Der Bundesrat hat beschlossen, die Rechtssicherheit für die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten zu stärken. Auf Initiative Bayerns wurde am 20. Oktober 2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor, da die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten unklar ist. Derzeit ist weder ausdrücklich erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass eine Gartenlaube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird, was in Kleingartenanlagen nicht erlaubt ist.
Um dieses Problem zu lösen, schlägt der Gesetzentwurf vor, Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Dadurch würde die Nutzung einer solchen Anlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Der Gesetzentwurf wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, wird sich der Bundesrat erneut damit befassen.
Quelle; caschy
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor, da die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten unklar ist. Derzeit ist weder ausdrücklich erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass eine Gartenlaube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird, was in Kleingartenanlagen nicht erlaubt ist.
Um dieses Problem zu lösen, schlägt der Gesetzentwurf vor, Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Dadurch würde die Nutzung einer solchen Anlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Der Gesetzentwurf wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, wird sich der Bundesrat erneut damit befassen.
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