(dm) - Für Verstimmung zwischen den nordrhein-westfälischen Verbraucherschützern (VZ NRW) und Kabelnetzbetreiber Unitymedia sorgt derzeit eine Meldung der VZ NRW, wonach Unitymedia eine Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Preiserhöhungsklausel unterzeichnet habe.
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