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HOT Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

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Sky zum Schnäppchenpreis

Sky zum Schnäppchenpreis :
Auch Nutzer müssen nach Pay-TV-Betrug zittern Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat ein illegales Bezahlfernsehangebot zum Schnäppchenpreis gestoppt: Wie die Behörde am Montag mitteilte, hat sie vier mutmaßliche Betrüger aus Südthüringen und Franken ermittelt. Sie sollten hunderten Fernsehzuschauern das Angebot des Pay-TV-Senders Sky Deutschland mit geknackten Zugangscodes offeriert haben. Alle vier seien nach Vernehmungen und Durchsuchungen wieder auf freiem Fuß.

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Die Pay-TV-Betrüger knackten den verschlüsselten Zugangscode für das Sky-Bezahlfernsehen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft boten die vier den Entschlüsselungscode an, der für die Nutzung von Sky notwendig ist. Nutzer hätten einmalig 60 Euro sowie eine Monatspauschale von maximal zehn Euro zahlen müssen. Zum Vergleich: Die offiziellen Preise bei Sky beginnen bei 12,90 Euro im Monat und enden bei 39,90 Euro. Auf diese Offerte sei die Polizei im April von einem Tippgeber hingewiesen worden.

Als Hauptbeschuldigten sehen die Behörden einen 52 Jahre alten Mann aus Südthüringen an, der die Vorwürfe bereits im Wesentlichen eingeräumt habe. Bei ihm und den drei Mittätern seien mehrere Server sichergestellt worden. Strafbar gemacht hätten sich auch die Nutzer des illegal entschlüsselten Sendesignals. Soweit es gelinge, sie über die IP-Adresse zu ermitteln, leite die Staatsanwaltschaft gegen sie gesonderte Verfahren ein. 80 IP-Adressen seien bereits entschlüsselt worden. Bei der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen war im Dezember 2010 eine Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität eingerichtet worden
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Hat einer einen konkreten Hinweis um welchen CS Anbieter es sich handelt?
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Boahh immer diese dummen Kommentare.....

Wenn ich bei keinem Anbieter bin,wie kann ich da Angst haben.
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

du must nicht bei so einem anbiter sein

es reicht wenn ein von deinen klienten dich anschwertzt , dann bist du genau so dran wie die im Thüringen und Bayern

PS.
das waren nicht die ersten und 100% nicht die letzten

meinstens sind es immer die girigen , die mit fremden abos Geld verdinen wohlen
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

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Nun denn, Austausch von Wissen (!) ist passives Handeln? Das ist ja eine echte Neuigkeit. Und - ohne weiter ins Detail zu gehen - alle User hier wissen, dass auch der Genuss von Keksen strafbar sein kann. Es kommt nur auf die Zutaten an. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Belassen wir es also dabei ... Da wir ja keine Kekse im Schrank haben (ist ja schließlich kein Coffeeshop hier), brauchen wir uns natürlich über den Absatz 3 keine Gedanken machen. Bei allem Respekt: Man kann sich die Sache auch schön quatschen. Mir ist völlig klar, dass das, was hier passiert, in gewissen Bereichen eine Gratwanderung ist. Ein Risiko, das ich aber in Kauf nehme (und nun kommen wir mal zum eigentlichen Kern) und für mich reflektieren kann. Jeder muss eben sehen, wie weit er es für sich und ggf. für seine Familie verantworten kann, dieses Risiko einzugehen und voranzutreiben. Wenn jemand eine Pokerrunde gründen möchte, dann bekommt er hier sowohl die Karten als auch die Mitspieler. Wie hoch der Einsatz ist, das ist Jedermanns Sache - wohl war. Aber bei dem haarsträubenden Vergleich, dass die halbe Weltbevölkerung in den Knast geht, wenn Wissen um einen Einbruch strafbar sei, da hält das Eis leider nicht. Warum gackern denn einige User hier wir die Hühner? No Sir, heute braucht man nicht eine Brechstange, um hinter schwedische Gardinen zu wandern. Ein PC mit Internetzugang reicht bereits völlig aus. In diesem Sinne .. immer schön leise, gell.

Grüße
VF
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen aufgeflogen!

^^^nach der Zeit..... man merkt wir werden Alt Xd
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

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Was meinst Du ? ........ ob der eine Online Präsenz hatte ?

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Das Wissen ist nicht strafbar..........ich werde ja auch nicht verknackt, wenn ich weiß wie man einen Menschen umbringt.

Wenn ich´s mach sieht´s natürlich anders aus........wenn ich mich erwischen lasse.

Okay - bei einem Mord werden die Ermittlungsbehörden schon mehr Initiative rein stecken als sie es für einen Card-Sharer tun würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cardsharing-Fall: Auch den Kunden droht Strafverfolgung

Im aktuellen Cardsharing-Fall aus Thüringen und Bayern droht auch den Kunden der Betreiber eine strafrechtliche Verfolgung. Laut zuständiger Staatsanwaltschaft seien bereits rund 80 der etwa 300 Nutzer der illegalen Angebote mittels IP-Adresse identifiziert.

Beim aktuellen Justizfall um einen Cardsharing-Ring im Raum Südthüringen und Franken, mit dem sich die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) befasst, drohen auch den zirka 300 Kunden des mutmaßlichen Cardsharing-Rings strafrechtliche Konsequenzen. Wie die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilte, hätten diese sich wegen der Ausspähung von Daten und wegen der nicht an
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gezahlten Gebühren strafbar gemacht.

Sofern die Nutzer der illegalen Pay-TV-Zugänge durch bereits bekannt gewordene IP-Adressen identifiziert werden konnten oder in Zukunft noch ermittelt werden, drohen diesen nun gesonderte Verfahren. Bislang seien rund 80 IP-Nummern von Kunden im Rahmen von Durchsuchungen der Polizei protokolliert worden.

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, stehen vier Hauptverdächtige im Alter von 21, 27, 48 und 52 Jahren aus Südthüringen und dem Raum Coburg im dringenden Verdacht, einen größeren Cardsharing-Ring mit mehreren hundert Kunden betrieben zu haben. Dabei seien illegale Pay-TV-Zugänge zur Satellitenplattform von Sky Deutschland vertrieben worden. Von ihren "Kunden" sollen die Beschuldigten 60 Euro für die Einrichtung des Receivers und anschließend eine Monatspauschale zwischen 5 und 10 Euro kassiert haben.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

@Verdi-Fan

Wir können uns stundenlang über den Gebrauch von Keksen unterhalten - das ist keine strafbare Handlung.
Die Anstiftung zum Gebrauch von Keksen ist dagegen strafbar.Denn das ist Anstiftung zu einer Straftat.

Wissen kann in einem Buch niedergeschrieben sein.Es kann aber auch das Wissen in meinem Gehirn gemeint sein.
In Gedanken kann ich alles tun, was ich will.
Das ist passives Handeln.Denn ich muss mich dabei nicht physisch bewegen.
Ich kann dir auch vom Gebrauch eines Kekses erzählen.
Der Vorgang des Gebrauchs ist nur theoretischer Natur.Der Gebrauch findet nur fiktiv statt.
Wenn er nicht real ist, so ist diese besprochene Fiktion passiv.
Sie findet nicht real statt, sie ist nicht Bestandteil tatsächlicher Physik.

Falls es nicht aufgefallen ist, hatte ich alle Handlungen, die im Paragraphen genannt wurden, extrahiert.
Handlungen im juristischen Sinne finden tatsächlich statt und sind Teil der realen Welt.Und nicht der fiktiven Welt.


Ich darf dir sogar erzählen, wie eine thermo-nukleare Bombe gebaut wird - straffrei.
Nur zum Bau anstiften darf ich dich nicht.

Wissen ist nicht strafbar.
Schon interessant, wie du es nicht schaffst, darzulegen, warum Wissen eine Straftat sein soll.
Stattdessen zauberst du einen PC mit Internetanschluss herbei, mit dem man dann hinter schwedischen Gardinen landet.
Dort wird man mit hoher Sicherheit nur landen, wenn man damit eine strafbare Handlung vornimmt.
Ich kann hier am PC sitzen und darüber philosophieren, wie ich zu Keksen kommen könnte.
Selbst wenn ich weiss wie es geht, stellt das keine Straftat dar.
Ich darf sie nur nicht benutzen.
Benutzen- ist eine Handlung, die physikalisch tatsächlich stattfindet.

Ich habe in meiner Kammer ein Brecheisen stehen.Ich weiss auch, wie ich damit Nachbars Wohnungstür öffnen kann.
In Gedanken kann ich meinem Wissen freien Lauf lassen.
Sobald der fiktive Einbruch zur Realität werden würde, habe ich mit Strafe zu rechnen.
Gedankliche Aktion = fiktive Aktion = passives Handeln
Physische Aktion = reale Aktion = aktives Handeln
Unter Strafe steht nur aktives Handeln.
Etwas, das nicht stattfindet, kann wohl kaum bestraft werden.
Es sei denn, es handelt sich um eine Straftat durch Unterlassung.
Darunter dürfte aber der Nichtgebrauch von Keksen nicht fallen.

Im §263a wird nicht ein einziges Mal das Wort "wissen" benutzt.
Würde ich mal drüber nachdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen aufgeflogen!

Cardsharing-Fall: Auch den Kunden droht Strafverfolgung

Im aktuellen Cardsharing-Fall aus Thüringen und Bayern droht auch den Kunden der Betreiber eine strafrechtliche Verfolgung. Laut zuständiger Staatsanwaltschaft seien bereits rund 80 der etwa 300 Nutzer der illegalen Angebote mittels IP-Adresse identifiziert.


Beim aktuellen Justizfall um einen Cardsharing-Ring im Raum Südthüringen und Franken, mit dem sich die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) befasst, drohen auch den zirka 300 Kunden des mutmaßlichen Cardsharing-Rings strafrechtliche Konsequenzen. Wie die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilte, hätten diese sich wegen der Ausspähung von Daten und wegen der nicht an Sky Deutschland gezahlten Gebühren strafbar gemacht.

Sofern die Nutzer der illegalen Pay-TV-Zugänge durch bereits bekannt gewordene IP-Adressen identifiziert werden konnten oder in Zukunft noch ermittelt werden, drohen diesen nun gesonderte Verfahren. Bislang seien rund 80 IP-Nummern von Kunden im Rahmen von Durchsuchungen der Polizei protokolliert worden.

Wie am Montag (7. Oktober) bekannt wurde, stehen vier Hauptverdächtige im Alter von 21, 27, 48 und 52 Jahren aus Südthüringen und dem Raum Coburg im dringenden Verdacht, einen größeren Cardsharing-Ring mit mehreren hundert Kunden betrieben zu haben. Dabei seien illegale Pay-TV-Zugänge zur Satellitenplattform von Sky Deutschland vertrieben worden. Von ihren "Kunden" sollen die Beschuldigten 60 Euro für die Einrichtung des Receivers und anschließend eine Monatspauschale zwischen 5 und 10 Euro kassiert haben.



Quelle: DF
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

@chch26

Ich habe keine Lust mich zu wiederholen und ich bin auch gar nicht in der Lage deinen philosophischen Ausführungen zu folgen. Da ist unsereins als Laie bei den idealistischen bzw. materialistischen Denkern besser aufgehoben - die Einlassungen sind jedenfalls nicht in sich widersprüchlich. Nochmal im Klartext: Mir geht es auf die Mütze, wenn hier alle gebetsmühlenartig und scheinheilig wiederholen: Nein, das Wissen ist nicht strafbar, und wenn doch, dann muss eben jeder selber sehen. Leute, denen hier offenbar das Herz in die Hose gerutscht ist, werden veralbert. Was sollen die Halbwahrheiten? 9 von 10 Usern benutzen hier eine Linuxbox ... ganz sicher nur in der fiktiven Welt. Und auch die Datenbank - voll mit EMUs - alles nur Inspiration und zu Testzwecken. Fehlt nur noch ein "Parental Advisory". So, ich halte mich jetzt besser zurück.
 
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AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Da kennst du aber arabische, türkische und andere Groß-Familien schlecht und die wollen auch alle deutsche Sky-Programme sehen.
 
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