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HOT BGH bremst Netflix aus: Keine beliebigen Preiserhöhungen

Ein jetzt veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2021 ist eine Niederlage für den Streaming-Dienst Netflix. Bei Preiserhöhungen werden ihm Grenzen aufgezeigt. Ein Urteil des Berliner Kammergerichts ist nun rechtskräftig.

Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. (Az. I ZR 23/20)

Netflix: Preisbildungsprozess ist sehr komplex

Die Klausel hieß: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Abonnenten würden aber mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert. Netflix hatte sich damit gerechtfertigt, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Außerdem komme es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen.

Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann - aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien dann auch im Einzelnen offenzulegen. Was demnach nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Daneben hatte das Gericht die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, der nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hinwies.

BGH verwirft Revisionsbeschwerde von Netflix

Revision wurde damals nicht zugelassen. Netflix hatte versucht, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH verworfen, weil der Streitwert unter der erforderlichen Schwelle von 20.000 Euro liege. Netflix hatte sich nachträglich um eine Korrektur nach oben bemüht - die Klausel habe besondere wirtschaftliche Bedeutung. Dies hätte laut BGH aber noch vor dem Kammergerichtsurteil passieren müssen.

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Quelle; onlinekosten
 
Naja, so gut das auch für den Nutzer im 1. Augenblick scheinen mag, ist es doch ein Eingriff im freien Markt. Der Markt reguliert sich selbst, wenn man ihn lässt. Ist es zu teuer, nimmt niemand mehr ein solches Angebot, ist der Preis ok, kommen auch die Kunden von allein und bleiben. Solche eigenmächtigen Regulierungen seitens der Judikative halte ich für falsch. Das gilt allgemein für den freien Markt, nicht nur für Netflix.
 
Der freie Markt existiert in dem Sinne nicht. Und das der Gesetzgeber ab und zu eingreift, ist ebenfalls gut. Andernfalls würde einer alle Wasserwerke aufkaufen und dann bestimmt nicht der Markt den Preis, sondern ein Einzelner. Ist bei Streaming Diensten aber eher zu verschmerzen, wenn man den einfach abbestellt.
 
Ich hatte mal ein Netflix Abo mußte aber feststellen das Amazon Prime weitaus besser und vielfältiger ist als Netflix. Bei Amazon kann man auch TV-Kanäle zum Abo hinzufügen zb AXN, RTL-Crime usw was bei Netflix nicht möglich ist. Wer nur mit seinem PRIME Konto schaut der ist auf jedenfall bei Amazon besser bedient als bei Netflix und spart zudem auch noch Kohle.
 
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