Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Handy - Navigation Bundesnetzagentur: Verbesserter Schutz vor Rufnummernmanipulation ab 01.12.2022

BDie Bundesnetzagentur bestätigt, dass es ab dem 1. Dezember 2022 einen verbesserten Schutz vor Manipulation von Rufnummern, dem sogennanten Caller ID Spoofing, geben wird. Ob es in der Praxis wirklich direkt Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen geben wird, müssen wir aber erst einmal sehen.

Was wurde konkret geändert? Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen nun technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden. Ebenfalls sollen die Anbieter sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden.

Gerade letzteres passiert bei Fake-Anrufen natürlich sehr gerne – erst diese Woche etwa in meinem Fall geschehen, als von einer vermeintlichen Rufnummer aus Deutschland der „klassische“ Europol-Betrug bei mir versucht worden ist. Ich gehe aber stark davon aus, dass der Anruf eigentlich aus dem Ausland stammte. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen ab dem 1. Dezember 2022 unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Letzten Endes hebt das die Problematik nicht grundsätzlich auf, was wohl auch fast unmöglich ist. Immerhin soll es aber etwas schwerer werden, euch durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern zu täuschen. Der überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet,
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Die neuen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf auch vom berechtigten Nummerninhaber aus Deutschland heraus erfolgt.

Als Folge der Anonymisierungspflicht wird es aber ebenfalls in Zukunft verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Da solltet ihr eben immer abwägen, ob sich das Rangehen lohnt, nicht zwangsweise muss so ein Anruf unseriös sein – häufig ist das aber natürlich der Fall. Ich selbst gehe meistens bei mir unbekannten oder unterdrückten Nummern nicht ans Telefon.

Unbenanntc.jpg

Quelle; Caschys
 
Endlich wird dem ein Riegel vorgeschoben.
War schon längst überfällig!

Wobei bei unterdrückten Rufnummern könnte man auf den AB umleiten, mit der Ansage "Hallo sie rufen mit Unterdrückter Nummer an, um sie Später zurückzurufen, hinterlassen sie nach dem Piepton ihre Rufnummer. Vielen Dank!".

Oder die werden gleich direkt abgewiesen.
Aber wer ruft heutzutage noch mit unterdrückter Rufnummer an?
 
Call-ID-Spoofing: Betrugs-Anrufe werden bald abgebrochen

Betrugsanrufe mit einer vorgetäuschten Nummer (Call-ID-Spoofing) sind ein Ärgernis und oft auch eine Kostenfalle. Die BNetzA klärt nun über die neue Rechtslage auf, weiß aber auch, dass das nicht in allen Fällen hilft.

Die Möglichkeit, bei einem Anruf eine Rufnummer zu übermitteln, wird seit der Erfindung dieser Funktion immer wieder auch von Kriminellen genutzt. Besonders perfide ist die Masche dann, wenn die Verbrecher die Rufnummern 112 oder 110 signalisieren, um Wichtigkeit vorzutäuschen - wobei weder Polizei noch Feuerwehr oder Rettungsdienste jemals von diesen Nummern aus anrufen.

Genauso schlimm ist es, wenn im Display eine kostenpflichtige Sonderrufnummer oder eine ausländische Rufnummer auftaucht - wer dann unüberlegt zurückruft, ist in die Kostenfalle getappt. Die BNetzA weist nun auf eine neue gesetzliche Regelung hin, die ab 1. Dezember gilt.

Das sind die neuen Regeln

Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern werden Verbraucher laut der Mitteilung der BNetzA vielfach über die Identität der Anrufer getäuscht. Zum Teil hätten diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund. Der ganz überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern habe seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder werde über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen hätten das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf "vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt".

Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen nun ab Dezember technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen irreführenderweise Rufnummern der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste angezeigt werden. Außerdem müssen alle Provider sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige müsse in solchen Fällen unterdrückt werden.

Hiervon ausgenommen seien natürlich deutsche Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

BNetzA: Anrufe mit unterdrückter Nummer werden zunehmen

Obwohl dies einen sofortigen Schutz davor bietet, dass man versehentlich eine überteuerte 0900-, 0137- oder Auskunftsnummer zurückruft und damit die eigene Rechnung hochtreibt, weiß die BNetzA, dass auch mit dieser neuen Regelung kein hundertprozentiger Schutz vor allen Betrugsarten besteht.

Die Behörde geht sogar davon aus, dass es als Folge der Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben wird. Hier sei natürlich zu beachten, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Anrufer könnten sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Die Bundesnetzagentur rät allgemein dazu, sich der Identität der Anrufer zu vergewissern.

Eine unterdrückte Rufnummer lasse letztlich keinen Rückschluss auf die Person des Anrufers zu. Erreicht werde durch die neue Anonymisierungspflicht aber, dass unseriöse Anrufer aus dem Ausland sich nicht mehr durch die Anzeige einer deutschen Rufnummer das Vertrauen des Angerufenen erschleichen und den mit der Anzeige einer deutschen Rufnummer eher verbundenen Anschein eines harmlosen Anrufs ausnutzen könnten. Verbraucher könnten bei Annahme eines Anrufs ohne angezeigte Rufnummer bewusster reagieren oder sich entscheiden, keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer anzunehmen.

Eine generelle Sperre aller anonymen Anrufer kann beispielsweise im Router oder Festnetztelefon hinterlegt werden.

Neue Regel macht Aufklärung sogar schwieriger

Bisher konnten sich deutsche Verbraucher bei einem Rufnummernmissbrauch bei der BNetzA beschweren. Und wenn die Verbrecher so unvorsichtig waren, ihren Betrug von Deutschland aus zu veranstalten, bestanden gute Möglichkeiten, die Betrüger dingfest zu machen. Bei Betrugsversuchen aus dem Ausland war das schon immer schwierig bis unmöglich.

Die BNetzA hat nämlich nach eigener Aussage keine generelle Befugnis, den Ursprung von Anrufen aufzuklären. Bei Anrufen oder Anrufversuchen ohne angezeigte Rufnummer bestünde "nicht ohne Weiteres ein Ermittlungsansatz". Bei bestimmten Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs könnten daher keine Ermittlungen aufgenommen werden, da hierfür zwingend eine angezeigte Rufnummer vorhanden sein müsse. Dies betreffe vor allem Fälle von Rufnummernmanipulation, belästigende Anrufversuche und Ping-Anrufe.

Bei anderen Missbrauchsszenarien könnten sich Ermittlungsansätze dagegen unter Umständen auch ohne angezeigte Rufnummer ergeben, etwa aus dem Anrufs- oder Gesprächsverlauf oder z. B. bei automatischen Bandansagen.

Die Regeln waren von der BNetzA bereits vor einem Jahr verkündet worden.

Quelle; teltarif
 
Neue Regeln: Mehr Schutz vor Spam-Calls, mehr "unbekannte Anrufer"

Am 1. Dezember treten neue Regeln aus der TKG-Reform in Kraft. Netzbetreiber müssen falsche deutsche Rufnummern blocken. Dabei wird Roaming zum Problem.

Wenn Betrüger und Spammer anrufen, dann oft mit gefälschten Nummern. Netzbetreiber müssen künftig Maßnahmen gegen das sogenannte "Call-ID Spoofing" ergreifen, bei dem Anrufer ihre Nummer fälschen. Anrufe, die eine Notfall- oder Sonderrufnummern anzeigen, müssen unterbrochen werden. Grundlage sind neue Regelungen im novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG), die am 1. Dezember in Kraft treten.

Die Netzbetreiber müssen künftig Gespräche, die etablierte Notrufnummern wie 110 oder 112 vorgeben, unterbinden. Auch Servicenummern sowie teure Sonderrufnummern mit Vorwahlen 0900 oder 0137 als Absender dürfen nicht mehr durchgestellt werden. Wenn Gespräche aus Auslandsnetzen eingehen, die eine deutsche Rufnummer vorgaukeln, müssen die Netzbetreiber die Anzeige dieser Nummer unterdrücken.

"Kriminelle verschleiern Herkunft"

"Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). Viele kennen solche Anrufe von angeblichen Polizeibeamten oder falschen Microsoft-Supportern. "Ab 1. Dezember sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt", hofft Müller.

Der "ganz überwiegende Anteil" der in der Regel betrügerischen Anrufe mit manipulierten Rufnummern komme aus ausländischen Netzen oder werde über diese nach Deutschland geroutet, erklärt die Bundesnetzagentur. Deshalb sollen diese Nummern jetzt unterdrückt werden.

Während das bei falschen Festnetznummern kein Problem darstellt, gibt es im Mobilfunk eins. Wenn im Festnetz ein Gespräch aus dem Ausland mit gefälschter Caller-ID eingeht, die einen deutschen Ortsnetzbereich oder eine deutsche Mobilfunkvorwahl vorgibt, wird die Nummer im Zweifel unterdrückt.

Problemfall Roaming

Das Gesetz sieht eine Ausnahme vor: Bei Mobilfunkverbindungen müssen die Netzbetreiber feststellen, ob es sich bei dem ausländischen Anruf mit angezeigter deutscher Nummer vielleicht um eine korrekte Roamingverbindung handelt. "Nach Informationen der Mobilfunknetzbetreiber ist es durchaus herausfordernd, die Ausnahme für Anrufe von deutschen Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming zu gewährleisten", räumt eine Sprecherin der Bundesnetzagentur ein.

Die drei deutschen Netzbetreiber Telefónica (O2), Telekom und Vodafone wollen die neuen gesetzlichen Vorgaben dennoch ab dem Stichtag umsetzen, heißt es von den Unternehmen auf Anfrage. Das ist, wie bei Netzbetreibern nicht unüblich, mit einem Sternchentext versehen: Es ist nicht auszuschließen, dass bei dem einen oder anderen legitimen Roaming-Anruf aus dem Ausland die Nummer unterdrückt wird.

Das liegt an dem Verfahren, das die Netzbetreiber wählen. Während sich die technischen Umsetzungen der drei Anbieter im Detail unterscheiden können, folgen sie dem gleichen Prinzip: Bei eingehenden Gesprächen aus dem Ausland wird die Nummer zunächst unterdrückt. Die Betreiber der beiden beteiligten Netze versuchen dann zu ermitteln, ob es sich um eine bekannte Rufnummer im Roaming handelt.

"Parallel zum Gesprächsaufbau kann in Millisekunden geklärt werden, ob sich die SIM-Karte des Anrufers tatsächlich in dem Land befindet, von dem der Anruf auszugehen scheint", erklärt ein Telekom-Sprecher das Verfahren auf Grundlage von sogenannten "Intelligent Network Services". Auch bei Vodafone wird das erst abgeklärt und die unterdrückte Nummer dann "für die Anzeige im Display wiederhergestellt", wie ein Sprecher erläutert.

Das funktioniert aber nur, wenn es mit den Roaming-Partnern die entsprechenden Vereinbarungen gibt – und die auch die nötige Technik haben. "Letztlich hängt die Realisierung auch von der Verwendung bestimmter technischer Ausstattungen bei den an der Verbindung beteiligten jeweiligen Carriern im Ausland ab", räumt die Bundesnetzagentur ein.

Keine 100 Prozent

"Nicht in allen Fällen kann aber zu 100 Prozent sichergestellt werden, dass die Rufnummer eines deutschen Outbound-Roaming-Kunden tatsächlich angezeigt wird, im Zweifel bleibt die Rufnummernunterdrückung wirksam", erklärt der Vodafone-Sprecher. Die Telekom erwartet eine Trefferquote von "90 bis 95 Prozent".

Netzbetreibern und Regulierer ist demnach bewusst, dass die neuen Regeln bei einem Teil der Mobilfunkverbindungen aus dem Ausland die Rufnummer blocken, obwohl vielleicht ein Bekannter aus dem Urlaub anruft. Dem Gesetzgeber ist ein besserer Schutz vor Spam das wert.

Deutsche dürfen also erwarten, ab dem 1. Dezember vermehrt Anrufe ohne angezeigte Nummer zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist deshalb darauf hin, "dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind" – zumal auch nicht alle ihre Rufnummer anzeigen lassen: "Die Bundesnetzagentur rät allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern."

Quelle; heise
 
Dann werde ich das wohl mit dem AB so umsetzen, wie ich das weiter oben schon geschrieben hatte.
Ein generelles Blocken von unterdrückten Rufnummern wäre dann nicht mehr ganz so zielführend.
Man muss das ganze nun abwarten, wie sich das entwickelt.
 
Zurück
Oben