Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Abgemahnter Youtuber hat Bild.de verklagt

Der abgemahnte Youtuber Tobias Richter hat eine negative Feststellungsklage gegen Bild.de eingereicht, weil der Axel-Springer-Verlag ihn nicht wie angekündigt verklagt hat. Richter hatte in seinem Youtube-Kanal eine Anleitung zur Umgehung der Bild.de-Werbeblocker-Sperre veröffentlicht.

Im Streit um die Werbeblocker-Sperre von Bild.de wird es zu einem weiteren Gerichtsverfahren kommen. Der Youtuber Tobias Richter hat jetzt vor dem Landgericht Berlin eine negative Feststellungsklage eingereicht, mit der er die Behauptung untersagen lassen will, er habe mit Hilfe einer Videoanleitung eine technische Schutzmaßnahme für urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Bild.de umgangen. Auf Basis dieser Argumentation wurde der Youtuber durch die vom Axel-Springer-Verlag beauftragte Kanzlei Lubberger Lehment abgemahnt.

Hintergrund des Streits ist die Veröffentlichung eines Videos, in dem Richter erklärte, wie die Werbeblockersperre von Bild.de umgangen werden kann. Richter hatte das strittige Video nach der Abmahnung umgehend von seinem Youtube-Kanal entfernt, möchte aber nach wie vor keine Unterlassungserklärung abgeben, wie von Springer gefordert. Er hatte im vergangenen Dezember per Crowdfunding rund 7.000 Euro gesammelt, um gegen Springer klagen zu können. In einem uns vorliegenden Schreiben vom 7. Dezember 2015 hatten die Springer-Anwälte angekündigt, "umgehend" ein Hauptsacheverfahren gegen Richter einleiten zu wollen, wenn dieser die Erklärung nicht bis zum 10. Dezember 2015 abgeben würde.

Bild gegen Tobis_Tricks: UPDATE#2

Richters Anwalt Niklas Haberkamm teilt auf Anfrage von Golem.de mit: "Leider wurde die erneute Ankündigung der Einleitung gerichtlicher Schritte trotz fruchtlosem Fristablauf wiederum nicht umgesetzt. Eine Klage wurde nicht erhoben." Daher habe man sich jetzt selbst zur Klageerhebung entschlossen: "Unser Mandant hat nunmehr lange genug darauf gewartet, dass die Gegenseite ihre Ankündigung einer Klage auch wirklich in die Tat umsetzt und seinerseits die bereits damals beabsichtigte negative Feststellungsklage erhoben, um das Nichtbestehen der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche gerichtlich klären zu lassen."

In einem jetzt veröffentlichen Video sagt Richter, er würde das Geld, wie angekündigt, zurücküberweisen, wenn die negative Feststellungsklage Erfolg hat. Springers Argumentation der Umgehung einer "Softwareverschlüsselung" für Bild.de ist juristisch umstritten. Im Streit mit der Adblock-Plus-Betreiberfirma Eyeo konnte der Verlag vor dem Landgericht Hamburg jedoch einen juristischen Erfolg erzielen.

Das Landgericht Berlin war für eine Bestätigung der Klage und ein Aktenzeichen bislang nicht zu erreichen. Wir haben außerdem den Axel-Springer-Verlag um ein Statement gebeten und werden dieses gegebenenfalls nachreichen.

Quelle; golem
 
Nachtrag vom 9. März 2016, 16:14 Uhr

Der Axel-Springer-Verlag teilt auf unsere Anfrage hin Folgendes mit: "Das Landgericht Hamburg hat im Verfahren gegen die Eyeo GmbH (308 O 375/15) unmissverständlich festgestellt: Die Verbreitung von Umgehungscodes für die Adblocker-Sperre auf BILD.de ist unzulässig. Wir hatten geplant, Herrn Richter mit Hinweis auf die seit heute vorliegenden Urteilsgründe nochmals Gelegenheit zum Einlenken zu geben. Nachdem Herr Richter nun aber die negative Feststellungsklage eingereicht hat, werden wir die gegenläufige Leistungsklage erheben."

Quelle: Golem

 
Zurück
Oben