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PC & Internet Amazon muss zahlreichen Prime-Kunden Geld zurückzahlen

Österreicher, die schon länger Kunden von Amazon Prime sind, können sich über einen unerwarteten Geldsegen freuen. Denn nach einer Klage wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken wurde nun eine Einigung erzielt, die im Sinne der Konsumenten ist.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer bzw. AK, ist eine Interessenvertretung für österreichische Arbeitnehmer und die AK kann nun einen großen Erfolg verbuchen, der alle Konsumenten freuen wird. Denn die Arbeiterkammer hat bereits vor einer Weile eine Verbandsklage gegen den Versandhändler eingereicht, darin ging es um rechtswidrige Klauseln und Geschäftspraktiken. Und man konnte sich durchsetzen.

Beim wichtigsten Punkt ging es um die Erhöhung der regulären Prime-Mitgliedschaft von 49 auf 69 Euro bzw. beim Studententarif von 24 auf 34 Euro. Das bedeutet, dass Kunden, die bereits im Februar 2017 Amazon Prime abonniert hatten, die Jahresgebühr zurückfordern können. Das gilt für die Jahre 2017 und 2018, nicht aber für 2019. Maximal bekommen Betroffene also 40 Euro oder 20 Euro (Studenten) zurück.

Bis zum 30. Juni 2019 möglich
Allerdings müssen sich Konsumenten selbst darum kümmern, Amazon retourniert das Geld nicht automatisch bzw. von sich aus. Prime-Abonnenten müssen den Amazon-Support von sich aus kontaktieren, das geht unter anderem telefonisch unter der (österreichischen) Nummer 0800 78 32 38, per Kontaktformular sowie per Chat. Man sollte damit allerdings nicht zu lange warten, denn das Geld kann man nur bis zum 30. Juni 2019 zurückverlangen, wer das nicht bis zu diesem Tag macht, der geht leer aus.

Die AK hat außerdem zwei weitere Erfolge gegen Amazon verbuchen können: Wer auf Rechnung bei Amazon eingekauft hat, kann die bislang verrechnete Gebühr von 1,51 Euro pro Transaktion zurückfordern (seit 01.11.2009). Schließlich heißt es zu Geschenkgutscheinen und Geschenkkarten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, dass diese nach wie vor gelten. Denn Amazon hat die Gültigkeitsdauer von drei auf zehn Jahre verlängert und das auch rückwirkend.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; winfuture
 
Zuletzt bearbeitet:
So, die Sache ist durch.:laughing:
Die 40 Euronen habe ich bereits bekommen.
Werd gleich mal schauen was ich so brauchen kann :blush::smile:

Guten Tag,

wir haben im Rahmen des Vergleichs mit der Arbeiterkammer in Österreich soeben wie gewünscht einen Amazon.de Aktionsgutschein in Höhe von 40.00 EUR als Teilerstattung Ihres Mitgliedsbeitrags in Ihrem Kundenkonto hinterlegt.

Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Bestellung bei Amazon.de einlösen. Da das Guthaben bereits in Ihrem Konto gespeichert ist, ist die Angabe eines Einlösecodes nicht mehr erforderlich. Bitte beachten Sie: Dieser Aktionsgutschein ist *nicht* über das Gutscheinguthaben unter "Mein Konto" einsehbar. Sie werden bei Bestellaufgabe automatisch auf das vorhandene und verwendbare Guthaben hingewiesen.

Der Gutschein ist bis einschließlich 31.07.2029 für Artikel mit Verkauf und Versand durch Amazon einlösbar, jedoch nicht für Bücher (einschließlich eBooks), digitale Inhalte, Angebote von Drittanbietern und Warehouse Deals. Es gelten die Einlösungsbedingungen, die Sie unter www.amazon.de/aktionsgutscheine finden.

Vielen Dank für Ihre Geduld und einen angenehmen Tag noch.

(Dies ist eine automatisch versendete E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Freundliche Grüße

Kundenservice Amazon.de
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Impressum: www.amazon.de/impressum
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