Die Barzahlung des Rundfunkbeitrags darf abgelehnt werden, das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht aber noch einmal am Zug.
Weil der Hessische Rundfunk (HR) die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ablehnte, zogen zwei Personen bis vor den EuGH - und haben dort nun eine wohl entscheidende Niederlage eingesteckt. Die Richter entschieden nun nämlich, dass ein Euro-Land seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten könne - davon könne aus Gründen des öffentlichen Interesses aber auch Ausnahmen geben. Etwa dann, wenn man dadurch den Verwaltungsaufwand gering halten kann.
Die zwei deutschen Staatsbürger wollten ihre Rundfunkgebühren in bar begleichen, der HR lehnte das aber ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide, gegen die die beiden Personen juristisch vorgingen. Schon seit Jahren kursiert im Internet das Gerücht, dass man durch das Angebot einer Barzahlung die Zahlung der Rundfunkbeiträge umgehen könnte, weil die Anstalten eben kein Bargeld akzeptieren.
Ganz vorbei ist die juristische Auseinandersetzung aber noch nicht. Nach dem Urteil des EuGH muss das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob es im konkreten Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung der Rundfunkbeiträge mit Bargeld zu verweigern. Davon ist aber auszugehen, weil es eben den Verwaltungsaufwand des Beitragsservice massiv erhöhen würde, sollte die Barzahlung erlaubt werden.
Der Streit zwischen HR und den beiden klagenden Personen schwelt schon seit vielen Jahren. Bereits im Jahr 2016 bekam die Rundfunkanstalt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Recht (DWDL.de berichtete). Schon damals mutete die Begründung der zwei Kläger etwas kurios an. Sie könnten schließlich auch zu einer Bank gehen und die Beiträge dort bar auf das Konto des HR überweisen. Das sei allerdings nicht zumutbar, argumentierten sie.
Quelle; dwdl
Weil der Hessische Rundfunk (HR) die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ablehnte, zogen zwei Personen bis vor den EuGH - und haben dort nun eine wohl entscheidende Niederlage eingesteckt. Die Richter entschieden nun nämlich, dass ein Euro-Land seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten könne - davon könne aus Gründen des öffentlichen Interesses aber auch Ausnahmen geben. Etwa dann, wenn man dadurch den Verwaltungsaufwand gering halten kann.
Die zwei deutschen Staatsbürger wollten ihre Rundfunkgebühren in bar begleichen, der HR lehnte das aber ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide, gegen die die beiden Personen juristisch vorgingen. Schon seit Jahren kursiert im Internet das Gerücht, dass man durch das Angebot einer Barzahlung die Zahlung der Rundfunkbeiträge umgehen könnte, weil die Anstalten eben kein Bargeld akzeptieren.
Ganz vorbei ist die juristische Auseinandersetzung aber noch nicht. Nach dem Urteil des EuGH muss das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob es im konkreten Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung der Rundfunkbeiträge mit Bargeld zu verweigern. Davon ist aber auszugehen, weil es eben den Verwaltungsaufwand des Beitragsservice massiv erhöhen würde, sollte die Barzahlung erlaubt werden.
Der Streit zwischen HR und den beiden klagenden Personen schwelt schon seit vielen Jahren. Bereits im Jahr 2016 bekam die Rundfunkanstalt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Recht (DWDL.de berichtete). Schon damals mutete die Begründung der zwei Kläger etwas kurios an. Sie könnten schließlich auch zu einer Bank gehen und die Beiträge dort bar auf das Konto des HR überweisen. Das sei allerdings nicht zumutbar, argumentierten sie.
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