AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?
Das leidige Thema hatte ich auch.
Kurz gefasst, du hast als deutscher (klingt komisch, ist aber so) absolut keine Chance auf eine Satschüssel.
Als Ausländer nur teilweise.
Man hat das Recht seine eigenen Sender zu sehen.
Ist der Mieter ein Ausländer, hat er das Recht auf seine Sender. Sind diese Sender nicht über Kabel und/oder via Streaming empfangbar, hat er Anspruch auf eine Satanlage. Wie diese allerdings aufzubauen ist, bestimmt die Vermietung!
Da das Gesamtbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt darf, kommt hier 'nur' eine Dachmontage in Frage. Für mich wirkt das Gesamtbild dadurch auch anders, aber das ist der einzige Weg (wenn überhaupt) eine Satschüssel zu bekommen.
Die damit verbundenen Kosten (Montage, Kabel im Gebäude zur Wohnung verlegen, Blitzschutz PLUS Demontage bei Auszug) trägt der Mieter. Dass das nicht wenig ist, kann sich jeder selbst denken!
Sind diese Sender für den ausländischen Mieter aber über Kabel oder via Streaming empfangbar (ganz gleich ob es was kostet oder nicht), hat dieser Mieter 0,0 Chancen auf eine Satanlage.