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PC & Internet 384-KBit/s-Drosselung bei LTE könnte bald enden

Die Deutsche Telekom ist zwar bereit, keine falschen Werbeversprechen zu den LTE-Tarifen Call & Surf Comfort via Funk mehr auszugeben. Jetzt wird mit einer neuen Frist aber auch ein Ende der
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gefordert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen will nicht nur, dass die Deutsche Telekom aufhört, ihre
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als "schnelles Internet" zu bewerben. Der Konzern soll auch bis zum 15. Januar 2014 die Drosselung auf 384 KBit/s beenden. Das gab die Verbraucherzentrale am 8. Januar
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.

"Surfen mit bis zu 100 MBit/s", so warb der Konzern für die LTE-Tarife Call & Surf Comfort via Funk, über die schnellere Internetzugänge überwiegend in ländlichen Regionen ohne DSL-Versorgung angeboten werden. Doch je nach gebuchter
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wird gedrosselt, wenn ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht wurde. Beim Tarif S-Standard für 34,95 Euro ab 10 GByte und beim Tarif-M für 39,95 Euro ab 15 GByte. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von maximal 384 KBit/s für den Downstream gesetzt.

Während die Telekom zu dem Werbeversprechen bereits am 17. Dezember 2013 eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde ihr zur Drosselung zunächst eine Frist bis zum 8. Januar 2014 eingeräumt. "Da die Telekom zu diesem brisanten Thema nun mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugekommen ist, wird diese Frist noch einmal verlängert. Die Deutsche Telekom hat nun bis zum 15. Januar Zeit, sich zu diesem Punkt der Abmahnung endgültig zu äußern", teilten die Verbraucherschützer jetzt mit.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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eine Klage gegen die Telekom zu den Drosselungsklauseln in DSL-Verträgen im Festnetz gewonnen. Da die Telekom-Tarife als Internetflatrate und unter der Angabe Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sei die nachträgliche Drosselung eine "unangemessene Benachteiligung". Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Die Telekom verzichtete auf ihr Widerspruchsrecht.

Quelle: golem
 
AW: 384-KBit/s-Drosselung bei LTE könnte bald enden

Die wird nicht Enden. Wenn jeder über Funk soviel saugen kann dann kommt kaum noch was an. Kann jeder selbst mit WLAN testen.
 
Telekom-Drosselung bei LTE stark gelockert

Dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenlos zubuchen können Kunden der
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"Call & Surf Comfort via Funk" der Telekom. Das haben Verbraucherschützer durchgesetzt. Doch die Drosselung für Neukunden bleibt bestehen.

Eine Verbraucherzentrale hat eine Lockerung der Drosselung für bestimmte LTE-Tarife durchgesetzt. Alle Nutzer, die ihren Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen haben, können ab Januar 2014 dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenfrei hinzubuchen. Das gab die Verbraucherzentrale Sachsen am 17. Januar 2014
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. Betroffen sind die LTE-Tarife Call & Surf Comfort via Funk, über die schnellere Internetzugänge überwiegend in ländlichen Regionen ohne DSL-Versorgung angeboten werden.

Es soll zudem ermittelt werden, wie viele Nutzer von der dritten Zubuchungsmöglichkeit Gebrauch machen. Dann werde geprüft, ob die Begrenzung auf drei Zubuchungen nochmals angepasst wird.

Die Deutsche Telekom soll ihre LTE-Zugänge für die ländliche Internetversorgung
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, wenn diese als schnelles Internet beworben werden. Dazu hatte die Verbraucherzentrale Sachsen eine Abmahnung beantragt. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen sagte: "In letzter Sekunde hatte die Telekom wegen der nicht rechtskonformen Gestaltung ihrer LTE-Tarife noch eine Lösung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit bestehenden 'Call & Surf Comfort via Funk'-Verträgen präsentiert, um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen zu vermeiden."

Jetzt werde von der Telekom auf der Homepage dargestellt, dass zum Monatstarif schnelles Internet für ein bestimmtes Volumen erhältlich ist und nach dessen Verbrauch nur noch 384 KBit/s möglich sind, es sei denn, der Nutzer bucht kostenpflichtig weiteres Volumen hinzu.

Wegen der Höhe der Drosselungsgeschwindigkeit hatte sich die Telekom Fristverlängerung erbeten und war dann im Januar 2014 mit einem Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugegangen. "In diesem Gespräch haben wir sehr deutlich gemacht, dass es uns um eine verbesserte Versorgung der Nutzer geht, die auf die Versorgung mit Internet via Funk angewiesen sind und zum Angebot der Telekom oft keine Alternativen haben", so Henschler.

Eine weitere Klage soll es nicht geben: "Da hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung für die Verbraucher zu erzielen ist, werden wir uns nun an den Gesetzgeber wenden", sagte Henschler. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse dem Netzbetreiber Pflichten diktieren.

Quelle: golem
 
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