonner Landgericht dem "Wetteronline"-Konkurrenten, dem Deutschen Wetterdienst (DWD), untersagt, seine App weiterhin unentgeltlich anzubieten. Das Oberlandesgericht in Köln hat dieses Urteil nun einkassiert. Kostenlos ist die DWD-App dennoch noch nicht.

Es ist ein Rückschlag für das Bonner Unternehmen Wetteronline und alle anderen privaten Wetterdienste: Das Oberlandesgericht Köln sieht keinen Grund dafür, warum der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine Warnwetter-App in einer Vollversion nicht kostenlos anbieten sollte. Oder zugespitzt formuliert: Eine staatlich finanzierte Behörde soll auch weiterhin ein kostenloses Konkurrenzprodukt neben den privaten, meist über Werbung finanzierten, Angeboten verbreiten dürfen. Doch bis Nutzer die App wieder kostenlos herunterladen können, dürfte es noch etwas dauern. Denn für den DWD gibt es trotz der Entscheidung am Freitag noch ein paar Hindernisse.

Doch zunächst zum Hintergrund der Geschichte: Seitdem der DWD seine kostenlose Warnwetter-App im Jahr 2015 eingeführt hatte, waren private Wetteranbieter erbost. Der Diplom-Meteorologe und Geschäftsführer von Wetteronline Joachim Klaßen sprach immer wieder von unfairen Verhältnissen und unlauterem Wettbewerb und klagte. Er blieb nicht der Einzige. Auch der private Anbieter Wetter.com zog gegen den DWD vor Gericht.

Dann der Lichtblick: Im vergangenen November gaben die Richter des Landgerichts Bonn Wetteronline Recht – die kostenlose Vollversion der App sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Der DWD wurde zur Unterlassung verurteilt. Seitdem kostet das Angebot Geld. Kostenlos sind nur noch die Wetterwarnungen. Im Mai schlossen sich die Richter in Bielefeld der Sichtweise an. Auch Wetter.com bekam Recht. Doch der DWD legte gegen das Bonner Urteil Berufung ein.

Das vorläufige Ende vom Lied: Die Kölner Richter haben dieses Urteil am Freitag wieder aufgehoben. Die Begründung: Aus dem Wettbewerbsrecht ergebe sich kein Anspruch. Weil von Seiten des DWDs „keine geschäftliche Handlung“ vorliege. Der DWD werde vielmehr „aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig“. Die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit sei „Teil der Daseinsfürsorge“, heißt es.

Als öffentliche Institution habe der DWD keine Wettbewerbsabsicht, hatte es bereits in einer Verhandlung Ende Juni geheißen. Der Anwalt von Wetteronline Daniel Kendziur hielt damals dagegen: Die Abgabe einer kostenlosen Wetter-App sei für Wetteronline ein „nichthinnehmbarer Nachteil“. Der DWD habe seine Aufgabe an dieser Stelle missverstanden. Sicher erfülle der DWD eine hoheitliche Aufgabe. Es stehe aber in keinem Gesetz, dass das über eine kostenlose App passieren müsse.


Bei der Urteilsverkündung am Freitag war Wetteronline-Geschäftsführer Klaßen nicht vor Ort. Er und seine Anwälte wollten das Urteil auch vorerst nicht kommentieren. Ob Wetteronline Revision einlegt, ist unklar. In diesem Fall würde dann der Bundesgerichtshof entscheiden.

Kölner Urteil für DWD nur ein Teilerfolg
Der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats Hubertus Nolte erklärte am Freitag: „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“. Denn sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss das Verwaltungsgericht noch über einen Hilfsantrag von Wetteronline entscheiden. Darin geht es dann darum, ob die Warnwetter-App „öffentlich-rechtlich“ zulässig ist. Das heißt, ob sie mit dem Gesetz des Deutschen Wetterdienstes vereinbar ist.

Das Kölner Urteil vom Freitag ist somit für den DWD nur ein Teilerfolg. Dazu kommt: Um die App wieder kostenlos anbieten zu können, müsste auch das Bielefelder Urteil wieder aufgehoben werden.

Quelle; general-anzeiger
 
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