TV Pirat
Elite Lord
06.07.2012
Bundesagentur arbeitet an neuen Hartz IV-Anträgen
Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet derzeit an einem neuen Hartz IV-Antrag. Der Sinn ist, dass diese verständlicher werden, um die Antragstellung im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I zu erleichtern.
Die neuen Entwurfsformulare (Entwürfe, keine Gültigkeit!) hat Harald Thomé von der Tachles e.V. zur Ansicht ins Internet gestellt. Seiner Ansicht nach seien diese in Sachen „Bürgerfreundlich“ ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn gleich „inhaltlich gewiss noch an dem ein oder anderen Punkt zu feilen“ sei. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Bundesagentur nach sieben Jahren die A2LL-Bescheide umstellen würde, damit diese lesbar werden. „Insbesondere in welcher Höhe an wen gezahlt wird, wie sich die Kosten der Unterkunft zusammensetzt, welche Abzugsbeträge bei Einkommen vorgenommen wurden, welche Beträge aufgerechnet werden und wie hoch noch die offenen Summen sind“, so Thomé. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und der gesetzeskonformen Umsetzung müsse die BA hier noch einiges tun.
Die Entwürfe die nicht zur Antragsstellung sondern nur zur Ansicht vorliegen können Link ist nicht mehr aktiv. (SGB-II-Hauptantrag), Link ist nicht mehr aktiv. (Anlage EK) und Link ist nicht mehr aktiv. (Anlage Unterkunftskosten) eingesehen werden. Alle Entwürfe sind im PDF-Format.
Minijob-Grenze wird auf 450 Euro angehoben
Quelle: gegen-hartz
Bundesagentur arbeitet an neuen Hartz IV-Anträgen
Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet derzeit an einem neuen Hartz IV-Antrag. Der Sinn ist, dass diese verständlicher werden, um die Antragstellung im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I zu erleichtern.
Die neuen Entwurfsformulare (Entwürfe, keine Gültigkeit!) hat Harald Thomé von der Tachles e.V. zur Ansicht ins Internet gestellt. Seiner Ansicht nach seien diese in Sachen „Bürgerfreundlich“ ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn gleich „inhaltlich gewiss noch an dem ein oder anderen Punkt zu feilen“ sei. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Bundesagentur nach sieben Jahren die A2LL-Bescheide umstellen würde, damit diese lesbar werden. „Insbesondere in welcher Höhe an wen gezahlt wird, wie sich die Kosten der Unterkunft zusammensetzt, welche Abzugsbeträge bei Einkommen vorgenommen wurden, welche Beträge aufgerechnet werden und wie hoch noch die offenen Summen sind“, so Thomé. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und der gesetzeskonformen Umsetzung müsse die BA hier noch einiges tun.
Die Entwürfe die nicht zur Antragsstellung sondern nur zur Ansicht vorliegen können Link ist nicht mehr aktiv. (SGB-II-Hauptantrag), Link ist nicht mehr aktiv. (Anlage EK) und Link ist nicht mehr aktiv. (Anlage Unterkunftskosten) eingesehen werden. Alle Entwürfe sind im PDF-Format.
Minijob-Grenze wird auf 450 Euro angehoben
Quelle: gegen-hartz