Die Deutsche Telekom ist zwar bereit, keine falschen Werbeversprechen zu den LTE-Tarifen Call & Surf Comfort via Funk mehr auszugeben. Jetzt wird mit einer neuen Frist aber auch ein Ende der
Die Verbraucherzentrale Sachsen will nicht nur, dass die Deutsche Telekom aufhört, ihre
"Surfen mit bis zu 100 MBit/s", so warb der Konzern für die LTE-Tarife Call & Surf Comfort via Funk, über die schnellere Internetzugänge überwiegend in ländlichen Regionen ohne DSL-Versorgung angeboten werden. Doch je nach gebuchter
Während die Telekom zu dem Werbeversprechen bereits am 17. Dezember 2013 eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde ihr zur Drosselung zunächst eine Frist bis zum 8. Januar 2014 eingeräumt. "Da die Telekom zu diesem brisanten Thema nun mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugekommen ist, wird diese Frist noch einmal verlängert. Die Deutsche Telekom hat nun bis zum 15. Januar Zeit, sich zu diesem Punkt der Abmahnung endgültig zu äußern", teilten die Verbraucherschützer jetzt mit.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Quelle: golem
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gefordert. Die Verbraucherzentrale Sachsen will nicht nur, dass die Deutsche Telekom aufhört, ihre
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als "schnelles Internet" zu bewerben. Der Konzern soll auch bis zum 15. Januar 2014 die Drosselung auf 384 KBit/s beenden. Das gab die Verbraucherzentrale am 8. Januar
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."Surfen mit bis zu 100 MBit/s", so warb der Konzern für die LTE-Tarife Call & Surf Comfort via Funk, über die schnellere Internetzugänge überwiegend in ländlichen Regionen ohne DSL-Versorgung angeboten werden. Doch je nach gebuchter
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wird gedrosselt, wenn ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht wurde. Beim Tarif S-Standard für 34,95 Euro ab 10 GByte und beim Tarif-M für 39,95 Euro ab 15 GByte. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von maximal 384 KBit/s für den Downstream gesetzt.Während die Telekom zu dem Werbeversprechen bereits am 17. Dezember 2013 eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde ihr zur Drosselung zunächst eine Frist bis zum 8. Januar 2014 eingeräumt. "Da die Telekom zu diesem brisanten Thema nun mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugekommen ist, wird diese Frist noch einmal verlängert. Die Deutsche Telekom hat nun bis zum 15. Januar Zeit, sich zu diesem Punkt der Abmahnung endgültig zu äußern", teilten die Verbraucherschützer jetzt mit.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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eine Klage gegen die Telekom zu den Drosselungsklauseln in DSL-Verträgen im Festnetz gewonnen. Da die Telekom-Tarife als Internetflatrate und unter der Angabe Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sei die nachträgliche Drosselung eine "unangemessene Benachteiligung". Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Die Telekom verzichtete auf ihr Widerspruchsrecht.Quelle: golem