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Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?

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AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?

Das dürfte nichts bringen, es sei denn, es wäre nachweislich keine andere "angemessene" Bude anmietbar gewesen! §22 SGB II sagt unmissverständlich:

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.....

Ein Stellplatz oder eine Garage darf also vom Gesetz her schon nicht mitfinanziert werden.

Also, bei uns gibt es im Moment leider keine angemessene Wohnungen, d.h. die liegen alle etwas drüber. Zum damligen Zeitpunkt wurde die Wohnung auch nur genehmigt, da angemessender Wohnraum fehlte. Zitat meines Leistungsträgers, d.h. schriftliche Bestätigung meines Leistungsträgers: Die Wohnung wurde auf Dringlichkeit (Eigenbedarfskündigung und mangelnder freier Wohnraum) genehmigt.

- - - Aktualisiert - - -

Ich habe nur den 1. Post gelesen.

Hallo, meiner Ansicht nach, wird ein Stellplatz nicht von Hartz4 getragen. Steht überall so drin.
Ich glaube nicht, das es einen Sinn macht, dagegen zu klagen.

Also, ich kenne auch jemand, da bei uns hier wohnt, ebenfalls SGB II Bezug, und demjenigen wird der Stellplatz bezahlt, d.h. das habe ich selber im Bewilligungsbescheid gesehen.
 
AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?

Allerdings, müssen sie dir nun 6 MOnate Zeit einräumen, um die Kosten zu senken. Erst danach
dürfen sie den Stellplatz rausstreichen.

Ja, das sehe ich eigentlich auch so, aber nicht mal die 6 Monate zahlen die. Von heute auf morgen einfach gestrichen, ohne VorwarnungAnkündigung.
 
AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?

Hallo zurück,

nach langer langer Zeit ist endlich eine Entscheidung gefallen.

Ich fasse einmal zusammen:

zum 04.2012 Kosten für Stellplatz bzw. Garage gestrichen
nach ca. 18 Monaten Gerichtstermin
Entscheidung: Garage wird nicht bezahlt, aber der Stellplatz muss übernommern werden
Berufung wird nicht zugelassen
Jobcenter : dagegen Nichtzulassungsbeschwerde
nach weiteren ca. 18 Monaten Nichtzulassungsbeschwerde wird nun zurückgezogen
Verfahren ist wohl beendet - Nachzahlung wird erwartet.
 
AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?

...Nachzahlung wird erwartet.

Bekommt man da dann auch bankübliche Verzugszinsen mit nachgezahlt, als wenn man für diese Nachzahlungssumme selber einen entsprechenden Kredit mit banküblichen Zinsen aufgenommen hätte?
 
AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?

ich glaube kaum das es da Zinsen oben drauf gibt, wenn das Finanzamt deine Steuererklärung verschlampt und du Wochen und Monate auf deine Rückzahlung warten musst, gibt es ja auch keine Zinsen, keine Ahnung ob man das Einklagen könnte..... aber selbst dann wäre ich bei einer Klage gegen eine staatliche Institution eher skeptisch.......

Gruss USCMAI
 
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