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PC & Internet 8.000 Euro Schadensersatz für Filesharing eines PC-Spiels im Wert von 20 Euro

Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich einen traurigen Rekord aufgestellt. Der Verurteilte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Er hat in einer Tauschbörse ein einzelnes PC-Spiel über mindestens 24 Tage angeboten und muss deswegen 8.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Das Computerspiel hat einen Wert von nur 20 Euro. Die Richter nahmen eine illegale Verbreitung in mindestens 400 Fällen an, was die rekordverdächtige Summe erklärt.

Am 30. September 2015 hat das LG Stuttgart die bislang höchste Schadenersatzsumme für die Verletzung von Urheberrechten in Filesharingnetzwerken ausgesprochen, die jemals in Deutschland ausgeurteilt wurde. (LG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2015, 24 O 179/15). Dies vermeldete kürzlich die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte. Die Richter gingen davon aus, dass das PC-Spiel im Wert von 20 Euro etwa 400 Mal illegal verbreitet wurde. Verurteilt wurde nicht nur der zur Tatzeit Minderjährige, sondern auch ein Familienangehöriger, der als Anschlussinhaber in Störerhaftung genommen wird.

Der Beklagte hat das Computerspiel über einen Zeitraum fast sechs Wochen auf dem Computer gespeichert und konkret feststellbar an nicht weniger als 72 Zeitpunkten an 24 Tagen über eine Tauschbörse zum Download bereitgehalten“, kommentiert der Hamburger Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Nikolai Klute das Urteil. Für eine Herabsetzung des im Wege der Lizenzanalogie ermittelten Schadensersatzbetrages aus Billigkeitsgründen sah die Stuttgarter Kammer in Anbetracht des Tatumfangs und des langen Tatzeitraums hingegen keinen Raum.

Die Kosten gehen aber weit über den reinen Schadenersatz hinaus. Täter und Anschlussinhaber haben zugleich die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme der eigenen Anwälte und der Gegenseite zu tragen. Der Anschlussinhaber wurde zudem als Störer zur Zahlung von Anwaltskosten verpflichtet, weil er es als Computerkundiger versäumt hat, die Familie seiner Schwester hinreichend zu belehren. Er hätte den Nutzern seines Internetzuganges konkrete Vorgaben zur Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen machen müssen, befand das Gericht. Die allgemeinen Hinweise des Anschlussinhabers gingen den Stuttgarter Richtern nicht weit genug.

Rechtsanwalt Klute, der im Verfahren den Spielehersteller vertreten hat, glaubt, das Urteil könne der Vorbote einer Trendwende sein, die möglicherweise mit den drei Tauschbörsenentscheidungen des Bundesgerichtshofs im Sommer dieses Jahres eingeläutet wurde.

Die Tatsache, dass das PC-Game nur 20 Euro kostet, spielt für ihn dabei offenbar nur eine untergeordnete Rolle. Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber ist nach Ansicht des Hamburger Anwalts sehr groß. Kluthe im O.-Ton weiter: „Denn die virale Weiterverbreitung einer Datei über Tauschbörsen vervielfältigt den kausal zurechenbaren Schaden einer einzigen Verletzungshandlung bis ins Unendliche. Selbst wenn der Täter einer Rechtsverletzung seine eigene Verletzungshandlung beendet hat, hat er seine Datei, die von vielen anderen weiter verbreitet wird, kaum rückholbar in den Orbit geschossen. Das rechtfertigt auch Schadensersatzbeträge wie die, die nun in Stuttgart ausgeurteilt worden sind“.

Nach meiner Meinung ist eher davon auszugehen, dass die Richter ihren Namen für immer und ewig in die Highscoreliste „in den Orbit geschossen“ haben.

Wer sich weitergehend über das rekordverdächtige Urteil (LG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2015, 24 O 179/15) erkundigen möchte, dieses wurde ungekürzt von rka. Rechtsanwälte als PDF veröffentlicht.

Quelle: tarnkappe
 
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