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PC & Internet Gericht: Amazon-Sterne enthalten unlautere getarnte Werbung

Amazon hat vor Gericht verloren. In dem Fall ging es darum, wie auf bezahlte Produktbewertungen in Amazons Sterne-Bewertungssystem hingewiesen wird.

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Amazons Sternebewertungen fehlt ein Hinweis auf die Berücksichtigung bezahlter Rezensionen. (Bild: Nikolas Kokovlis/Reuters)

Amazon muss bezahlte Kundenrezensionen beim Gesamtsterne-Bewertungssystem auf seiner Webseite in Zukunft deutlich kennzeichnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, der Onlinehändler habe bei den Sterne-Bewertungen in Produktrezensionen bisher unlautere getarnte Werbung verwendet, weil bezahlte Bewertungen nicht transparent gemacht worden seien.

Amazon war von einem Unternehmen verklagt worden, das Kundenrezensionen für Händler auf Onlinemarktplätzen verkauft. Das Unternehmen störte sich daran, dass nicht ersichtlich sei, wie hoch der Anteil an gekauften Rezensionen an der Gesamtbewertung für ein Produkt sei.

Auf Amazon werden alle Produkte mit einem Gesamtsterne-Bewertungssystem benotet. Dabei sind bis zu fünf Sterne möglich. Bezahlte Kundenrezensionen werden im Bewertungssystem mit berücksichtigt. Das Gericht bemängelte, dass es jedoch im Gesamtbewertungssystem keinen Hinweis darauf gebe.

Es geht dabei um das sogenannte Early Reviewer Program. Dabei handelt es sich um Bewertungen ausländischer Rezensenten, die für eine Produktbewertung entweder Geld oder Gutscheine erhalten. Die Produkte wurden zuvor bei Amazon in den USA, in Großbritannien und Japan gekauft. Diese Bewertungen werden laut Gericht auch deutschen Kunden auf der Amazon-Webseite angezeigt, und sie fließen in das Gesamtbewertungsergebnis mit ein.

Belohnung für das Schreiben von Produktrezensionen

Die Rezensenten dieses Programms erhielten eine Belohnung für ihre Bewertung. "Daraus folgt zwangsläufig, dass sie bei Abgabe ihrer Bewertung nicht frei von sachfremden Einflüssen sind", betonte das Gericht. Es bestehe vielmehr die Gefahr, dass ein nicht geringer Anteil der Teilnehmer sich veranlasst sehe, ein Produkt positiver zu bewerten, als es ihrer Meinung nach tatsächlich sei, um weiterhin an dem Programm teilzunehmen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im September 2021 bereits gegen Amazon entschieden, weil es der Ansicht war, dass damit unlautere getarnte Werbung vorliege (Az. 3-06 O 26/21). Amazon legte Berufung ein. Diese hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main aber keinen Erfolg, die vom Landgericht ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung wurde bestätigt (Az. 6 U 232/21). Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Oberlandesgericht betonte, dass es keinen Freibrief gebe, "beeinflusste Rezensionen zu verwenden". Komme Amazon der Verpflichtung zur Kenntlichmachung der verkauften Bewertungen in Deutschland nicht nach, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst.

Quelle; golem
 
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