TV Pirat
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12.12.2013
Kranke Mutter soll sich einen Job suchen, weil der Sohn Hartz IV beantragen will
Ein erwerbsloser 19-jähriger wollte Hartz IV beantragen. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Doch was dann geschah, macht viele fassungslos. Nicht etwa der Sohn stand im Fokus der Arbeitsvermittler, sondern vielmehr die kranke Mutter und der berufstätige Vater. Obwohl die Eltern weder Arbeitslosengeld I noch Leistungen nach SGB II beziehen, wurde die Mutter - trotz Krankheit - aufgefordert, sich eine Stelle zu suchen. Der Vater, der als Elektriker eine Festanstellung hat, sollte sich zudem um einen besser bezahlten Job kümmern. Hintergrund dieser absurden Forderung des Jobcenters sind die Regelungen für Bedarfsgemeinschaften. Da der Sohn noch bei seinen Eltern lebt, bilden sie gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft, in der das Einkommen aller Mitglieder berücksichtigt wird. Verdienen die Eltern genug, verliert der Sohn seinen Anspruch auf Hartz IV. Über den Fall berichtet die „Rhein-Zeitung“.
Einkommen der Bedarfsgemeinschaft entscheidet über Anspruch auf Hartz IV
Nachdem der 19-jährige eine Lehre in einem Westerwälder Betrieb abgebrochen hatte, bezog er ein halbes Jahr lang Leistungen der Arbeitsagentur bis er schriftlich über die Einstellung der Zahlungen informiert wurde. Der 19-Jährige suchte daraufhin gemeinsam mit seiner Mutter das zuständige Jobcenter auf, um Hartz IV-Leistungen zu beantragen. In dem Gespräch mit dem Jobcenter-Mitarbeiter stellte sich heraus, dass es dabei aber weniger um den erwerbslosen Antragssteller geht als vielmehr um die finanzielle Situation der Eltern. So wurde die Mutter, die krankheitsbedingt nicht berufstätig ist, aufgefordert, sich eine Stelle zu suchen. Die Frau traute ihren Ohren kaum, als der Mitarbeiter dann auch noch einen Termin beim Behördenarzt für sie machte, weil sie die Stellensuche aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands ablehnte.
Der Vater des 19-Jährigen musste ebenfalls beim Jobcenter erscheinen und Angaben zu seinem Verdienst machen. Der Mann ist seit 13 Jahren in Festanstellung als Elektriker-Meister tätig. Da er dafür aber nach Ansicht des Jobcenter-Mitarbeiters zu wenig verdient, wurde auch er aufgefordert, eine neue, besser bezahlte Stelle anzutreten.
Eltern haften für ihre erwachsenen Kinder?
Im Gespräch mit der „Westdeutschen Zeitung“ bezog Peter Hahn, Geschäftsführer des Jobcenters Westerwald, Stellung zu dem Fall. „Ich weiß, dass sich viele Kunden des Jobcenters von solchen Vorgängen vor den Kopf gestoßen fühlen", so Hahne. „Aber wir haben klare Vorgaben durch den Gesetzgeber. Unser Mitarbeiter hat alles richtig gemacht.“ Hintergrund der Jobcenter-Schikane sind die Regelungen für Bedarfsgemeinschaften. „Die Arbeitsvermittler müssen von Gesetzes wegen jede Möglichkeit prüfen, dass eine Bedarfsgemeinschaft, schließlich lebt der Sohn noch bei den Eltern, keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen muss. Dazu kann auch die Aufnahme einer Arbeit gehören", erläutert Hahn. „Selbst wenn ein Elternteil eines arbeitslosen Kindes unter 25 Jahren, das noch zu Hause lebt, einer gut bezahlten Arbeit nachgeht, sind die Mitarbeiter des Jobcenters gehalten zu prüfen, ob die Vermittlung in eine besser entlohnte Stelle möglich erscheint", sagte Hahn gegenüber der Zeitung. Aber niemand werde gezwungen, eine langjährige Festanstellung aufzugeben.
Bundesagentur für Arbeit plant TV-Werbung
Quelle: gegen-hartz
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Kranke Mutter soll sich einen Job suchen, weil der Sohn Hartz IV beantragen will
Ein erwerbsloser 19-jähriger wollte Hartz IV beantragen. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Doch was dann geschah, macht viele fassungslos. Nicht etwa der Sohn stand im Fokus der Arbeitsvermittler, sondern vielmehr die kranke Mutter und der berufstätige Vater. Obwohl die Eltern weder Arbeitslosengeld I noch Leistungen nach SGB II beziehen, wurde die Mutter - trotz Krankheit - aufgefordert, sich eine Stelle zu suchen. Der Vater, der als Elektriker eine Festanstellung hat, sollte sich zudem um einen besser bezahlten Job kümmern. Hintergrund dieser absurden Forderung des Jobcenters sind die Regelungen für Bedarfsgemeinschaften. Da der Sohn noch bei seinen Eltern lebt, bilden sie gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft, in der das Einkommen aller Mitglieder berücksichtigt wird. Verdienen die Eltern genug, verliert der Sohn seinen Anspruch auf Hartz IV. Über den Fall berichtet die „Rhein-Zeitung“.
Einkommen der Bedarfsgemeinschaft entscheidet über Anspruch auf Hartz IV
Nachdem der 19-jährige eine Lehre in einem Westerwälder Betrieb abgebrochen hatte, bezog er ein halbes Jahr lang Leistungen der Arbeitsagentur bis er schriftlich über die Einstellung der Zahlungen informiert wurde. Der 19-Jährige suchte daraufhin gemeinsam mit seiner Mutter das zuständige Jobcenter auf, um Hartz IV-Leistungen zu beantragen. In dem Gespräch mit dem Jobcenter-Mitarbeiter stellte sich heraus, dass es dabei aber weniger um den erwerbslosen Antragssteller geht als vielmehr um die finanzielle Situation der Eltern. So wurde die Mutter, die krankheitsbedingt nicht berufstätig ist, aufgefordert, sich eine Stelle zu suchen. Die Frau traute ihren Ohren kaum, als der Mitarbeiter dann auch noch einen Termin beim Behördenarzt für sie machte, weil sie die Stellensuche aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands ablehnte.
Der Vater des 19-Jährigen musste ebenfalls beim Jobcenter erscheinen und Angaben zu seinem Verdienst machen. Der Mann ist seit 13 Jahren in Festanstellung als Elektriker-Meister tätig. Da er dafür aber nach Ansicht des Jobcenter-Mitarbeiters zu wenig verdient, wurde auch er aufgefordert, eine neue, besser bezahlte Stelle anzutreten.
Eltern haften für ihre erwachsenen Kinder?
Im Gespräch mit der „Westdeutschen Zeitung“ bezog Peter Hahn, Geschäftsführer des Jobcenters Westerwald, Stellung zu dem Fall. „Ich weiß, dass sich viele Kunden des Jobcenters von solchen Vorgängen vor den Kopf gestoßen fühlen", so Hahne. „Aber wir haben klare Vorgaben durch den Gesetzgeber. Unser Mitarbeiter hat alles richtig gemacht.“ Hintergrund der Jobcenter-Schikane sind die Regelungen für Bedarfsgemeinschaften. „Die Arbeitsvermittler müssen von Gesetzes wegen jede Möglichkeit prüfen, dass eine Bedarfsgemeinschaft, schließlich lebt der Sohn noch bei den Eltern, keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen muss. Dazu kann auch die Aufnahme einer Arbeit gehören", erläutert Hahn. „Selbst wenn ein Elternteil eines arbeitslosen Kindes unter 25 Jahren, das noch zu Hause lebt, einer gut bezahlten Arbeit nachgeht, sind die Mitarbeiter des Jobcenters gehalten zu prüfen, ob die Vermittlung in eine besser entlohnte Stelle möglich erscheint", sagte Hahn gegenüber der Zeitung. Aber niemand werde gezwungen, eine langjährige Festanstellung aufzugeben.
Bundesagentur für Arbeit plant TV-Werbung
Quelle: gegen-hartz