Andy009
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AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?
Also, bei uns gibt es im Moment leider keine angemessene Wohnungen, d.h. die liegen alle etwas drüber. Zum damligen Zeitpunkt wurde die Wohnung auch nur genehmigt, da angemessender Wohnraum fehlte. Zitat meines Leistungsträgers, d.h. schriftliche Bestätigung meines Leistungsträgers: Die Wohnung wurde auf Dringlichkeit (Eigenbedarfskündigung und mangelnder freier Wohnraum) genehmigt.
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Also, ich kenne auch jemand, da bei uns hier wohnt, ebenfalls SGB II Bezug, und demjenigen wird der Stellplatz bezahlt, d.h. das habe ich selber im Bewilligungsbescheid gesehen.
Das dürfte nichts bringen, es sei denn, es wäre nachweislich keine andere "angemessene" Bude anmietbar gewesen! §22 SGB II sagt unmissverständlich:
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.....
Ein Stellplatz oder eine Garage darf also vom Gesetz her schon nicht mitfinanziert werden.
Also, bei uns gibt es im Moment leider keine angemessene Wohnungen, d.h. die liegen alle etwas drüber. Zum damligen Zeitpunkt wurde die Wohnung auch nur genehmigt, da angemessender Wohnraum fehlte. Zitat meines Leistungsträgers, d.h. schriftliche Bestätigung meines Leistungsträgers: Die Wohnung wurde auf Dringlichkeit (Eigenbedarfskündigung und mangelnder freier Wohnraum) genehmigt.
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Ich habe nur den 1. Post gelesen.
Hallo, meiner Ansicht nach, wird ein Stellplatz nicht von Hartz4 getragen. Steht überall so drin.
Ich glaube nicht, das es einen Sinn macht, dagegen zu klagen.
Also, ich kenne auch jemand, da bei uns hier wohnt, ebenfalls SGB II Bezug, und demjenigen wird der Stellplatz bezahlt, d.h. das habe ich selber im Bewilligungsbescheid gesehen.