Der Vectoring-Ausbau in Deutschland kann beginnen. Nach Vorlage eines Kompromisspapiers der Bundesnetzagentur wollen als Erste Ewe Tel und DNS:NET jetzt die Vectoring-Karten in den Kabelverzweiger schieben.
Vectoring mit 100 MBit/s über das Kupferkabel kann kommen. Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung geschaffen, die sowohl der Deutschen Telekom als auch Wettbewerbern den Einsatz ermöglichen soll. Durch den Vectoring-Ausbau sollen VDSL-Kunden eine Datenübertragungsrate von 100 MBit/s bekommen. Bisher ist VDSL maximal mit 50 MBit/s erhältlich. Beim Upload verspricht Vectoring bis zu 40 MBit/s.
Die Bundesnetzagentur hatte ihren Entscheidungsvorschlag der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zugesandt. "Zahlreiche konstruktive Vorschläge der Marktakteure wurden aufgegriffen und in den aktuellen Entscheidungsentwurf eingearbeitet", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anders als beim ursprünglichen Entscheidungsvorschlag darf die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur letzten Meile, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Kabelverzweiger (KVz) nicht verweigern oder kündigen, wenn dieser eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem KVz erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste.
Zudem ist ein erweiterter Bestandsschutz zugunsten der Wettbewerber vorgesehen.
Eine unter Aufsicht der Bundesnetzagentur geführte Vectoring-Liste soll allen Telekommunikationsbetreibern Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben. "In diesem Register soll der jeweils innerhalb eines Jahres beabsichtigte und dann tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau beziehungsweise Vectoring-Einsatz zuverlässig dokumentiert werden", erklärte die Behörde.
Die Telekom hatte Ende vergangenen Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur letzten Meile an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Technisch ist beim VDSL2-Vectoring das Entbündeln der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Kabelverzweiger nicht mehr möglich.
Stephan Albers, Chef des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko),sagte im November 2012, der Telekom stehe kein Exklusivrecht für die Technik zu. Es sei sicherlich sinnvoll, dass, wenn ein Unternehmen am Kabelverzweiger sei und dort VDSL ausgebaut habe, auch nur dieses Unternehmen Vectoring mache. Aber das müsse nicht die Telekom sein.
VATM: "Wir sind erleichtert"
Die EU-Kommission und die nationalen Regulierer der Mitgliedstaaten können nun innerhalb eines Monats zum neuen Entscheidungsentwurf Stellung nehmen. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, könnte die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.
"Wir sind erleichtert, dass der deutsche Regulierer die konstruktive Kritik und akonkreten Verbesserungsvorschläge in seinem Entwurf für den Einsatz der Vectoring-Technologie umfassend aufgegriffen hat. Allerdings wird der Telekom nach wie vor ein einseitiges Kündigungsprivileg an den Kabelverzweigern (KVz) eingeräumt", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Ersterschließer bekommen Kündigungsschutz
Das Ziel, mit dieser Entscheidung den Breitbandausbau in den ländlichen Gebieten zu fördern, werde aus Sicht des VATM allerdings insgesamt erfüllt. Positiv sei auch, dass für "Ersterschließer" Kündigungsschutz gelte.
"Jetzt können wir uns in den nächsten Wochen voll auf den angekündigten Ausbau von 35 Städten im Nordwesten Deutschlands konzentrieren", sagte VATM-Präsidiumsmitglied Norbert Westfal, Geschäftsführer der EWE TEL. Und auch bei der DNS:NET wird der Entscheidungsentwurf begrüßt. "Nachdem wir einige unserer Ausbaupläne auf Eis legen mussten, kann es nach dieser Entscheidung auch mit Berlin-Gatow losgehen", sagte Alexander Lucke, Geschäftsführer der Firma, die vor allem im Bereich Berlin-Brandenburg mit eigenen Glasfasernetzen tätig ist.
Quelle: Golem
Vectoring mit 100 MBit/s über das Kupferkabel kann kommen. Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung geschaffen, die sowohl der Deutschen Telekom als auch Wettbewerbern den Einsatz ermöglichen soll. Durch den Vectoring-Ausbau sollen VDSL-Kunden eine Datenübertragungsrate von 100 MBit/s bekommen. Bisher ist VDSL maximal mit 50 MBit/s erhältlich. Beim Upload verspricht Vectoring bis zu 40 MBit/s.
Die Bundesnetzagentur hatte ihren Entscheidungsvorschlag der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zugesandt. "Zahlreiche konstruktive Vorschläge der Marktakteure wurden aufgegriffen und in den aktuellen Entscheidungsentwurf eingearbeitet", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anders als beim ursprünglichen Entscheidungsvorschlag darf die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur letzten Meile, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Kabelverzweiger (KVz) nicht verweigern oder kündigen, wenn dieser eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem KVz erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste.
Zudem ist ein erweiterter Bestandsschutz zugunsten der Wettbewerber vorgesehen.
Eine unter Aufsicht der Bundesnetzagentur geführte Vectoring-Liste soll allen Telekommunikationsbetreibern Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben. "In diesem Register soll der jeweils innerhalb eines Jahres beabsichtigte und dann tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau beziehungsweise Vectoring-Einsatz zuverlässig dokumentiert werden", erklärte die Behörde.
Die Telekom hatte Ende vergangenen Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur letzten Meile an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Technisch ist beim VDSL2-Vectoring das Entbündeln der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Kabelverzweiger nicht mehr möglich.
Stephan Albers, Chef des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko),sagte im November 2012, der Telekom stehe kein Exklusivrecht für die Technik zu. Es sei sicherlich sinnvoll, dass, wenn ein Unternehmen am Kabelverzweiger sei und dort VDSL ausgebaut habe, auch nur dieses Unternehmen Vectoring mache. Aber das müsse nicht die Telekom sein.
VATM: "Wir sind erleichtert"
Die EU-Kommission und die nationalen Regulierer der Mitgliedstaaten können nun innerhalb eines Monats zum neuen Entscheidungsentwurf Stellung nehmen. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, könnte die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.
"Wir sind erleichtert, dass der deutsche Regulierer die konstruktive Kritik und akonkreten Verbesserungsvorschläge in seinem Entwurf für den Einsatz der Vectoring-Technologie umfassend aufgegriffen hat. Allerdings wird der Telekom nach wie vor ein einseitiges Kündigungsprivileg an den Kabelverzweigern (KVz) eingeräumt", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Ersterschließer bekommen Kündigungsschutz
Das Ziel, mit dieser Entscheidung den Breitbandausbau in den ländlichen Gebieten zu fördern, werde aus Sicht des VATM allerdings insgesamt erfüllt. Positiv sei auch, dass für "Ersterschließer" Kündigungsschutz gelte.
"Jetzt können wir uns in den nächsten Wochen voll auf den angekündigten Ausbau von 35 Städten im Nordwesten Deutschlands konzentrieren", sagte VATM-Präsidiumsmitglied Norbert Westfal, Geschäftsführer der EWE TEL. Und auch bei der DNS:NET wird der Entscheidungsentwurf begrüßt. "Nachdem wir einige unserer Ausbaupläne auf Eis legen mussten, kann es nach dieser Entscheidung auch mit Berlin-Gatow losgehen", sagte Alexander Lucke, Geschäftsführer der Firma, die vor allem im Bereich Berlin-Brandenburg mit eigenen Glasfasernetzen tätig ist.
Quelle: Golem