AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!
Sky hat schriftlich durch seine Anwälte (Kanzlei K&E München) eingeräumt, dass bei telefonisch verlängerten Verträgen die wirksame Einbeziehung von AGB nicht bewiesen werden kann, sie somit nicht gelten.
Ganz allgemein muss ein Kunde die AGB bestätigen, durch Unterschrift eines Vertrags, auf dem die AGB stehen (manchmal kleingedruckt auf der Rückseite) oder durch Anklicken im Intenet ("AGB gelesen und akzeptiert"). Wenn man telefonisch etwas vertraglich vereinbart, gelten AGB nur, wenn die AGB vorgelesen werden und der Kunde zustimmt oder wenn man separat per Mail die AGB erhält und zustimmt. Oder wenn man am Telefon nur abspricht, dann Vertrag erst zustande kommt durch Unterschrift eines zugesandten Angebots.
Bei Sky werden neue Verträge mit neuer Laufzeit telefonisch abgeschlossen, ohne AGB. Selbst in der Auftragsbestätigung (was zu spät wäre) fehlt jeder Hinweis auf die Sky-AGB. (Auch die Rundmail 12/2014 mit den AGB-Änderungen gilt nur für Kunden mit schon zuvor wirksam einbezogenen AGB. Für andere Kunden ist diese Mail ohne Unterschrift des Kunden oder Zustimmung-Mail irrelevant.)
Somit gilt allgemeines Zivilrecht des BGB, ebenso das Urheberrecht.
Ein Freifahrtsschein für CS ist das sicher nicht.
Wer ein Buch oder eine DVD kauft, kann sie auch nicht einfach öffentlich ins Netz stellen. CS mit dem Bruder oder engsten Freund will ich mal nicht diskutieren. Merke: Das Cardsharing ist illegal.