Der Axel-Springer-Verlag hat einen Erfolg vor dem Hamburger Landgericht erzielt. Die einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Adblock Plus, die Kölner Eyeo GmbH, wurde bestätigt. Nun will das Unternehmen weiter gegen Anleitungen im Internet vorgehen, die zeigen, wie man die Adblocker-Sperre umgehen kann. Einem Youtuber wurde bereits mit rechtlichen Schritten gedroht.
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Die Adblocker-Sperre des Axel-Springer-Verlags bei der Website Bild.de ist noch immer Gesprächsthema. Auch, weil im Internet Anleitungen veröffentlicht wurden, wie man diese Sperre umgehen kann.
Der Axel-Springer-Verlag sieht sich in seinem Kampf gegen die Umgehung der Adblocker-Sperre bestätigt
Nun sieht sich er Verlag in seinem Kreuzzug gegen Adblocker bestätigt, denn einem neuen Gerichtsurteil des Hamburger Landgerichts zufolge, ist die Einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Adblock Plus, die Kölner Eyeo GmbH, rechtens. Das Urteil wurde bestätigt und Eyeo ist es weiterhin verboten, auf einem Adblock-Plus-Forum eine Anleitung zur Umgehung der Werbeblockersperre von Bild.de zu veröffentlichen. Eine Begründung will das Gericht noch nachliefern.
Axel Springer will nun weiter gegen diejenigen vorgehen, die im Internet Anleitungen posten, wie man die Adblocker-Sperre bei Bild.de umgehen kann. Konkret schickte man dem Youtuber Tobias Richter eine weitere Unterlassungserklärung, nachdem dieser die erste nicht unterschreiben wollte. Man geht sogar noch einen Schritt weiter. Sollte Richter die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wollen, werde der Verlag "umgehend die Hauptsacheklage" erheben.
Tobias Richter wollte eine sogenannte negative Feststellungsklage gegen Bild.de anstreben, doch der Axel-Springer-Verlag will dem offenbar nun den Wind aus den Segeln nehmen, indem man selbst eine Klage androht. Der Verlag hofft wohl, dass man vor dem Gericht erneut erfolgreich sein wird, nachdem das Landgericht Hamburg die Einstweilige Verfügung gegen die Eyeo GmbH bestätigte. Axel Springer ist der Meinung, dass Umgehungsmaßnahmen der Adblocker-Sperre gegen den Paragraf 95a des Urheberrechtsschutzgesetzes verstoßen würden. Doch noch ist rechtlich umstritten, ob dieser Paragraf überhaupt greift. Zumindest das Landgericht Hamburg scheint die Auffassung von Axel Springer diesbezüglich aber zu teilen.
Quelle: Gulli