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PC & Internet Eyeo: Staatsanwaltschaft ordnete Durchsuchungen an

Wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung wurden bei dem Unternehmen Eyeo sowohl die Geschäftsräume als auch drei Privatwohnungen durchsucht.

Am Donnerstag (26.01.2017) haben Polizeieinheiten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses der Kölner Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume des Herstellers Eyeo in Köln und Berlin sowie zusätzlich drei Privatwohnungen nach Beweisen für gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen durchsucht.

Eyeo-Geschäftsführer Till Faida sieht mögliche Gründe der Durchsuchung in einem Streit, wer für die Erstellung von Filterregeln in der Easylist verantwortlich ist. Der Medienkonzern Axel Springer, der sich bereits seit Jahren in einer juristischen Auseinandersetzung gegen den Adblocker befindet, hatte 2015 eine einstweilige Verfügung erreicht. Eyeo wurde aufgrund dessen die Veröffentlichung einer Filterregel untersagt, mit der die Adblocker-Sperre „BildSmart“ bei Bild Online umgangen werden konnte. Der Code zur Umgehung der Blockade war damals in einem Adblock-Plus-Forum aufgetaucht. Das Landgericht Hamburg hatte die Adblocker-Sperre als urheberrechtlich geschützt eingestuft, die ähnlich dem Kopierschutz einer DVD, gewerblich nicht umgangen werden dürfe.

Filterlisten stellen im Wesentlichen ein Regelwerk mit mehreren Tausend Einträgen dar, das Adblock Plus mitteilt, welche Elemente einer Website blockiert werden sollen. Fast alle Filter stehen als unkommerzielle Open-Source-Dateien zur Verfügung, daher wurden zahlreiche Filterlisten von Internetnutzern erstellt. EasyList entspricht der im Browser eingestellten Sprache und dient dazu, Werbung zu deaktivieren, die von der Nutzercommunity als aufdringlich eingeschätzt wird. Adblock Plus und andere Werbeblocker basieren zwar darauf, allerdings wurde EasyList nicht von der Eyeo GmbH erstellt. Die Eyeo GmbH hat formell daher weder Rechte an ihrem Inhalt noch Kontrolle darüber.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es unter anderem um genau diese Frage: In welcher Weise nimmt Eyeo selbst Einfluss auf die sogenannte Easylist? Eyeo stritt in dem Verfahren jegliche Verantwortung für die Erstellung der Filterregeln und zugleich der Veröffentlichungen im Adblock-Plus-Forum ab. Die Moderatoren und Autoren würden nicht weisungsgebunden arbeiten, so ihre Behauptung. Eyeo musste allerdings zugeben, dass einer der Easy-List-Autoren und „Filter list maintainer“ inzwischen in dem Unternehmen arbeitete und sich sogar während der Arbeitszeit um die Liste kümmerte.

In einer zweiten Strafanzeige warf der Springer-Verlag daraufhin Eyeo vor, im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem Landgericht Hamburg falsche Angaben gemacht zu haben und zur Falschaussage verleitet zu haben. Sollten nun die Ermittler bei den Durchsuchungen etwa Hinweise finden, die auf eine mögliche Beteiligung von Eyeo an den Blockadelisten hindeuten würden, wäre das Unternehmen einer Falschaussage vor Gericht überführt. Till Faida jedenfalls meint in einem ersten Kommentar: „Die Eyeo GmbH gewährte Zugang zu allen Informationen und wird mit den Ermittlungsbehörden intensiv zusammenarbeiten, um den Sachverhalt aufzuklären“.

Fazit:
Falls es dem Springer-Verlag gelingen sollte, in dem Verfahren nicht nur Adblock Plus, sondern gleichzeitig auch die Blockadelisten verbieten zu lassen, sind auch andere Adblocker-Anbieter, wie Ublock betroffen, denn auch sie benutzen die Easylist. Das wäre wohl dann ein erster Sieg für die Werbewirtschaft.

Quelle; tarnkappe
 
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