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Hartz IV: ALG II Antragsbegründung rechtswidrig

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TV Pirat

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05.03.2014

Viele Jobcenter fordern neben dem Hartz IV Antrag eine zusätzliche sogenannte Antragsbegründungen

In zahlreichen Städten und Gemeinden werden bei (Neu-) Antragstellung von Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungen eine dem offiziellen Antrag sogenannte Antragsbegründung mit beigefügt. Viele Menschen wenden sich hilfesuchend an unsere Redaktion. Sie wissen nicht, was in dieser zusätzlichen Antragsbegründung geschrieben werden soll. Zudem besteht die Frage, ob eine solche zusätzliche Begründung überhaupt mit den SGB II-Gesetzgebungen im Einklang sind.

Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit begründen eine zusätzliche Antragsbegründung mit dem Argument des Sozialleistungsmissbrauchs. Die Sachbearbeiter sollen sich mit der Zusatzbegründung „ein umfassenderes Bild über die finanzielle Situation des Antragsstellers“ machen können. Wir stellen fest: Grundsätzlich ist rein rechtlich eine solche Begründung nicht erforderlich, um einen Hartz IV-Antrag zustellen. Aber: Wer hat schon die Kraft bereits am Anfang sich einen Rechtsstreit mit dem Jobcenter zu liefern, wenn die Not am Größten ist?! Daher raten wir und das „Hartz.INFO Forum“ dazu, einfach diesen Satz in diese Begründung zu schreiben:

"Ich beantrage ALG II, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde und ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen könnte." Bei Antragstellung weiterer Personen im gemeinsamen Haushalt noch dazu: "Das selbe gilt für die anderen Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft."

Quelle: gegen-hartz
 
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