Rey
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Hallo, hiermit brauche ich etwas Hilfe an die Gemeinde und deren die meinen mir zu helfen.
Ich bin bis 31. Januar beschäftigt gewesen. Ab 1. Februar habe ich mich arbeitslos gemeldet. Seit dem sollte ich Arbeitslosengeld beziehen, da ich noch Resturlaub hatte wurde es mir im Februar ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit hat mir geschrieben dass mir kein Arbeitslosengeld zusteht weil ich eine Erstattung vom ehemaligen Arbeitgeber im Februar ausgezahlt bekomme.
Meine Frage ist ist es korrekt dass ich ab 1. Februar ein Arbeitslosengeld beziehen sollte obwohl das ausgezahlte Resturlaub sich auf die letzte zwei Jahre beruht.
Ich bin letztes Jahr krank gewesen und deswegen hat sich einiges zusammen gestaut.
Es kann doch nicht sein dass sie mir das Arbeitslosengeld mit damaligem Arbeitsverhältnis verrechnen. Meine Meinung nach ist der Arbeitsvertrag beendet und seit dem sollte ich Arbeitslosengeld beziehen. Hätte ich die Urlaubstage im Januar ausgezahlt bekommen wäre die Sache ganz anderes ausgesehen.
Wenn ich beim Jobcenter wäre könnte ich verstehen dass es sich um ein Unterhaltsgeld handelt.
Als Anhang füge ich mein Schreiben von der Agentur für Arbeit hinzu.
Bitte um eure Meinung
Ich bin bis 31. Januar beschäftigt gewesen. Ab 1. Februar habe ich mich arbeitslos gemeldet. Seit dem sollte ich Arbeitslosengeld beziehen, da ich noch Resturlaub hatte wurde es mir im Februar ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit hat mir geschrieben dass mir kein Arbeitslosengeld zusteht weil ich eine Erstattung vom ehemaligen Arbeitgeber im Februar ausgezahlt bekomme.
Meine Frage ist ist es korrekt dass ich ab 1. Februar ein Arbeitslosengeld beziehen sollte obwohl das ausgezahlte Resturlaub sich auf die letzte zwei Jahre beruht.
Ich bin letztes Jahr krank gewesen und deswegen hat sich einiges zusammen gestaut.
Es kann doch nicht sein dass sie mir das Arbeitslosengeld mit damaligem Arbeitsverhältnis verrechnen. Meine Meinung nach ist der Arbeitsvertrag beendet und seit dem sollte ich Arbeitslosengeld beziehen. Hätte ich die Urlaubstage im Januar ausgezahlt bekommen wäre die Sache ganz anderes ausgesehen.
Wenn ich beim Jobcenter wäre könnte ich verstehen dass es sich um ein Unterhaltsgeld handelt.
Als Anhang füge ich mein Schreiben von der Agentur für Arbeit hinzu.
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