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Arbeitslosengeld 1

raffa1122

Newbie
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ich weiß nicht ob er hin gehört wenn nicht Bitte den Moderator sofort zu löschen,
ich habe eine frage,ich sollte ab 1.11.2015 arbeitslos werden bin aber ab den 24.10 2015 krank geworden bis 01.04.2016. Ab den 04.04.2016 habe ich habe mich arbeitslos gemeldet,
Ich bin am 15.03.2016 geworden 58 Jahre alt wieviel monate auf arbeitslosengeld1 habe ich anspruch 18 oder 24.
ich war noch nie arbeitslos
Danke
 
AW: Arbeitslosengeld 1

Hi,

hast du dich nach der Kündigung als arbeitssuchend gemeldet? Das vergessen nämlich viele...
Heisst genau: man muss sich melden sobald man die Kündigung bekommt und nicht erst wenn man arbeitslos ist...

Drück dir die Daumen für ne neue Stelle! Ist in dem Alter nicht leicht, daher nicht den Kopf hängen lassen!
 
AW: Arbeitslosengeld 1

Hi,

gute Frage, diese Übersicht habe ich gefunden:


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Hier kannst Du es berechnen:

hxxp://www.biallo.de/arbeitslosengeld-rechner/

(aus "xx" -> "tt" machen)

Gruss
 
AW: Arbeitslosengeld 1

arbeitgeber warten nur auf 58 jährige ....

viel spass beim bewerbungstraining ....

tv tipp für alle :
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und das als dipl. ing.


gruss
 
AW: Arbeitslosengeld 1

Mit 58 einen neuen Job zu finden ist sicherlich schwierig .. aber vielleicht passt Du gerade perfekt in das Anforderungsprofil einer ausgeschriebenen Stelle. Wie Safran schon schrieb, wenn man die Kündigung in den Händen hält, immer sofort beim Arbeitsamt vorsprechen und niemals eine Abfindungserklärung unterschreiben.

Viel Glück bei der Job-Suche .. ganz so aussichtslos würde ich es nicht sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Arbeitslosengeld 1

genauso aufhebungsverträge, niemals unterschreiben. gibt nur probleme beim arbeitsamt und sollten noch ansprüche bestehen sind diese meines wissen auch dahin.

ich denke mal das sie dich auch gleich in eine massnahme stecken werden. somit fällst du aus der arbeitslosenstatistik und das arbeitsamt steht gut da.

ich weiss nicht was du beruflich gemacht hast, aber wie andere schon erwähnten sieht es nicht mehr ganz so trübe für menschen fortgeschrittenen alters aus. ein tip wäre z.b. bei der bundesbahn. die sind nicht ganz abgeneigt älteren bewerbern gegenüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Arbeitslosengeld 1

Auhebungsverträge oder Selbskündigung gibt meist eine Sperre Bei der Arge.

Und Laufzeit beginnt mit Beantragung auf Leistungen

Wobei man sich dann fragt,wieso nicht den Bearbeiter am 04.04.2016 gefragt hast, bei der Antragsabgabe :wacko1:
 
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