Lass doch immer deine falschen Hinweise.
In Achern wurde die Karte des Kunden abgeschaltet mit Beginn der Verlängerung Juni 2016. Dann wurden anschließend auch zu hohe Beiträge abgebucht, die der Kunde zurückbuchte, dann aber doch an Sky zahlte, um wieder sehen zu können, doch daran lag die Abschaltung ja gar nicht, weil auch nach Zahlung aller geforderten Beträge die V14 dunkel (gepairt mit unbekanntem Phantasie-Leihgerät) blieb. Daher dann die empörte Klage. Nicht eine Klage, den Preis zu senken. (Kunde hatte unter Zeugen den Receiver HD 1000 für Vertragsverlängerung vereinbart.)
Sky erkannte diese Klage ohne Einschränkung an. Urteil wurde gefällt. Vertrag rückwirkend aufgehoben, alle Kosten trug Sky. Das sollte man begreifen können.
Das Urteil von Eutin hat sky ebenso anerkannt (Sky hat keine Berufung eingelegt). Sky hat dort eingesehen, dass man Leihgerät nicht aufzwingen darf, wenn nachweislich ein anderes Gerät vereinbart war. Wie auch der BGH schon urteilte: Kunde darf eigenes Gerät bis Laufzeitende nutzen.
Und nun nicht alles zum 100. Mal wiederholen, sondern lesen. Und jetzt bitte mal AGB 1.5.2 lesen, auf sky.de und sky.at.
Und die
neue Klausel 1.4.4. Lesen, lesen, lesen...
Und ja, Sky lässt zumindest jeden immer aus dem Vertrag heraus, der sich gegen Leihgerätezwang bisher wehrte. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gern...
Schwieriger schon, die Vertragserfüllung durchzusetzen. Also die Beendigung des Vertrags mit eigenem Receiver. dazu gab es auch schon mehrere entsprechende Erfolge.
b2t