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Amazon-Kunden, die vor Herbst 2022 ein Amazon Prime-Abo abgeschlossen haben und von einer Preiserhöhung betroffen waren, haben nun Anspruch auf eine Rückerstattung.
Dies resultiert aus einem Vergleich zwischen Amazon und der Arbeiterkammer, die gegen eine Teuerungsklausel vorgegangen war.
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, auf Anfrage entweder Bargeld oder einen Amazon-Gutschein im entsprechenden Wert zurückzuerhalten. Bei einem Jahresabo können dies bis zu 36,50 Euro sein.
Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise für seine Abonnements.
Die monatliche Gebühr stieg von 7,99 auf 8,99 Euro und das Jahresabonnement von 69 auf 89,90 Euro.
Die Arbeiterkammer erklärte die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig und reichte Klage ein.
Nach langen Verhandlungen einigten sich die beiden Parteien schließlich, wie die Arbeiterkammer in einer offiziellen Erklärung am Mittwoch bekannt gab.
Prozess zur Beantragung
Die Rückerstattungsansprüche können direkt über den Amazon-Kundenservice auf der Website geltend gemacht werden.Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Vertragsdauer ab.
Kunden, die vor der Preiserhöhung im September 2022 ein Jahresabonnement für Amazon Prime abgeschlossen haben und es bis heute durchgehend genutzt haben, erhalten gemäß der Arbeiterkammer 36,50 Euro zurück.
Bei monatlicher Zahlung beläuft sich die Rückerstattung für den Zeitraum seit der Preiserhöhung auf 21 Euro.
Anträge auf Rückerstattung müssen bis spätestens 11. September 2024 beim Kundenservice eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer.
"Transparenz, ein angenehmes Einkaufserlebnis und das Vertrauen unserer Kunden sind uns sehr wichtig.
Wir haben unsere Prime-Mitglieder in Österreich transparent über die Preisanpassung informiert.
Während der Verhandlungen haben wir eng mit der Arbeiterkammer zusammengearbeitet, um eine Lösung zu finden und betroffenen Prime-Mitgliedern in Österreich eine teilweise Rückerstattung der Mitgliedsgebühr anzubieten", erklärte Amazon in einer offiziellen Stellungnahme. (APA, 12.6.2024)