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PC & Internet Bundesnetzagentur schaltet Fake-Hotlines ab

Die Bundesnetzagentur hat laut eigener Aussagen mehrere Rufnummern abgeschaltet, die für betrügerische Fake-Hotlines genutzt wurden. Dabei wurde wohl vorgetäuscht, dass es sich um Hotlines verschiedener Fluggesellschaften handele. Die Rufnummern wurden auf gefälschten Internetseiten diverser Fluggesellschaften beworben. Die vermeintlichen Mitarbeiter haben dann versucht, Personalausweisdaten, Kontoverbindungen und Kreditkartendaten zu erlangen. Regelmäßig wurden „Kunden“ dazu aufgefordert, eine Remote-Support-Software herunterzuladen. Teilweise wurden Zahlungen an unbekannte Dritte ausgelöst. Der Bundesnetzagentur sind Schäden zwischen 200 Euro und 5.000 Euro bekannt.

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Quelle; caschys
 
Bundesnetzagentur schaltet Fake-Rufnummern ab, warnt vor vernetztem Spielzeug

Die Bundesnetzagentur hat mehrere Fake-Hotlines abgeschaltet, die zu Fluggesellschaften zu gehören schienen. Zudem warnte sie vor vernetztem Spielzeug.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mehrere Fake-Hotlines stillgelegt, die vorgetäuscht hatten, zu Fluggesellschaften zu gehören. Die Personen, die die Nummern betrieben, wollten damit an Kundendaten und Geld gelangen. Sie bewarben die angeblichen Hotlines auf gefälschten Internetseiten der Fluggesellschaften und lockten so Kunden an.

Diese Fake-Websites tauchten in Suchmaschinen auf. So wurden Kunden getäuscht, die nach der Hotline einer der Fluggesellschaften suchten – etwa, weil sie einen Flug umbuchen wollten oder ein Gepäckstück verloren gegangen war. In solch einem Fall rät der Präsident der BNetzA, Klaus Müller, sich stets bei den Fluggesellschaften rückzuversichern, ob eine Telefonnummer echt ist.

Schäden zwischen 200 und 5000 Euro


Ziel der Hotline-Betrüger seien in diesem Fall sowohl Geld als auch Kundendaten gewesen, etwa Personalausweisdaten, Kreditkartendaten und Kontoverbindungen. Außerdem forderten sie die Kunden oft dazu auf, Fernzugriff-Software herunterzuladen, so die BNetzA.

Kunden seien auf den Trick hereingefallen, es seien auch Zahlungen an unbekannte Dritte ausgelöst worden. Bekannt seien der BNetzA Schäden zwischen 200 und 5000 Euro. Kunden, die Opfer der Fake-Hotlines geworden waren, hätten sich bei der BNetzA und der jeweiligen Fluggesellschaft beschwert. Daraufhin habe die BNetzA die Hotlines nun abgeschaltet.

Warnung vor smartem Spielzeug


Unabhängig von den Fake-Hotlines warnte die BNetzA vor dem Kauf bestimmter smarter Spielzeuge und Haushaltsgegenstände, die gerade in der Weihnachtszeit verstärkt beworben würden. Verboten seien in Deutschland Produkte, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können, etwa per WLAN oder Bluetooth. Wer sich bei einem Produkt unsicher sei, könne sich an die BNetzA wenden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit smartem Spielzeug: 2017 etwa waren über zwei Millionen Sprachaufnahmen von Kindern und Eltern offen im Netz abgreifbar, die mit Teddybären und Apps der Marke Cloudpets angefertigt wurden.

Auch 2018 warnten Verbraucherschützer und die BNetzA vor smartem Spielzeug und anderen smarten Produkten. Im vergangenen Winter forderte der Ausschuss für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments mehr Datenschutz und IT-Sicherheit bei Spielzeug, das mit dem Internet verbunden werden kann.

Quelle; heise
 
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