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Amazon Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro

josef.13

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Es ging um ein Fliegengitter für 22,51 Euro: Weil er einen Händler bei Amazon schlecht bewertete, soll ein Mann aus Großaitingen jetzt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen

Das-beste-Mittel-um-Insekten-aus-dem-Haus-zu-halten-sind-immer-noch-Fliegengitter.jpg

Weil er den Verkäufer eines Fliegengitters für 22 Euro bei Amazon schlecht bewertete, soll ein Mann aus Großaitingen jetzt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Ob bei
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, Ebay oder Hotelbuchungen: Im Internet sind Produktbewertungen ein gängiges Mittel von Kunden, Gefallen oder Missfallen auszudrücken. Zwar sind Händler nicht unbedingt glücklich, wenn sie von einem Kunden negativ beurteilt werden. Die meisten allerdings schlucken den Ärger herunter - oder ziehen bestenfalls sogar Konsequenzen für sich daraus.

Auch Thomas Allrutz aus
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(Kreis Augsburg) bewertete im Juni 2013 einen Händler negativ. Er ahnte nicht, dass er dafür ein Jahr später vor Gericht stehen würde - mit einer Klage über insgesamt 70.000 Euro am Hals.

Alles begann mit einer Bestellung für 22,51 Euro. Es war am 28. Juni 2013, als Thomas Allrutz über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzgitter in diesem Wert kaufte. "Ich brauchte den Fliegenschutz für unser Küchenfenster und das schien genau richtig zu sein", erzählt er.

Zunächst ging alles glatt: Er schickte die Bestellung ab - die Lieferung kam prompt. Doch dann begann der Ärger. Das Zuschneiden des Fliegenschutzfensters klappte nicht. "Ich hielt mich genau an die beigelegte Anleitung", sagt Allrutz. Aber die sei missverständlich formuliert gewesen. Die Folge, so der Großaitinger: Das Gitter fiel für das Fenster zu klein aus.

Was dann passierte, ist zwischen dem Großaitinger und dem Händler umstritten. Allrutz sagt, er habe sich bei dem Fensterlieferanten telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. "Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir." Die Anwälte des Händlers bestreiten das: Man habe versucht, die Probleme des Kunden in Telefonaten und per Mail zu beheben. Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Insektenschutzgitter aufzubauen sei.

Nach der Bewertung ging der Ärger erst richtig los
Am 3. Juli 2013 stellte Allrutz dann seine Bewertung bei Amazon ein. "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!"

Doch damit ging der Ärger für den Großaitinger erst richtig los. Denn der Händler forderte ihn per Mail auf, die negative Bewertung zu löschen oder zu ändern. Anderenfalls werde er Anzeige erstatten. Angesichts dieser Drohung beschwerte sich Allrutz direkt bei Amazon über den Händler.

Damit war für den Großaitinger der Fall eigentlich erledigt. Aber es kam noch viel dicker. Am 10. Juli flatterte Allrutz eine Abmahnung mit Forderung nach einer Unterlassungserklärung ins Haus. Allrutz ("ich wollte endlich meine Ruhe haben") erklärte sich daraufhin bereit, die Bewertung zu löschen. Nur die geforderten Anwaltskosten von 800 Euro wollte er nicht zahlen. Gleichzeitig startete seine Rechtsschutzversicherung ein Mediationsverfahren - das allerdings keinen Erfolg brachte.

Im Herbst flatterte dem 38-Jährigen dann ein weiteres Schreiben ins Haus. Der Fliegengitter-Händler hatte Allrutz auf Zahlung von rund 70.000 Euro verklagt. Wegen seiner negativen Bewertung und seiner Beschwerde habe Amazon ihm, dem Händler, das Verkäuferkonto mit 13.000 Euro darauf gesperrt. Ohne diese Sperrung hätte er bis heute rund 39.000 Euro erwirtschaften können, so der Kläger. Den Schaden müsse Allrutz ihm nun ersetzen, zuzüglich Anwaltskosten. Hinzu kämen geschätzte 20.000 Euro "weitere Schäden".

Im Juni verhandelt das Landgericht Augsburg
Dass der Händler es mit seiner Klage ernst meint, hat er inzwischen bewiesen und einen Gerichtskostenvorschuß von knapp 2000 Euro einbezahlt. Im Juni will das Landgericht
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über den Fall verhandeln.

"Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet", sagt der Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer, der Allrutz vertritt. Der Jurist von der Kanzlei anwaltsbüro47 glaubt freilich nicht daran, dass der Händler Erfolg haben wird. "Zum einen ist völlig unklar, ob genau die Beschwerde meines Mandaten zur Schließung des Verkäuferkontos geführt hat. Zum anderen geht es hier um eine erlaubte Meinungsäußerung." Im Übrigen, so Anwalt Meyer, sei die Berechnung des angeblich entstandenen Schadens "blanker Unsinn".

Thomas Allrutz kann bis heute nicht fassen, dass ihn eine Bewertung bei Amazon so in Schwierigkeiten brachte. "Das Ganze bereitet mir schon schlaflose Nächte", sagt er.

Ein passendes Fliegenschutzfenster hat seine Küche übrigens mittlerweile. Er hat es bei einem anderen Händler gekauft. Der Einbau bereitete keine Probleme, sagt Allrutz.

Quelle: augsburger-allgemeine
 
Anwalt hält Schadensersatzforderung für zu hoch

Die Klage eines
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-Händlers gegen einen seiner Kunden sorgt für Verunsicherung. Dabei zeigen sich einige Ungereimtheiten. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hält nicht nur den geforderten Schadensersatz für zu hoch, sondern glaubt auch, dass der Falsche auf der Anklagebank landet.

Nachdem bekannt wurde, dass ein
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, weil ihm das Verkäuferkonto bei Amazon gesperrt wurde, gibt es einige Unsicherheit. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke benennt im Gespräch mit Golem.de einige Ungereimtheiten in dem Fall.

War die Bewertung wahr?
Wenn der Fall vor Gericht kommt, müsse zunächst einmal geprüft werden, ob die abgegebene Bewertung wahr oder falsch sei, so Solmecke. "Darüber hinaus können Bewertungen auch noch untersagt werden, wenn sie beleidigenden Inhalt haben oder als Schmähkritik zu werten sind. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht gegeben", erläutert der Anwalt. Ganz klar stelle die Kundenbewertung eine freie Meinungsäußerung dar.

Solmecke sieht die Option, "die streitgegenständliche Amazon-Bewertung auch in zwei Teile" zu teilen. Denn einerseits könnte die Sternchen-Bewertung als Meinungsäußerung betrachtet werden. Diese sei grundrechtlich geschützt und damit zulässig. Die Aussage über die fehlerhafte Bedienungsanleitung könnte dann unter Umständen eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen.

Warum hat Amazon das Verkäuferkonto gesperrt?
Das Gericht müsste in diesem Zusammenhang noch klären, weshalb Amazon das Verkäuferkonto des Händlers gesperrt hat. "Erfolgte die Sperrung aufgrund der Aussage zur Bedienungsanleitung, könnte ein Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung des Unternehmens tatsächlich dem Grunde nach gegeben sein", so Solmecke. Er ergänzt: "Erfolgte die Sperrung jedoch allein aufgrund der Sternchen-Bewertung, so kann dem Kunden kein Vorwurf gemacht werden.

Solmecke hält es für schwierig, nachzuweiesen, aus welchem genauen Grund Amazon das Verkäuferkonto gesperrt hat. Falls der Händler schon viele negative Bewertungen erhalten hat, kann "der Kunde nicht allein verantwortlich gemacht werden".

Warum hat der Händler nicht Amazon verklagt?
Nach Auffassung von Solmecke ist der vom Händler geforderte Schadensersatz von 70.000 Euro viel zu hoch angesetzt. Falls in dem Gerichtsverfahren festgestellt werde, dass die Sperrung allein aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung des Kunden erfolgte, müsste geprüft werden, ob diese Sperrung tatsächlich zu Umsatzverlusten geführt habe. "Geltend gemacht werden können allerdings nicht die vollen Umsatzverluste, sondern vielmehr der tatsächlich entstandene Schaden, der möglicherweise im entgangenen Gewinn zu sehen sein kann", betont Solmecke.

Bei negativen Bewertungen ist es oftmals nicht möglich, den Schaden exakt zu berechnen, den eine einzige falsche Bewertung angerichtet hat. Hier könnte der Fall anders liegen, sofern klar festgestellt werden kann, dass das Konto nur aufgrund dieser einen Bewertung gesperrt worden ist und damit der gesamte Handel über Amazon gestoppt wurde.

Kunde durfte sich bei Amazon beschweren

Auch die Drohung mit einer Anzeige des Händlers gegenüber dem Kunden wird im Verfahren eine Rolle spielen. Nach Auffassung von Solmecke "durfte der Kunde das Amazon mitteilen". Falls es so war, dass der Händler auch anderen Kunden mit Anzeigen gedroht hat, dürfte auch die Kontensperrung zu Recht erfolgt sein.

Generell wirkt es seltsam, dass der Händler gerichtlich gegen den Kunden vorgeht, der ja keine Möglichkeit hat, das Amazon-Konto des Händlers zu sperren. Die Sperrung kann nur durch Amazon erfolgen. "Tatsächlich wäre für mich in so einer Frage immer Amazon der erste Ansprechpartner. Mir ist schleierhaft, wieso hier nicht gegen Amazon vorgegangen wird", zeigt sich Solmecke verwundert.

Quelle: golem
 
Kunde deckt Falsch-Bewertungen auf & wird verklagt

Nicht nur in Deutschland müssen sich Kunden Sorgen machen, aufgrund von schlechten Bewertungen bei Amazon verklagt zu werden. Wie
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berichtet, gibt es jetzt einen Fall, der der
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ähnelt.

Zur Erinnerung: erst kürzlich war ein Report über einen jungen Mann in den Medien verbreitet worden, der nachdem er eine schlechten Bewertung bei Amazon abgegeben hatte, von dem betroffenen Marketplace-Händler auf Schadensersatz verklagt wurde. Insgesamt fordert der Händler rund 70.000€.

Zwar sieht es aktuell so aus, als dass der Händler kaum eine realistische Chance vor Gericht hat. Jedoch greift nun ein wenig die Angst um sich, aufgrund einer schlechten Bewertung verklagt zu werden. Damit ist eine Selbstzensur zur Vorsicht vorprogrammiert.

Falsch-Bewertungen aufgedeckt
Jetzt der neue Fall aus den USA: Der startete eigentlich bereits im vergangenen September, spitzt sich aber erst jetzt so richtig zu. Denn Amazon hat auch in diesem Fall nun in dieser Woche entschieden, dem betroffenen Händler das Konto zu sperren.

Die Vorgeschichte liest sich an sich schon ein wenig wie ein Krimi, wobei es bislang noch nicht um hohe Summen geht - zumindest noch nicht offiziell. Das könnte sich nun ändern, wenn das Unternehmen wie angedroht eine Schadensersatzforderung stellt. Allerdings ist es eine verworrene Story rund um einen PR-Dschungel. Es geht um Eigenbewertungen, gekaufte Meinungen und ein Produkt, das sein Geld nicht wert sein soll. Das Unternehmen soll im großen Stil "Reputations-Management" der besonderen Art betrieben haben.

Es geht dabei um das Unternehmen Mediabridge. Ein Kunde mit dem Pseudonym TD hatte einen Router der Firma über Amazon erworben und mit seiner Rezension nicht nur über das Produkt selbst sondern auch über die auffälligen 5-Sterne-Produktbewertungen geschrieben, die seiner Meinung nach alle von dem Unternehmen selbst stammen müssten.

Dabei hatte er auf einen
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hingewiesen, der die Router der Firma als billige Kopien entlarvte. Es hieß, das Unternehmen habe nur das Gehäuse selbst entwickelt und unter der eigenen Marke überteuert herausgegeben, der Inhalt stamme von einem Unternehmen namens Tenda. Bei den Rezensionen selbst waren die meisten, die sich tatsächlich auf den Router bezogen negativ, die positiven sprachen teils von Glühbirnen oder auch anderen technischen Gerätschaften.

Shitstorm
Zunächst gab es keine Reaktion auf die Bewertung durch TD vom Unternehmen, sehr wohl aber aus der Community. Viele Nutzer bedankten sich für die Aufklärung und bewerteten das Produkt ebenfalls entsprechend schlecht. Schließlich erhielt TD Post von den Anwälten von Mediabridge, eine Unterlassungsklage.

Nachdem jetzt in dieser Woche bekannt wurde, dass das Unternehmen seinen Kunden unter Druck setzte, schloss Amazon das Verkäufer-Konto. Wahrscheinlich ist TD nicht der einzige, der Post von Mediabridge bekam. Derzeit sind die fraglichen Berichte offline, bedingt durch den angelaufenen Rechtsstreit.
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will den Fall im Auge behalten.
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Quelle: winfuture
 
Urteil: Amazon-Kunde muss für Negativ-Bewertungen nicht zahlen

Weil ein Kunde seine Ware schlecht bewertet hatte, wollte der Händler vor Gericht 70.000 Euro Schadensersatz
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. Das Landgericht Augsburg hat dieser Forderung jetzt eine Absage erteilt. Wer Produkte fair und ehrlich kritisiert, kann dafür nicht vom Händler belangt werden.

Der Fliegengitter-Fall
Der konkrete Fall, über den die Richter entscheiden mussten, ist dabei durchaus kurios: Ein Kunde hatte bei einem Händler, der seine Produkte über
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vertreibt, ein Fliegengitter für rund 20 Euro erworben. Die Montage war nach Aussagen des Kunden wegen einer fehlerhaften Anleitung aber nicht möglich - darüber hinaus war das Fliegengitter durch einige Fehlversuche nicht mehr zu gebrauchen.

Nachdem Reklamationsanfragen offenbar nicht fruchteten, verschaffte sich der Kunde letztendlich mit einer negativen Bewertung auf Amazon Luft - schon war die Basis für einen eskalierenden Rechtsstreit gelegt. So forderte der Händler den Kunden auf, seine negative Bewertung wieder zu entfernen. Als dieser diesem Wunsch nicht nachkam, ging der Händler vor Gericht. Seine Forderung: Wegen entgangener Umsätze sollte der unzufriedene Käufer eines Fliegengitters im Wert von 20 Euro insgesamt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Keine Grundlage für Ansprüche
Diesen Forderungen erteilte jetzt das Landesgericht Augsburg in seinem Urteil (AZ: 021 O 4589/13 via
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) eine klare Ansage. Für die Richter fehlt dem Kläger die prinzipielle Rechts-Grundlage, um an den Käufer Forderungen stellen zu können. So hätte der Verkäufer versäumt, nachzuweisen, dass die kritisierte Montaganleitung fehlerfrei war. Damit konnte dieser auch nicht belegen, ob und in welchen Teilen die öffentliche Kritik des Käufers nicht den Tatsachen entsprach.

Für Amazon-Kunden hat dieses Urteil durchaus Signalwirkung - ein Freibrief für falsche oder übertrieben negative Kritik von Online-Händlern kann darin aber nicht gesehen werden. Wer Händler fair und ehrlich bewertet, darf dabei auch negative Erfahrungen schildern, ohne Schadensersatz-Forderungen fürchten zu müssen.

Quelle: winfuture
 
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