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Off Topic Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig

Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig. Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier verkündete. Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten. Der Erste Senat ordnete zudem an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen.
Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen hatten Zweifel daran angemeldet, ob die Berechnung der Bedarfssätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und deshalb Karlsruhe zur höchstrichterlichen Klärung angerufen. Bisher werden die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen haben bemängelt, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.
quelle: t-online
 
AW: Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig

Eilmeldung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz IV- Regelsätze für Kinder und Erwachsenen als Verfassungswidrig erklärt


Die obersten Verfassungsrichter urteilten: Die Bemessungsgrundlagen der Hartz IV Regelsätze für Kinder und Erwachsenen sind Verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag dem Gesetzgeber aufgetragen, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin sollen Hartz-IV Betroffene ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Den Vorsitz der Urteilsverkündung hatte Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier hatte den Vorsitz bei der Hartz IV Regelsatz-Verhandlung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgetragen die Überarbeitung der Regelsätze transparent zu gestalten. Die Verfassungsrichter haben in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen und große Sozialreformen gefordert.

Aus dem Wortlaut:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis
zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann."

Drei Kläger hatten gegen die Berechnung der Hartz IV Regelsätze geklagt. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen der Sozial- und Landessozialgerichte hatten bemängelten, dass kein eigener Bedarf für die Kinder errechnet wurde, sondern er nur aus denen der Erwachsenen abgeleitet wird - obwohl Kinder häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und für sie Bildungsausgaben anfallen. Schon im Januar 2009 hatte das Bundessozialgericht deshalb die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig erklärt. (09.02.2010)

Das ist (doch) faul an Hartz IV: Dieses Interview hat das Magazin "Focus" in seiner aktuellen Ausgabe nicht veröffentlicht. Warum? Entscheiden Sie!

Nachfolgendes Interview hat das Magazin "Focus" am 30. Januar 2010 mit Falko Maiwald, ein freies Redaktionsmitglied von gegen-hartz.de geführt, aber leider nicht, wie angekündigt, in seiner aktuellen Ausgabe veröffentlicht. Stattdessen dürfte Prof. Wolfgang Franz umfassend erklären, warum der ALG II-Regelsatz unbedingt gekürzt werden soll. Um das Interview nicht vorzuenthalten, werden wir es nun an dieser Stelle veröffentlichen. Die Fragen stellte eine Focus Redakteurin.

Frage: Am 9. Februar will das Verfassungsgericht den Regelsatz von Hartz IV besonders in Hinblick auf die Bedürfnisse betroffener Kinder neu bewerten. Wie schätzen Sie die Chancen auf ein zufriedenstellendes Urteil ein?
Antwort: Sofern sie mit „zufriedenstellend“ meinen, dass das BVerfG urteilen wird, dass die Kinderregelsätze nicht bedarfsdeckend sind, so stehen die Chancen zweifelsfrei sehr gut, da die aktuellen Kinderregelsätze den tatsächlichen Bedarf Heranwachsender ja nachweislich nicht berücksichtigen. Ich sehe aber auch gute Chancen, dass das BVerfG das Gleiche für die Regelsätze Erwachsener urteilen wird, denn die Bundesregierung konnte dem BVerfG nicht erklären, warum dort massive Kürzungen vorgenommen wurden.

Ist die reine Erhöhung des Regelsatzes überhaupt der richtige Weg oder empfehlen sich eher Zusatzleistungen in Formen von Gutscheinen, etc.?
Den Regelsatz tatsächlich bedarfsorientiert zu berechnen und anzupassen, ist zwingend erforderlich. Nicht nur, weil es das Grundgesetz es so fordert, sondern damit Betroffene endlich in die Lage versetzt werden, ihren tatsächlichen Grundbedarf decken zu können. Wieso sollen sich nur die Diäten unserer Politiker an den Lebenshaltungskosten orientieren und nicht auch die Grundsicherung? Aber auch für die Regelsatzkürzung auf 90% bei Paaren und auf bis zu 60% bei Kindern gibt es keinerlei nachvollziehbare logische oder tatsächliche Gründe. Da nützt es auch nichts, nur den Eckregelsatz zu erhöhen, denn davon würden insbesondere die Kinder letztlich nichts haben. Es muss auch diese vollkommen ungerechtfertigte Staffelung abgeschafft werden.

Auch einmalige und wiederkehrende Mehrbedarfe, wie z.B. der enorme Bekleidungsbedarf bei Heranwachsenden, müssen wieder Berücksichtigung finden. Gutscheine können hierbei nicht Teil der Lösung sein, sondern würden die Probleme nur vergrößern, da sie Betroffene weiter stigmatisieren und entmündigen. Nur in Ausnahmefällen ist die Bedarfsdeckung durch Gutscheine angezeigt und diese sind bereits im SGB II geregelt: bei nachgewiesener nicht zweckentsprechender Leistungsverwendung soll die Bedarfsdeckung durch Gutscheine erfolgen. Hilfreich wäre aber auch eine kostenlose Essensversorgung in Schulen und Kindertagesstätten.

Was sollte sich an Hartz IV Ihrer Meinung nach generell ändern? Wo liegen die größten Probleme dieser Unterstützungsform?
Arbeitslosengeld II ohne einen gesetzlichen Mindestlohn als Gegengewicht hat zwangsläufig den Arbeitsmarkt destabilisiert, weil es durch die Wirtschaft als Lohnsubvention missbraucht wird. Und genau darin liegt meiner Meinung nach auch das größte Problem. Die Wirtschaft hat mittlerweile ALG II schon fest in ihre Gewinnkonzepte eingeplant und stellt diesbezüglich aktuell sogar noch weitere Ansprüche an die Bundesregierung, deren Durchsetzung sich die FDP auf ihre Fahnen geschrieben hat: die Finanzierung der Steuergeschenke durch Regelsatzkürzung um 30%. Diese staatliche Lohnsubvention hat zu einer enormen Ausweitung von Billigentlohnung und massiver Inanspruchnahme von staatlichen Hilfen, hauptsächlich ALG II, durch Betroffene geführt und damit auch den Bundeshaushalt erheblich belastet. Das muss umgehend beendet werden, indem - wie in anderen europäischen Ländern auch - zur Regulierung ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Nur so ist das Ziel: Arbeit wieder attraktiv zumachen, zu erreichen. Dazu die Grundsicherung zurück zu fahren, würde das Problem nur noch vergrößern, denn im Gegenzug würden die Löhne nur noch mehr sinken, infolge dessen noch mehr Werktätige von ALG II abhängig werden und der Bundeshaushalt noch mehr belastet.

Welche Erfahrungen haben Sie und andere in Ihrem Aktionsumfeld mit Hartz IV gemacht? Wie bewerten Sie den Umgang von Hartz IV-Empfängern mit ihrem Schicksal?
Hierbei muss man zuerst beachten, dass nur etwa die Hälfte aller ALG II-Bezieher auch arbeitslos ist, die andere Hälfte befindet sich, wie es heute heißt, in prekären Beschäftigungsverhältnissen, auf Hochdeutsch: in Billiglohnjobs.
Ich selbst habe überwiegend negative Erfahrungen gemacht. Freunde bleiben fern, kennen einen nicht mehr. Hier zeigt die Stigmatisierung von ALG II-Empfängern ihre massive meinungsbildende Wirkung.

Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist fast unmöglich, da man sich das als ALG II-Bezieher finanziell einfach nicht leisten kann. Die meisten arbeitslosen ALG II-Empfänger hadern mit ihrem Schicksal, sie fühlen sich ausgeschlossen, nicht mehr gebraucht, aufs Abstellgleis geschoben. Wie auch die aktuelle Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, sind 97% aller arbeitslosen ALG II-Bezieher bereit und willig, zu arbeiten - nur es fehlen die dafür erforderlichen Arbeitsplätze, an die Wirtschaft darf man diesbezüglich aber keine Erwartungen stellen, weder aktuell noch in Zukunft. Im öffentlichen Sektor gibt es zwar genügend Arbeit, aber da kann und will sie keiner bezahlen.

Und die ALG II-Empfänger, die nicht arbeitslos sind, fühlen sich von den Ämtern einfach nur gegängelt, bevormundet, unter Druck gesetzt und wollen so schnell wie möglich vom ALG II weg, selbst wenn das bedeutet, noch weniger Geld zu haben. Wer irgendwie kann, verzichtet lieber auf ALG II, als sich der Willkür der Ämter zu unterwerfen.

Geht die Deutsche Regierung falsch mit dem Thema Armut in unserem Land um?
Eindeutig: ja. Das ist aber kaum verwunderlich, da sie dieses Problem maßgeblich mit verursacht hat. Um diese Frage korrekt zu beantworten, muss man aber Armut erst mal definieren: arm ist in unserer Gesellschaft jemand, der so wenig Einkommen hat, dass er zwar seine grundlegenden existenziellen Bedürfnisse befriedigen kann, dem aber aus finanziellen Gründen eine Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt bleibt. In Deutschland gibt es drei Bevölkerungsgruppen, auf die das zutrifft.

Zur ersten Gruppe gehören die Langzeitarbeitslosen, von denen die meisten von ALG II leben. Bei denen wird Armut als Folge von Arbeitsverweigerung, Faulenzertum und antisozialen Verhaltens dargestellt. Diese Armut ist aber eine direkte und unvermeidbare Folge von Arbeitslosigkeit - und die kann jeden treffen, Personen jeden Alters und aus jeder gesellschaftlichen Schicht, die man im Arbeitsprozess nicht mehr benötigt, denn die wahre Ursache ist: die Wirtschaft benötigt die Arbeitskraft dieser Menschen einfach nicht mehr. Nur wenn man mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung offen und ehrlich umgeht, kann man auch eine vernünftige Lösung finden.

Zur zweiten Gruppe gehören diejenigen, die trotz Arbeit arm sind. Dafür sind aber nicht die Harz IV-Bezieher verantwortlich, wie immer wieder behauptet wird, sondern die Arbeitsmarktpolitik unserer Bundesregierungen. Diese betreiben seit Jahrzehnten eine Umverteilung von unten nach oben und haben dafür bestehende Gesetze, z.B. im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, massiv gelockert und darin ursprünglich vorhandene Sicherungen entfernt - kurz: die Arbeitnehmerechte umfassend beschnitten - was u.a. zu einer massiven Ausweitung des Billiglohnsektors geführt hat. Auch der tolerierte Missbrauch von ALG II als Lohnsubvention ist eine Folge dieser Politik. Zur Dritten Gruppe gehören all diejenigen, welche im Alter arm sind, weil sie schon als Langzeitarbeitslose und Billiglohnarbeiter arm waren. In den kommenden Jahren wird diese Gruppe erheblich anwachsen.

Welche gesellschaftlichen Entwicklungen besorgen Sie am meisten?
Der massive Verlust moralischer und gesellschaftlicher Werte wie Ehrlichkeit und Familie. Auch hierfür ist die Politik maßgeblich mit verantwortlich. Wenn ich dann CDU-Wahlplakate wie: „Kinder sind unsere Zukunft.“ lese, werde ich einfach nur wütend über so unverschämte Lügen, denn die praktizierte Wahrheit sieht anders aus. Kinder sind in unserer Gesellschaft zwar als Konsumenten hoch begehrt, aber als Kostenfaktor werden sie von Politik und Wirtschaft vehement abgelehnt. Durch die Gesetzgebung werden Alleinstehende auf dem Arbeitsmarkt ausdrücklich favorisiert, Familien stoßen hingegen nur auf Widerstände. Unter dem Deckmantel von mehr Flexibilität wurde die Bezugsdauer von Elterngeld halbiert, wird Eltern weiterhin der Anspruch auf Teilzeitarbeit verweigert. Vielen wird unmittelbar nach der Elternzeit sogar gekündigt. Wenn man sich als Frau mit Kindern unter 15 Jahren bewirbt und das Glück hat, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, hört man in fast allen Fällen: „Sie haben noch kleine Kinder? Kommen sie wieder, wenn die groß sind.“ Als Mann wird man schief angesehen, wenn man dem Arbeitgeber erklärt, zu Hause bleiben zu müssen, weil das Kind krank ist. Bei nächster Gelegenheit folgt dann die Kündigung. „Familie“ ist heutzutage DAS Feindbild auf dem Arbeitsmarkt und daran muss sich unsere Gesellschaft messen lassen, womit sie nur eine sehr traurige Vorstellung abgibt. (Abdruck frei, gegen-hartz.de, 08.02.2010)

Quelle: gegen hartz
 
Bundesverfassungsgericht - Kindergeld-Anrechnung auf Hartz IV rechtens

Bundesverfassungsgericht - Kindergeld-Anrechnung auf Hartz IV rechtens

Die Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die ALG-II-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nach Ansicht der Kläger werden Hartz-IV-Empfänger bei der vollen Anrechnung des Kindergeldes nicht benachteiligt.

Das Kindergeld darf komplett auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.
Die Anrechnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde durch die Anrechnung nicht verletzt, heißt es in dem Beschluss.

Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihr Grundsatzurteil zu Hartz-IV-Leistungen vom Februar (1 BvL 1/09 u.a.). Danach ist zwar ein menschliches Existenzminimum zu sichern – das heißt aber nicht, dass alle Leistungen zugunsten von Kindern in gleichem Maße berücksichtigt werden müssen wie beim Steuerrecht.

Damit blieb die Verfassungsbeschwerde der Eltern eines 15-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen erfolglos. Sie hatten gefordert, das Kindergeld nur zur Hälfte anzurechnen. Dies entspreche dem Betrag, der bei der Steuer in Form des Kinderfreibetrages wegen Betreuungs- oder Ausbildungsbedarfs angesetzt wird.

Nach Ansicht der Kläger werden Hartz-IV-Empfänger bei der vollen Anrechnung des Kindergeldes benachteiligt. Dem widersprachen die Karlsruher Richter und bestätigten damit eines Entscheidung des Düsseldorfer
Sozialgerichts.(1 BvR 3163/09 – Beschluss 11 März 2010)

Quelle: welt.de
 
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