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Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

TV Pirat

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Kabinett berät am Mittwoch über Anhebung des Regelsatzes


Die Bundesregierung plant den Hartz IV Regelsatz für einen Erwachsenen ab 2014 um neun Euro anzuheben. Das berichtet das Boulevardblatt „Bild“ und beruft sich dabei auf Regierungskreise.

Das Bundeskabinett will sich den Angaben zufolge am kommenden Mittwoch treffen und die Regelsatzerhöhung besprechen. Laut Regierungsangaben soll der Arbeitslosengeld II Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um neun Euro auf 391 Euro ansteigen. Zu Beginn des Jahres war der Eckregelsatz um acht Euro auf 382 Euro angestiegen. Die Steigerungen für Bedarfsgemeinschaften / Ehepartner waren prozentual entsprechend geringer. Auch die Sätze für Kinder werden nur anteilig erhöht.
Die Steigerungen orientieren sich an den gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie an den unteren Einnahmen. Linke, Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren den ALG II-Regelsatz als verfassungswidrig, weil viel zu gering und unsauber berechnet.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

Woooohoooo endlich 3 Monate Urlaubsreisen auf dem Kreuzfahrt Dampfer obwohl halt warte mal *grübel* die Energie kosten (Strom) sind um 14€ gestiegen.... Mist da bleibt wieder nichts über


Wer Sarkasmus und Ironie findet darf es behalten...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

@Warpilein,
besser hätte ichs nicht ausdrücken können.

Weißt Du nicht, das die H4ler auf einer "Dampferweltumrundungsreise" ein haufen Geld sparen können?
- Schließlich brauchen sie da den Strom nicht extra bezahlen. Vorausgesetzt sie haben zu hause das Licht aus gemacht.

MfG
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

ich finde sowas nicht witzig. das die regierung eines der reichsten länder der erde mrd. ins ausland schickt und zu hause es nicht schafft das niemand hungern muss, niemand angst vor einer strom- gassperre haben muss und das bildung und essen in der schule nur noch previligierten vorbehalten ist.
 
Kabinett billigt höhere Hartz-IV-Regelsätze

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um 2,3 Prozent gebilligt. Nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums steigt der Regelsatz für Alleinstehende Anfang kommenden Jahres von 382 auf monatlich 391 Euro.

Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für die rund 6,1 Millionen Leistungsempfänger liegt über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die vorgesehene Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um durchschnittlich 2,3 Prozent als zu niedrig krisitiert. Die Bezieher von Hartz IV blieben leider «weiter abgehängt», monierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

«Diese Regelsätze decken nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern kommt weiterhin viel zu kurz.» Der DGB fordere eine transparente Regelsatzfindung durch eine unabhängige Kommission und eine bessere Behandlung von Langzeitarbeitslosen, damit sie schneller in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

Kritik kam auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Es handele sich weiter um einen «kümmerlichen Armutssatz», sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, der «Berliner Zeitung». Nötig sei ein Satz von mindestens 437 Euro plus Zahlung einmaliger Leistungen.

Quelle: internetcologne.de

+++ Live-Ticker zur Syrien-Krise +++
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

@Trolli, dies kann man nur noch mit Sarkasmus und Ironie ertragen. Da war nichts witziges in den Beiträgen, aber so ist nun mal "unsere" Regierung, bei den Minderheiten kann man sich austoben und die Bildleser geilen sich daran auf.
Was soll auch bei der CDU anderes rauskommen.

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

Hi!

Leut!

ich rege mich schon garnet auf. Habe die Hoffnung aufgegeben. Und damit automatisch lebe ich gesunder. Da wachsen mir wieder Haare auf dem Sa.. Da müsste es richtig krachen wie vor Jahren. An die NSA, nein ich werde keine Bombe bauen dazu fehlen mir noch die Mittel....
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

@czutok und sigi,

werft mal einen blick aus dem fenster ob irgendwelche dunkle vans vorfahren. dann würd ich mir gedanken machen :DDD:DDD
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

Das könnten auch ein kreuzfahrenden, flaschensammelnder H4-Empfänger sein, der sich jetzt einen dunklen Van leisten kann!

Wenns nicht so traurig währe.

MfG
 
AW: Hartz IV Regelsatz soll um 9 Euro ab 2014 steigen

@Trollkopf
bei mir auf dem Parkplatz stehen nur dunkle vans , ich glaube die waren letztens in angebot , weil jeder zweiter ist ein schwarzer , oder dunkel blau :DDD

die meinsten leute haben nicht genug Geld um was richtiges zu essen , und ihr wolt aus der nicht mal 400,-€ noch was auf die seite legen um etwas zu bauen , macht keine witze :DDD

PS. an die dunklen vans fahrer
wenn die neten kolegen vorbei kommen wollen , dann bitte ne kiste bier mitbringen :DDD:DDD
 
Angepeilte Hartz IV-Erhöhung viel zu gering

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DGB und Paritätischer Wohlfahrtverband kritisieren zu geringe Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes


Nachdem gestern bekannt wurde, dass der Hartz IV-Regelsatz Anfang 2014 von derzeit 382 Euro auf 391 Euro pro Monat für Alleinlebende und von 345 Euro auf 353 Euro für gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Erwachsene angehoben werden soll, meldeten sich jetzt DGB und Paritätischer Wohlfahrtsverband zu Wort. Beide kritisieren die vorgesehene Erhöhung von durchschnittlich 2,3 Prozent als zu niedrig.

DGB und Paritätischer Wohlfahrtsverband fordern weitere Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbands bezeichnete die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes gegenüber der „Berliner Zeitung“ als einen „kümmerlichen Ansatz“. Der Regelsatz müsse mindestens auf 437 Euro pro Monat angehoben werden zuzüglich der Zahlung von einmaligen Leistungen. Die Linke fordert hingegen eine Ablösung von Hartz IV durch eine Mindestsicherung ohne Sanktionen. Hier wird ein Regelsatz von mindestens 500 Euro als realistisch angesehen.

Auch der DGB äußerte sich kritisch. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“, dass Hartz IV-Bezieher mit der geplanten geringen Erhöhung des Regelsatzes „weiter abgehängt“ blieben. „Diese Regelsätze decken nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern kommt weiterhin viel zu kurz.“ Die Regelsatzfindung müsse von einer unabhängigen Kommission mit mehr Transparenz erfolgen. Zudem fordere der DGB eine „bessere Behandlung und Betreuung“ von Erwerbslosen.

Quelle: gegen-hartz
 
Hartz IV Regelsätze ab 2014

05.09.2013

Das sind die Regelbebedarfe ab dem ersten Januar 2014

Ab dem ersten Januar 2014 wird der Hartz IV Regelsatz um minimale 2,27 Prozent angehoben. Ebenso werden auch die Sozialhilfe, Grundsicherung für Erwerbslose, die Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung angeglichen. Die Anpassung ist keineswegs eine gewollte Maßnahme der Bundesregierung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Die Sätze müssen den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten und der gestiegenen Löhne angeglichen werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Vorhaben zugestimmt. Nun muss noch der Bundesrat seine Zustimmung erbringen.

Damit hat ein alleinstehender Erwachsener einen Anspruch auf 391 Euro (davor 382 Euro) zuzüglich Kosten der Unterkunft. Die Regelleistungen in Bedarfsgemeinschaften und für Kinder steigen jedoch nur anteilig. Hier die Regelsätze ab 2014:

Hartz IV Regelsätze im Jahr 2014 gegenüber 2013

Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr)

Paare/Bedarfsgemeinschaften353 Euro (8 Euro mehr)

Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr)

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr)

Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr)

Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr)
.

Jedes Jahr werden die Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Für 2014 liegt die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugrunde.

Viele Kritiker bemängeln dieses Verfahren als völlig unzureichend und verfassungswidrig. So erklärte zum Beispiel der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider: „Die ist die "Erhöhung" auf einen neuerlichen kümmerlichen Armutssatz. Nach unseren Berechnungen müsste bei einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 Prozent auf 437 Euro + einmaliger Leistungen angehoben werden.“

Quelle: gegen-hartz

+++ Live-Ticker zur Syrien-Krise +++
 
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