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Alternative zu ALG II

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gigali

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11. April 2011
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Habe das Unterforum durchsucht, aber nichts Ähnliches gefunden.

Ich les hier immer: Gegen Hartz. Ich würde gerne wissen welche Alternativen es geben sollte / könnte und ob es vlt. eine Liste mit Vorschlägen diesbezüglich gibt.

lg
 
AW: Alternative zu ALG II

Hallo gigali

die Alternative ist zurück zum alten System Arbeitslosenhife und Sozialhilfe und weg mit dem Hartz IV,
das ganze System was wir seit Schröder haben ist mist davon kann kein Mensch Menschenwürdig leben.

Zweite Alternative ist das die Sätze von Hartz IV und der Grundsicherung vom Sozialamt so angepssst
werden das der Bürger seine volle Miete und den restlichen lebensunterhalt bestreiten kann, dazu ist es
aber nötig das unsere Löhne angehoben werden so das es keine Aufstocker mehr gibt, es kann nicht sein
das wir Arbeitnehmer haben die 40 Stunden die Woche arbeiten und nicht mal 6 € verdienen.
 
AW: Alternative zu ALG II

Im alten Sozialrecht bin ich leider nicht so bewandert. Hast du vlt. sogar ein praktisches Beispiel wie es mit der alten Sozialhilfe funktioniert hat?

Gabs dort auch einen Regelsatz? Oder gar soetwas wie: 300€ für Leben + kompl. Miete.
 
AW: Alternative zu ALG II

das würde nichts bringen weil wir z.b. im jahr 2000 noch die DM hatten und da noch alles vom Preis her
viel billiger war als heute wo wir den Euro haben.
 
AW: Alternative zu ALG II

Naja mit DM würde es ja auch klappen. Mir gehts ja ansich nur um den Unterschied bei der Berechnung des "Regelsatzes".

Wurde dort auch (fast) alles übernommen oder gabs Gutscheine? Wie sah es mit den Mieten aus? Sowas in die Richtung ;)
 
AW: Alternative zu ALG II

lese das mal bitte das sagt alles....


Zitat:

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenführen?

Das Problem: Nicht nur in der CDU/CSU, sondern inzwischen auch in der SPD wird darüber diskutiert, die Arbeitslosen- mit der Sozialhilfe zusammenzuführen. Begründet wird diese "Idee" u.a. mit einem höheren Anreiz für Langzeitarbeitslose, wieder eine Arbeit anzunehmen.

Unsere Bewertung: Diese Zusammenführung bedeutet nichts anderes, als die Arbeitslosenhilfe zugunsten der Sozialhilfe abzuschaffen. Das würde einen grundlegenden Bruch im bisherigen Arbeitsförderungsrecht bedeuten: während sich der Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosenhilfe aus der Arbeitsleistung und dem Arbeitseinkommen ableitet, hat die Sozialhilfe keinen Arbeits- und Lohnbezug, sondern beruht nach umfangreicher Prüfung allein auf der Bedürftigkeit der BezieherInnen. Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe würden Langzeitarbeitslose automatisch erworbene Ansprüche und Rechte verlieren und auf das geringere Niveau der Sozialhilfe herabgestuft werden.

Im jetzigen SGB III ist geregelt, dass Arbeitslose verpflichtet sind, nach einem halben Jahr Arbeiten anzunehmen, die in der Entlohung der Höhe des Arbeitslosengeldes entsprechen. Die Regelungen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sind erheblich schärfer. Hier gibt es überhaupt keine Zumutbarkeitsregelungen. In der Konsequenz würde der Druck auf die Arbeitslosen noch mehr verstärkt werden, jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, das Armutsrisiko würde sich erhöhen. Nebenbei ist das angesichts des gerade veröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht besonders makaber.

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe würde bedeuten:

Weniger Geld für die Mehrheit der Bezieher von Arbeitslosenhilfe

In der Sozialhilfe werden zur Prüfung der Bedürftigkeit und zur Zahlung von Unterhaltsleistungen nicht nur die Lebenspartner herangezogen, sondern Eltern haften für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern. Dadurch wird das Einkommen auch für diesen Personenkreis abgesenkt.

Der Wechsel von Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe bedeutet Absenkung der Rente, Einschränkung des Anspruchs auf arbeitsmarktpoltische Instrumente des SGB III, wie z.B. Fortbildung und Umschulung


Unsere Forderungen: Statt Langzeitarbeitlose zu Sozialhilfeempfängern zu machen, wäre der umgekehrte Weg nötig: Nicht Leistungen senken und den Druck auf Arbeitslose verschärfen, sondern Sozialhilfeempfänger rascher in die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitk einbeziehen. Es geht um Wege in existenzsichernde Arbeit.

Sicher ist es nötig, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern im Interesse der betroffenen Menschen zu verbessern. Diese Zusammenarbeit soll aber nicht die Verschiebung von Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe bedeuten, sondern es soll um reale Verbesserungen gehen. Bürgerämter, in denen "Leistungen aus einer Hand" angeboten werden, könnten Zeit und viele Wege ersparen. Wir sind nicht dagegen, dass Arbeitslose, die unter das Sozialhilfeniveau fallen, dort kompetent beraten werden und unbürokratisch ergänzende Leistungen gezahlt werden. Ebenso sollten Sozialhilfeempfänger dort individuell und kompetent über den Zugang zur aktiven Arbeitsmarktpolitik beraten werden.

Quelle: labournet.de
 
AW: Alternative zu ALG II

Les da leider keinen Unterschied zwischen ALG II und Sozialhilfe heraus. Klingt für mich eher schlecher als ALG II.
 
AW: Alternative zu ALG II

Der unterschied Sozial Hilfe zu ALG2 im alten Recht, wo es noch Arbeitlosenhilfe gab. Egendlich ist ALG2 nicht die alte Sozial Hilfe. Sondern ein Ersatz(auf sehr sehr niedrigem Nivau) der alten Arbeislosen Hilfe
1. Arbeislosenhilfe bekamen alle, die versicherungspflichtige Abeit geleistet hatten. Und bei den die Zeit des Arbeislosengeldes zu Ende war. Es gab einen gesetzlichen Anspruch daraus. DieHöhe war ca 56 % des letzen Nettos.(je nach Familienstand). Also wesendlich höher als ALG2 heute. Wenn das zu wenig war, konnte jeder Wohngeld beantragen. Arbeislosen Hilfe Empfänger wurde nicht so gedehmütigt wie heue als ALG2 Geld Empfänger. Vor llen Dngen die viele älteren Arbeit Nehmer erlebten eine tiefe sehr tiefen Absturz und wurde um die Früchte ihrer Arbeit betrogen. Sie hatten sich einen hohe Arneitslosen Hilfe Anspruch erworben und mußten jatz fast mit der Hälfte des Geldes auskommen.
2. Sozial Hilfe bekammen alle, die kein Anrecht auf Arbeitslosen Geld oder Arbeitslosenhilfe hatten: Grund sie hatten keine versicherungspflichtigen Tätigleiten ausgeführt. Und somit keine Rechte auf Arbeislosengold/Arbeitslosen Hilfe erworben Beispiel: Studenten nach dem Studium ohne Job. Schwerbehinderte ohne Job.....
- Soalhilfe wurde gezahlt für den Lebensunterhalt, Miete.
-auf Antrag gabs einmalig extra Kohlen Geld, einmalig extra Geld für defekte elektrische Geräte: defekte Waschmaschinen, einmalig extra Geld für Kindersachen, einmalig extra Geld für Schulfahrten der Kiner.
Dies einmaligen Sonderzahlungen sind weggefallen und gibts bei ALG2 nicht mehr. Diese Zahlungen sollen ALG2 Empfänger ansparen aus dem Geld was sie bekommen. Einfach Schwachsnn. Wer macht da schon. Wer kann das schon.

Ich werde versuchen Unterlagen zu finden aus der Zeit der aten Sozial Hilfe.
Neben ALG2 gibts heute auch noch Sozial Hilfe: Für alle diejenigen, die nicht arbeitsfähig sind.

Mlg piloten
 
AW: Alternative zu ALG II

und man darf nicht vergessen, das ich glaube das es so war (wenn nicht dann bitte korrigieren) bei Arbeitslosenhilfe jedes Jahr der Satz gesenkt wurde.
 
AW: Alternative zu ALG II

Les da leider keinen Unterschied zwischen ALG II und Sozialhilfe heraus. Klingt für mich eher schlecher als ALG II.

Der Unterschied zwischen "Arbeitslosengeld/Sozialhilfe" und "Hartz XYZ" ist einfach erklärt:

Arbeitslosengeld/Sozialhilfe hat sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert!
Hartz orientiert sich in jeder Form am Kapital!


ALLES KLAR?
 
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