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PC & Internet Telekom darf Glasfaser-Anschlüsse der Konkurrenz drosseln

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Die Bundesnetzagentur hat entschieden: Die Telekom darf ihre Konkurrenten zur Gigabit-Drosselung zwingen

Die schnellen Internet-Anschlüsse der Telekom und ihrer Konkurrenten stören sich gegenseitig. Das wollen die Bonner verhindern. Nun hat die Bundesnetzagentur ein Machtwort gesprochen – und ausgerechnet Glasfaser-Anbieter ziehen den Kürzeren.

Nutzer von schnellen Internet-Anschlüssen über Glasfaser-Leitungen müssen sich künftig auf langsamere Geschwindigkeiten oder sogar eine Abschaltung ihrer Anschlüsse einstellen. Grund dafür sind alte Kupferleitungen in den Häusern, die den Datenverkehr vom Keller in die Wohnungen leiten. Wie sich nun herausstellt, kommt es dort zu Störungen, wenn die Deutsche Telekom hier Vectoring-Anschlüsse schaltet und zugleich ein Glasfaseranschluss eines anderen Anbieters anliegt.

Damit muss Deutschland auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft eine weitere Hürde nehmen. Wie die Bundesnetzagentur jetzt entschieden hat, darf die Telekom in diesen Fällen entweder die Konkurrenten mit ihren Glasfaser-Anschlüssen abschalten oder von ihnen einen Drosselung der Geschwindigkeit verlangen.

„Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein“, sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko).

Was auf den ersten Blick wie ein Detail aussieht, hat große Auswirkungen. Mit der Super-Vectoring-Technik beschleunigt die Telekom die Datengeschwindigkeit in ihren alten Kupferleitungen. Bereits jetzt ist sie in der Lage, 16 Millionen Haushalte auf diese Weise mit einem Internet-Anschluss von bis zu 250 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Die Telekom wehrt sich damit vor allem gegen die Konkurrenz der TV-Kabelnetzbetreiber Vodafone und Unitymedia, die über ihre TV-Netze ebenfalls hohe Geschwindigkeiten erreichen.

Wem gehören die Leitungen in alten Häusern?
Tatsächlich kommt es nach Angaben der Telekom aber immer wieder zu Verbindungsabbrüchen in den Häusern, wenn gleichzeitig Glasfaser-Anbieter im Keller Zugang zu den Kupferleitungen im Haus haben. Denn die Signale stören sich gegenseitig, weil sie sich bei den Frequenzen überschneiden. In Deutschland gab es Ende 2017 knapp vier Millionen Glasfaseranschlüsse, jüngere Erhebungen liegen noch nicht vor.

Schätzungen zufolge führen davon zwei Drittel nur bis in die Keller der Häuser und nur ein Drittel direkt bis in die Wohnungen. Während Neubauten häufig Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen bekommen, sind es bei bestehenden Gebäuden mit mehreren Wohnungen eher die Keller, die damit erreicht werden. Vom Keller aus speisen die Anbieter dann die Signale in die alten Gebäudeleitungen ein, weil das Legen von Glasfaserleitungen in die Wohnungen hinein kostspielig und aufwendig ist.

Zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten ist ein Streit darüber ausgebrochen, wem die Leitungen in den älteren Häusern gehört. Während die Konkurrenten davon ausgehen, dass diese Endleitungen als wesentliche Bestandteile des Grundstücks Eigentum des Hauseigentümers sind, steht die Telekom auf dem Standpunkt, dass diese Leitungen ihr gehören.

Sie sei in dem größten Teil des deutschen Wohnungsbestandes die Eigentümerin, da bis Ende 1987 die Endleitungen und die Sprechapparate Teil des öffentlichen Fernsprechnetzes der Deutsche Bundespost waren, die wiederum die Rechtsvorgängerin der Telekom sei. Die Endleitungen seien daher nur „Scheinbestandteile“ des Grundstücks.

Konkurrenz ohne Gigabit-Zugänge
Die Bundesnetzagentur umgeht diese Diskussion mit der Feststellung, das die Verkabelung in den Häusern Bestandteil des Teilnehmeranschlusses ist. Damit darf auch nicht der Hauseigentümer entscheiden, wer die Leitungen nutzen soll. Die Behörde beruft sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz (TKG).

„Zum Zugang verpflichtet sei nicht der Eigentümer, „sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene“, heißt es in der Entscheidung der Behörde, die WELT vorliegt. In dem Beschluss wird die Deutsche Telekom als „Betroffene“ bezeichnet.

Demnach gibt es bei Störfällen nun zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Glasfaseranschlüsse der Telekom-Konkurrenten abgeschaltet, oder sie müssen das Frequenzspektrum freimachen, das die Telekom in diesen Leitungen für das Vectoring nutzt. Das hat jedoch Auswirkungen auf die Geschwindigkeit.

Denn dann können die Telekom-Konkurrenten keine Gigabit-Zugänge mehr anbieten. Sie müssten ihre Leitungen auf bis zu 600 Megabit pro Sekunde drosseln.

Wettbewerber könnten eigene Leitungen verlegen
Zwar buchen viele Glasfaser-Kunden noch gar keine Gigabit-Geschwindigkeiten über ihre Anschlüsse. Doch das dürfte sich bald ändern, da der Bedarf stetig steigt. Sollten sie diese Geschwindigkeiten nicht vermarkten können, hätten die Glasfaser-Anbieter Schwierigkeiten, Kunden zu überzeugen und Geld von Investoren einzusammeln.

Auch im Konkurrenzkampf mit den TV-Kabelnetzanbietern würden sie den Kürzeren ziehen. Unternehmen wie Vodafone und Unitymedia nutzen im Haus nicht die Kupferkabel der Telekom sondern eigene Kabel, über die sie vielerorts ebenfalls Gigabit-Geschwindigkeit anbieten können.

„Anstatt zukunftssicherer Glasfaser bis in die Gebäude einen klaren Vorrang einzuräumen, wird vielmehr der Telekom ein Bestands- und Vertrauensschutz auf ihre längst abgeschriebene Kupfer-Infrastruktur gewährt“, beklagt sich Breko-Geschäftsführer Albers. Die Telekom erhalte damit ein „Quasi-Monopol“ über die Gebäudeverkabelung. Dies sei das falsche Signal vor allem vor dem Hintergrund der neuen Breitbandziele der Bundesregierung, die Deutschland bis 2025 flächendeckend mit Gigabit-Geschwindigkeit versorgt sehen will.

Die Bundesnetzagentur zeigt den Telekom-Konkurrenten in ihrem Beschluss einen Ausweg auf: „Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen.“ Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) sieht darin keine Lösung.

„Die Bundesnetzagentur weiß sehr genau, dass im Falle bestehender Wohngebäude ein Glasfaserausbau bis in jede einzelne Wohnung nicht zeitnah realisierbar ist“, sagt Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Heer. Auf diese Weise werde die Chance vertan, einen schnellen Glasfaserausbau auch in Bestandsgebäuden zu ermöglichen. Eine Stellungnahme der Telekom war bis Redaktionsschluss nicht zu bekommen.

Quelle; welt
 
Ist doch klar, Deutschland soll in der Steinzeit bleiben. Damit die Telekom wie immer die Zukunkt verhindert. Lobyisten sei Dank!!!
 
Seh ich auch so.

Die Mehrzahl der Anschlüsse wird aktuell auf Super-Vectoring umgestellt, weil es die einfachste und schnellste Art ist,
aus den mickrigen Leitungen Speed heraus zu kitzeln.
Vor allem wenn man bedenkt, wie viele "Normalsterbliche" denn Gigabit wirklich BRAUCHEN!
Es ist in den in Deutschland überwiegend gemieteten Wohnungen ja auch gar nicht sicher,
dass der Nachmieter überhaupt den teueren Glasfaser-Tarif haben will.
Und wenn man dann noch bedenkt, wie ernst die Highspeed-Datenübertragung-Versprechen der Kabelbetreiber genomen werden dürfen
(mehrere Teilnehmer in einem Mietshaus = 100 mbit für Jeden? Dass ich nicht lache!), dann ist das Märchen von Gigabit-Anschluss
sowieso an den Haaren herbei gezogen.
UHD z.b. (und das wäre die einzige Anwendung die aktuell Highspeed kontinuierlich braucht) kommt auch mit 250kbit locker aus.
Und das bekommt über die Telefonleitung JEDER konstant an seiner "Dose"
Wer erwartet, Glasfaser für "lau" zu bekommen, kann sich ja gerne selbst eine Leitung vom Keller bis in seine Wohnung legen lassen.
Dann sieht er mal, was sowas kostet.
 
Hallo ihr alle,
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Leider vergisst du hier das Gesetz der sog. Störerhaftung. Damals beim CB Funk gab es schon das Problem. Der Störer haftet für Schäden oder Probleme. Von daher ist das Urteil logisch und nachvollziehbar und hat nichts mit Lobbyisten zu tun.

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Serhr guter Beitarge aber laut Wikipedia benötigt man für UHD "UHD-1 (4k) benötigt mehr als 10,2 Gigabit pro Sekunde, weshalb
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in der Version 2.0 bis zu 18 Gigabit pro Sekunde liefern kann. Das aus 88 verschiedenen Unternehmen aus der Elektronikbranche bestehende HDMI-Forum hat in einer Pressemitteilung im September 2013 bekanntgegeben, dass die Spezifikationen der zweiten HDMI-Generation, also HDMI 2.0, verabschiedet worden sind. Hauptänderung ist die Anhebung der maximalen Bandbreite auf 18 GBit/s, wodurch Ultra-HD-Inhalte mit 60 Bildern pro Sekunde wiedergegeben werden können.
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Allerdings wurde übergangsweise auch eine kleinere Datenrate mit der niedrigen Farbquantisierung 8 Bit und 4:2:0 erlaubt, um vorhandene HDMI-1.4-Chips nutzen zu können. Eine weitere Hürde stellt die neue Kopierschutz-Norm HDCP-2.2 dar, die in vollwertigen HDMI-2.0-Anschlüssen vorgeschrieben ist." Quelle Wikipedia
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Vielen Dank
 
Hab mich verschrieben. Gemeint waren natürlich 250mbit nicht kbit
:D
Und sag mal der Telekom, was im Wiki steht. Die Receiver schalten dir UHD erst gar nicht frei, wenn du keinen 100mbit Anschluss hast.
Streamen geht, aber Sender (UltraHD-MagentaTV und BuLi/Sport UHD) live empfangen geht nicht.
Toll, dass ich einen 401 und einen OLED4k-TV hier hab... NICHT
 
man was bin ich froh das ich glasfaser bis im Haus habe und das ganz aleine Soll die Telekom mal Ihre alten Leitungen inderhalb der Hauser erneuern durch abgeschirmte Leitungen dan hätten die auch keine Probleme typisch Telekom wir sind der Boxx und haben das Monopol am AAAA hängt der hammer. die mit ihren lahmen leitungen .
 
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Genau deshalb: Zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten ist ein Streit darüber ausgebrochen, wem die Leitungen in den älteren Häusern gehört. Während die Konkurrenten davon ausgehen, dass diese Endleitungen als wesentliche Bestandteile des Grundstücks Eigentum des Hauseigentümers sind, steht die Telekom auf dem Standpunkt, dass diese Leitungen ihr gehören.
 
Ich glaub die Anbieter übersehen dabei, dass erstens der Hauseigentümer da ein Wörtchen mitzureden hat.
Zweitens gab´s/gibt´s doch für´s KabelTV die Möglichkeit selber eine Firma mit der Verlegung zu beauftragen.
Und zu guter Letzt muss man doch nur in der Rechnung des Anbieters, der zuerst verlegt hat nachsehen, was in dessen Rechnung drin steht.
Steht ein da ein kostenpflichtiger Posten "Installation", gehört´s dem Hauseigentümer, weil er dafür bezahlt hat.
Kann der Hauseigentümer die Rechnung einer El.Firma vorlegen, gehört´s dem Hauseigentümer.
Und bei den alten Telefonleitungen gilt das so ähnlich.
Wurde die Leitung ab Telefonverteiler von der (ehem.) Deutschen Post weiter verlegt, gehört´s dem Nachfolge-Unternehmen Telekom.
Seit vielen Jahren legte die Post/Telekom die Kabel nur noch bis zum Übergabepunkt "Telefonverteiler" und gab die Hoheitsrechte ab dort auf.
Soll heißen, der Hauseigentümer musste selber sehen, wie es von dort aus weitergeht.
Es interessiert mich als Eigentümer herzlich wenig, ob die Leitung vom Verteiler/ÜP als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes gilt oder nicht.
Wenn ich die Installation bezahlt hab, dann gehörts mir.
Wenn nicht dem, der´s damals verlegt hat.
Und meiner Meinung nach ist der Streit sowieso für die Katz.
Schließlich gibt´s ja die EMV Verordnung. Und die sagt, dass ein Medium keine Störungen verursachen darf. Tut sie das, muss nachgebessert oder der Betrieb eingestellt werden.
Stört also die Verwendung der alten Kupferleitungen den Betrieb anderer Geräte, (und das tut es ja erwiesenermaßen) ist der Betrieb einzustellen.
Wie ich schon sagte: Viel Lärm um nichts. Da wolen sich die Kabelbetreiber lediglich mal wieder günstig die Anlagen unter den Nagel reißen, für die die Telekom bezahlt hat.
Besonders KabelDeutschland und dessen Aufkäufer Vodafon haben bei mir wegen ihrer Praktiken Hausverbot. (Bin selber Eigentümer von nem Mehrfamilienhaus).
Das ganze jetzt hier zu erläutern würde den Rahmen meines Beitrags sprengen. Aber mit den "Gaunern" bin ich fertig!

Die
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definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt:

„die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.“​

Daraus werden die grundlegenden Schutzanforderungen abgeleitet, die jedes elektrische Betriebsmittel, das in Verkehr gebracht wird, einhalten muss. Die Schutzanforderungen legen fest, dass einerseits die Störaussendungen des Betriebsmittels so gering sein müssen, dass z. B. Rundfunkempfänger oder andere Betriebsmittel in der Störumgebung nicht unzulässig beeinflusst werden. Dabei handelt es sich um eine Begrenzung der Störquellen (sog.
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). Andererseits sollen die zu erwartenden auf das Betriebsmittel einwirkenden Störgrößen (Felder, Störströme oder Störspannungen) dessen Funktion nicht beeinträchtigen. Das Betriebsmittel muss also hinreichend störfest aufgebaut werden.
 
Also ganz einfach gesagt:
Wenn andere Anbieter Techniken in Betrieb nehmen die bestehende Techniker stören dann müssen sie es wieder abschalten oder dafür sorgen das es andere nicht stört.
Das hat nichts mit Monopol etc zu tun.

Das ging der Telekom beim Ausbau nicht anders. Entbündelte Anschlüsse durften nicht gestört werden und somit kam das Shaping am VDSL Anschluss
 
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