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IPTV Amazon/Österreich-Kunden vor Herbst 2022 erhalten Rückerstattung aufgrund von Preiserhöhungsklausel – Einigung zwischen AK und Amazon

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Amazon-Kunden, die vor Herbst 2022 ein Amazon Prime-Abo abgeschlossen haben und von einer Preiserhöhung betroffen waren, haben nun Anspruch auf eine Rückerstattung.
Dies resultiert aus einem Vergleich zwischen Amazon und der Arbeiterkammer, die gegen eine Teuerungsklausel vorgegangen war.
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, auf Anfrage entweder Bargeld oder einen Amazon-Gutschein im entsprechenden Wert zurückzuerhalten. Bei einem Jahresabo können dies bis zu 36,50 Euro sein.

Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise für seine Abonnements.
Die monatliche Gebühr stieg von 7,99 auf 8,99 Euro und das Jahresabonnement von 69 auf 89,90 Euro.
Die Arbeiterkammer erklärte die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig und reichte Klage ein.
Nach langen Verhandlungen einigten sich die beiden Parteien schließlich, wie die Arbeiterkammer in einer offiziellen Erklärung am Mittwoch bekannt gab.

Prozess zur Beantragung​

Die Rückerstattungsansprüche können direkt über den Amazon-Kundenservice auf der Website geltend gemacht werden.
Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Vertragsdauer ab.
Kunden, die vor der Preiserhöhung im September 2022 ein Jahresabonnement für Amazon Prime abgeschlossen haben und es bis heute durchgehend genutzt haben, erhalten gemäß der Arbeiterkammer 36,50 Euro zurück.
Bei monatlicher Zahlung beläuft sich die Rückerstattung für den Zeitraum seit der Preiserhöhung auf 21 Euro.
Anträge auf Rückerstattung müssen bis spätestens 11. September 2024 beim Kundenservice eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer.

"Transparenz, ein angenehmes Einkaufserlebnis und das Vertrauen unserer Kunden sind uns sehr wichtig.
Wir haben unsere Prime-Mitglieder in Österreich transparent über die Preisanpassung informiert.
Während der Verhandlungen haben wir eng mit der Arbeiterkammer zusammengearbeitet, um eine Lösung zu finden und betroffenen Prime-Mitgliedern in Österreich eine teilweise Rückerstattung der Mitgliedsgebühr anzubieten", erklärte Amazon in einer offiziellen Stellungnahme. (APA, 12.6.2024)
 
Steht ja dabei, dass es für Österreich zählt!
Mal abwarten ob es auch bei uns so kommt.
 
Steht ja dabei, dass es für Österreich zählt!
Mal abwarten ob es auch bei uns so kommt.
Ich wollte eigentlich gestern schon mein Kommentar abgeben, wollte unten auf den Link gehen, aber nur für Österreich. Als News Redakteur sollte man erwarten, das was wichtig ist in der Überschrift zu schreiben oder im 1. Absatz, da die meisten Leser kaum bis zum Ende eines Beitrages lesen. Vorallem wenn es nur für Österreich gilt.
 
Als News Redakteur sollte man erwarten, das was wichtig ist in der Überschrift zu schreiben oder im 1. Absatz, da die meisten Leser kaum bis zum Ende eines Beitrages lesen.
Wie kommst du darauf, das ich ein News Redakteur bin?
Das was ich mache, ist alles freiwillig.
Aber es bestätigt mir, dass die News nicht vollständig gelesen werden, dann würden auch nur 2-3 Sätze ausreichen.

Werde in Zukunft weniger bringen, dann gibt es keinen oder weniger Gründe sich zu Beschweren!

Eine Wertschätzung ist anscheinend ein Fremdwort.
 
auch wenn du alles freiwillig und umsonst (vergebens?) machst, gehört die Info ÖSTERREICH in die Überschrift.
Was sollte ich da wertschätzen? Machen das die Schwaben so?
 
Erstens, ist die Überschrift schon angepasst, zweitens, kannst du deine Zynische Bemerkung in Klammer sparen, wenn du nicht einmal den Unterschied von einem Schwaben und einem Badener kennst.
 
Jetzt beruhigt Euch mal wieder ;-)) Die News werden doch von @edgonzo einfach nur 1:1 übernommen. Aber klar, natürlich hätte man die Überschrift noch anpassen können. Hätte...hätte...Fahrradkette ;)
Ob das so erwünscht ist, sollte aber vorher noch mit der Boardführung abgeklärt werden.
 
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